Arbeitslosengeld I und Reise ins Ausland

  • Guten Tag,


    ich beziehe seit Kurzem Arbeitslosengeld I und wollte verstanden haben, wie es mit Verreisen ist. Es heißt, dass man nicht mehr als 21 Tage im Ausland sein kann (bzw. 42) und dass auch Feiertage und Wochenende mit einberechnet werden.


    Abgesehen davon dass ich hauptsechlich im IT und Data Science (u.,ä) bewerbe und daher mein persönlicher aufenthalt hier nicht wirklich Sinn ergibt, wollte ich verstanden haben, was dies genau bedeutet:


    Bedeutet dies, dass ich nur 3 Wochen insgesamt im Ausland sein darf? Oder am Stück?

    Wenn ich 2 Wochen verreise, dann nochmal 2 Wochen, dann nochmal 2 Wochen und dann nochmal 2 Wochen, wäre dies erlaubt?


    Was würde drochen, wenn ich dies machen würde, bzw., ist es möglich dies zu machen ohne mein Arbeitslosengeld ganz zu verlieren?



    Vielen Dank.

  • Das und noch viel mehr steht doch alles in dem "Merkblatt für Arbeitslose", das du vom Arbeitsamt bekommen hast. Das umfasst zwar ungefähr 100 Seiten, aber als Arbeitsloser hast du ja ausreichend Zeit, das in Ruhe durchzulesen.

  • Hallo hamster und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    eigentlich ist es recht einfach.

    Du hast als ALG 1 Empfänger keinen Anspruch auf Urlaub (egal ob im Ausland oder Inland!). Wenn Du nun Urlaub machen willst, mußt Du das mit der Arbeitsagentur abstimmen. Die Arbeitsagentur kann Dir für diese Zeit die Leistungen kürzen, wobei es bei 2 Wochen i.d.R kein Problem geben dürfte.

    Wenn Du natürlich 4 oder 6 Wochen im Ausland bist, kann es gut sein, dass die Agentur Die die Leistungen verweigert, da Du ja nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehst. Im Zeitalter von digitalen Nomaden zwar etwas 'altbacken', aber schließlich willst Du ja eine Leistung beziehen. Und wie bei jeder anderen Versicherung auch muß man sich dann an die geltenden Regeln halten. ;)


    Ich würde einfach offen mit meinem Ansprechpartner über Deine Pläne sprechen. Das ist zumeist das Beste.

  • Hallo hamsterUnd wie bei jeder anderen Versicherung ..

    Absolut falsch, will nicht "auf dich auslassen", ist ja nicht deine Schuld, gibt mir nur nett Information, aber es nicht wie jede andere Versicherung, da ich NIE EINGEWILLIGT habe, dass ist ein Unterschied.


    Am Ende des Tages ist es mein Geld und mir wäre leiber, wenn ich erst nie reingezahlt hätte (über viel mehr als 4 Jahre), als dass ich nun betteln muss.


    Aber jedem seine Strafe, in diesem oder nächstem Leben...

  • Hallo.


    Es steht Dir frei, Dich für den Zeitraum x bis y abzumelden. Dann stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hättest folglich auch keinen Anspruch auf Alg I, aber der Anspruch würde ja hinterher wieder aufleben.


    Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung und bringt gewisse Regeln mit sich. Ein paar gefallen einem, ein paar eher nicht.

  • Guten Tag,


    ich beziehe seit Kurzem Arbeitslosengeld I und wollte verstanden haben, wie es mit Verreisen ist. Es heißt, dass man nicht mehr als 21 Tage im Ausland sein kann (bzw. 42) und dass auch Feiertage und Wochenende mit einberechnet werden.

    Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht gibt es nicht. Denn das Recht der Arbeitslosenversicherung (SGB III) kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Es wird dort "Ortsabwesenheit" genannt. Trotzdem können ALG 1 Bezieher verreisen (auch ins Ausland). Dies jedoch mit dem Leistungsbezug von ALG 1 für längstens drei Wochen bzw. 21 Kalendertage (also 7 Tage/Woche) im Kalenderjahr des Arbeitslosengeldbezuges. Es ist unerheblich wie die max. 21 Tage Ortsabwesenheit (müssen zwingend vorher vom zuständigen Sachbearbeiter genehmigt werden) aufgeteilt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung von Ortsabwesenheit für einen bestimmten Zeitraum.

