Muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

  • Guten Tag,


    ich produziere seit einiger Zeit Hip Hop Beats mit einer Musiksoftware am Computer.


    Hauptberuflich komme ich auf ca. 50.000 € Brutto im Jahr. Ich gehe davon aus, dass ich im Jahr 2024 ca. + 1500-2000 € mit meinen Beats einnehmen werde. (privat)


    In meinem Hobby hat man auch etliche Ausgaben, wie z.B. für Sample-Lizenzen, Equipment (Mikrofon, Monitore), Gebühren um Musik auf Streaming-Diensten anzubieten etc.


    Ich dachte lange Zeit, dass ich noch nicht genug verdiene um das verpflichtend angeben zu müssen, denke aber, dass ich dies nun tun muss? Ich verstehe leider nicht ganz welche Grenze hier für mich gilt.


    Im Internet lese ich ständig von einer Grenze, die bei 22.000 € liegt, danach bin ich verpflichtet die Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen? Ich habe allerdings noch nie eine Rechnung ausgestellt für mein privates Hobby.


    Auf der anderen Seite wird von einer Reglung von 720 € jährlich gesprochen (Ehrenamtspauschale) -> aktuell wohl auf 840 € erhöht, allerdings hat meine Musik ja nichts mit einem Ehrenamt zu tun.


    Bin ich nun verpflichtet ein Kleingewerbe anzumelden? Diese 22.000 gelten ja für einen Kleinunternehmer, was ja noch etwas anderes ist als ein Kleingewerbe.


    Aber wenn ich in diesem Jahr bei 50.000 € + 1500-2000€ mit Hobby liege, wie muss ich jetzt vorgehen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Man unterschreibt bei Labels Vereinbarungen, tritt seine Rechte an einem Musikstück ab und die Vermarktung etc. erfolgt über das Label.


    50% von den Einnahmen der Streams z.B. erhält man per Paypal oder aufs Konto.

  • M. E. brauchst du nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung (kannst es aber tun), musst aber auch alle privaten Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Die 22.000 Euro haben damit nichts zu tun. Ehrenamt ist das natürlich nicht.
    Dafür ist es gut und erforderlich, Rechnungen erstellt zu haben und den Geldeingang auf dem Konto nachweisen zu können. Es gibt Rechnungsvorlagen im Internet, auf denen auch die Formulierung zur Kleinunternehmerregelung enthalten ist.
    Einen Vertrag mit den Labels sollte es ja auch geben.

  • Das klingt ja schon nach nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht.

    Vielleicht wäre die Kontaktaufnahme mit der Künstlersozialkasse nicht verkehrt, auch wenn die Versicherung bei den Rahmenbedingungen wohl kaum über die laufen wird, aber etwas an Handreichung werden die wohl haben.

  • So etwas ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Es kann und muss deshalb auch unabhängig vom Umsatz nicht als Gewerbe angemeldet werden. Formlose Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt, dann den Fragebogen zu Art der Tätigkeit und erwartetem Umsatz ausfüllen, den das Finanzamt schicken wird, und gut ist. Versteuert wird das dann als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, eine einfache Einnahmen-/Überschussrechnung (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Jahr) reicht dafür aus. Dafür brauchst du nicht einmal einen Steuerberater. Bei Umsätzen in der genannten Größenordnung fällt auch keine Umsatzsteuer an, die dafür geltende Grenze von 22.000 €/Jahr kennst du ja schon.

  • Danke für die Hilfe. Dass ich mit meiner Musik Geld verdienen möchte ist natürlich Absicht, allerdings fehlt mir einfach das Wissen zum Thema Steuern und in den Vorjahren waren es noch unter 1000 € jährlich, die vereinzelnd mal wieder reinkamen. Ich dachte aber, dass alles was unter die 22.000 € fällt nicht meldungspflichtig ist. Da ich ja aber die 50.000 € als Angestellter einnehme und die ca. 2000 € dann wahrscheinlich durch mein privates Hobby, dachte ich, dass ich mit den 52.000 € ja über den 22.000 € liege. Aber ich scheine da etwas durcheinander zu werfen...


    Meine Frage wäre wäre letztendlich, was muss passieren, oder welche Grenze muss ich überschreiten, damit ich verpflichtet bin etwas offiziell anzumelden, als Gewerbe, oder Freiberufler?

  • Du musst beim Finanzamt jede selbständige, gewinnorientierte Tätigkeit anmelden. Einen Schwellenwert dafür gibt es nicht, oft wird ja zu Beginn gar nichts verdient oder sogar Verlust eingefahren. Einfaches Schreiben an das Finanzamt, in der Art, hiermit teile ich mit, dass ich seit/ab .... eine freiberufliche Tätigkeit ausübe/ausüben werde. Du bekommst dann eine neue Steuernummer und einen Fragebogen, mit dem das Finnanzamt nach näheren Einzelheiten fragt.


    Ein Gewerbe ist das, was du machst, in sachlicher Hinsicht nicht. Deshalb ist es auch nicht (bei der Gemeinde) als Gewerbe anzumelden, egal wie viel oder wenig damit verdient wird.


    Die künstlerische, freiberufliche Tätigkeit muss außer beim Finanzamt nirgendwo angemeldet werden. Mit der Künstlersozialkasse hast du nichts zu tun, solange aus der anderweitigen Haupttätigkeit ein höheres Einkommen erzielt wird. Solche nebenberuflichen Künstler sind von der Versicherungspflicht befreit.