Liebe Community,
meine Frau und ich haben 2 minderjährige Kinder.
Wir sind gerade dabei uns und unsere Kinder für Notfälle mit Vorsorgevollmacht, Testament, etc. abzusichern.
Wenn einer von uns verstirbt, dann würden nach gesetzlicher Erbfolge die Kinder je 25% und der Ehepartner 50% erben. Allerdings teilt sich unser Vermögen auf:
- Rentenversicherungen
- Depots
- Vermietete Immobilien (noch mit Grundschuld belastet und mit Kredit finanziert)
Nun wäre es ggf. problematisch, wenn die Kinder in einer Erbengemeinschaft Anteile and Immobilien und zugehörigen Krediten erben. Es würde ein Ergänzungspfleger vom Familiengericht bestellt werden, der bei allen Entscheidungen involviert wäre.
Uns ist nicht vollständig klar, was dies konkret bedeutet, wenn z.B. die Immobilie refinanziert werden muss, verkauft werden soll oder Investitionsentscheidungen anstehen. Jedoch zeichnet sich ab, dass die alles sehr kompliziert werden kann.
Wir suchen eine Möglichkeit, die Erbschaft der Immobilien im Testament so zu regeln, dass der noch lebende Ehepartner möglichst alleine entscheidungsbefugt bleibt. Auch die Kreditwürdigkeit sollte für eine eventuelle Refinanzierung erhalten bleiben, was eventuell problematisch wäre, wenn die Kinder einen Teil der Immobilie besitzen, aber (noch) nicht kreditwürdig sind.
Gibt es Erfahrungen oder gute Beiträge zu diesem Thema?
Natürlich wäre die Beratung beim Notar eine Option. Da wir aber beide noch jung sind ist hier die Frage, ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum adressierten Risiko stehen würden...
Danke vorab für alle Rückmeldungen!