    Die Arbeitsagentur kann allerdings auch einer Ortsabwesenheit für bis zu 6 Wochen am Stück zustimmen. Arbeitslosengeld bekommen man in solchen Fällen aber nur bis zum Ablauf der 3. Woche. Wer länger als 6 Wochen nicht zuhause ist, erhält ab dem ersten Tag der Ortsabwesenheit kein Arbeitslosengeld.

  • Am Ende des Tages ist es mein Geld und mir wäre leiber, wenn ich erst nie reingezahlt hätte (über viel mehr als 4 Jahre), als dass ich nun betteln muss.

    Es ist nicht Dein Geld, sondern das Geld der übrigen Beitragszahler, die damit solidarisch ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die nach einer neuen Arbeit suchen (müssen) und die übrigen Regeln für diesen Fall erfüllen.


    Je weniger Versicherungsfälle bezahlt werden müssen, desto weniger Beiträge müssen die anderen dafür zahlen. Es liegt also im Interesse beider Seiten, nur dann zu zahlen, wenn es notwendig ist.

  • In 4 Jahren hast du gerade mal etwas über 62% eines Monatslohns in die Versicherung eingezahlt. Und wie viel bekommst du jetzt in einem Monat raus? Und so wie ich das lese, planst du mehr als 2 Monate arbeitslos zu sein.


    Da darf sich Generation Snowflake nicht über Vorurteile wundern.

  • In 4 Jahren hast du gerade mal etwas über 62% eines Monatslohns in die Versicherung eingezahlt. Und wie viel bekommst du jetzt in einem Monat raus? Und so wie ich das lese, planst du mehr als 2 Monate arbeitslos zu sein.

    Wäre Josef Ackermann für eine solche Rendite überhaupt aufgestanden? 8o

  • Absolut falsch, will nicht "auf dich auslassen", ist ja nicht deine Schuld, gibt mir nur nett Information, aber es nicht wie jede andere Versicherung, da ich NIE EINGEWILLIGT habe, dass ist ein Unterschied.


    Am Ende des Tages ist es mein Geld und mir wäre leiber, wenn ich erst nie reingezahlt hätte (über viel mehr als 4 Jahre), als dass ich nun betteln muss.


    Aber jedem seine Strafe, in diesem oder nächstem Leben...

    Tickst du noch richtig, hamster ?


    Schönen Urlaub,
    bleib steif und halt die Ohren sauber 8)

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Es ist nicht Dein Geld, sondern das Geld der übrigen Beitragszahler

    Nunja, nur wer selbst einen gewissen Zeitraum eingezahlt hat, darf auch ALG-I beziehen.
    Wer seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, sagt ja auch nicht "Huh, jetzt kostet das die anderen Versicherten aber Geld!", sondern "Ich hab eingezahlt, ich brauche es jetzt mal, dafür sind Versicherungen da!"
    Wertungen finde ich daher unpassend :)

  • "Ich hab eingezahlt, ich brauche es jetzt mal, dafür sind Versicherungen da!"

    Nein, dafür sind Versicherungen eben nicht da.


    Neben den Einzahlungen muss man auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme im Versicherungsfall erfüllen. Bei der Rechtsschutzversicherung prüft die Versicherung insbesondere zuallererst die Erfolgsaussichten der gewünschten Rechtsverfolgung, bevor sie überhaupt Rechtsschutz zusagt.


    Bei der Arbeitslosenversicherung muss man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen und z.B. jederzeit spontan alle Termine oder vermittelten Vorstellungsgespräche persönlich wahrnehmen können. Wenn man gerade besseres zu tun hat, erfüllt man leider nicht die Voraussetzungen.

  • Was hier geschrieben wird, stimmt von den Regelungen her und entspricht auch meiner Meinung, dass die ALGI-Zeit nämlich für Bewerbungen genutzt werden sollte. Allerdings entspricht das meiner Erfahrung nach überhaupt nicht der Praxis. Die Arbeitsämter haben keine Ressourcen oder Berechtigungen, Ortsabwesenheit in der Breite der ALGI-Empfänger effektiv festzustellen (obwohl das gerade bei Fernreisen ja leicht möglich wäre). Der Ehrliche, der seine Reisen anmeldet und ggfs Leistungen gekürzt bekommt, ist der Dumme. Zumal Ortsabwesenheit ja "Abwesenheit vom Wohnort" bedeutet und noch nichtmal Ausland sein muss.

  • Am Ende des Tages ist es mein Geld und mir wäre leiber, wenn ich erst nie reingezahlt hätte (über viel mehr als 4 Jahre), als dass ich nun betteln muss.

    Dann aber bitte auch genau ausrechnen wieviel Arbeitslosenversicherung du bisher bezahlt hast und keinen Tag länger arbeitslos bleiben ;)

  • Der Ehrliche, der seine Reisen anmeldet und ggfs Leistungen gekürzt bekommt, ist der Dumme.

    Ich kann zum Glück mangels eigener Erfahrung in Sachen Arbeitslosigkeit dazu nichts aus der Praxis beitragen.

    Ich weiß aber aus dem Bekanntenkreis, dass die Arbeitsagenturen inzwischen sehr flexibel sind. Insbesondere auch wenn es um Jobs in den digitalen Berufen geht.

    Wer mit offenen Karten spielt und der Urlaub noch vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit gebucht wurde, hat eigentlich ganz gute Karten.

    Wenn ich allerdings so auftrete, wie es der Threadersteller hier im Forum tut, brauche ich mich auch nicht zu wundern, wenn der freundlichste Mitarbeiter der Arbeitsagentur auf Stur schaltet. :/

  • Was hier geschrieben wird, stimmt von den Regelungen her und entspricht auch meiner Meinung, dass die ALGI-Zeit nämlich für Bewerbungen genutzt werden sollte. Allerdings entspricht das meiner Erfahrung nach überhaupt nicht der Praxis. Die Arbeitsämter haben keine Ressourcen oder Berechtigungen, Ortsabwesenheit in der Breite der ALGI-Empfänger effektiv festzustellen (obwohl das gerade bei Fernreisen ja leicht möglich wäre). Der Ehrliche, der seine Reisen anmeldet und ggfs Leistungen gekürzt bekommt, ist der Dumme. Zumal Ortsabwesenheit ja "Abwesenheit vom Wohnort" bedeutet und noch nichtmal Ausland sein muss.

    Und Urlaub steht Arbeitslosen eben zu, ganz einfach :)

    Aber im Grunde ist die Diskussion hier schon längst wieder ins Bewertende gekippt:
    Man hat Anspruch auf Urlaub, eine bestimmte Summe an Tagen im Jahr. Meines Wissens nach auch bezahlt. Die genauen Regelungen findet man im Internet oder im Merkblatt für Arbeitslose. Nochmal stöbern, ist bei mir auch zu lange her.
    Was jeder Einzelne persönlich davon hält, kann er ja für sich behalten :)

  • Na und irgendwie doch, oder was verstehen wir unter Urlaub?
    "Einen „Urlaubsanspruch", wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Sie können Sie während Ihres Urlaubs nur für längstens drei Wochen bzw. 21 Kalendertage im Kalenderjahr Arbeitslosengeld erhalten."
    Wer arbeitet, hat rechtlich Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr.
    Für mich wäre damit die Definition von "Und Urlaub steht Arbeitslosen eben zu, ganz einfach :)" erfüllt.

  • Und ja, in Summe 6 Wochen - von denen 3 aber nicht bezahlt werden.
    Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: ich verstehe und kenne es so, dass man das in Summe im Kalenderjahr nehmen darf. Ob gestückelt oder alles auf einmal, da wär mir keine Regelung zu bekannt. Da kann aber die Hotline helfen, indem man einfach mal nachfragt - ohne konkrete Abwesenheitspläne zu äußern.

  • Und ja, in Summe 6 Wochen - von denen 3 aber nicht bezahlt werden.
    Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: ich verstehe und kenne es so, dass man das in Summe im Kalenderjahr nehmen darf. Ob gestückelt oder alles auf einmal, da wär mir keine Regelung zu bekannt. Da kann aber die Hotline helfen, indem man einfach mal nachfragt - ohne konkrete Abwesenheitspläne zu äußern.

    Oder Chat # 6 lesen ;)