Streit mit Versicherung! Hohe Verwaltungskosten! Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung)

  • Hallo zusammen,

    über meinen Arbeitgeber besteht eine Direktversicherung für die betriebliche Altersvorsorge. Vertragspartner ist mein Arbeitgeber, versicherte Person bin ich. Der Vertrag besteht seit 2011 und wir monatlich im Rahmen der Entgeltumwandlung mit Zuschuss meines Arbeitgebers mit insgesamt 150€ bespart.


    Die Versicherung zieht jährlich über eine Laufzeit von insgesamt 44 Jahren folgende Kostenpositionen ab:


    -Verwaltungskosten i.H.v. 184€

    -Zuschlag für nicht jährliche Zahlweise i.H.v. 84€


    Die Kostenpositionen werden auf der jährlichen Standsmitteilung erst seit ein paar Jahren angedruckt. Sie fressen die sowieso schon niedrige Verzinsung i.H.v. 2,2% ziemlich auf. Die Höhe machte mich stutzig, also habe ich in die Abschlussunterlagen und die AVB's reingeschaut, auf der Suche nach einer entsprechenden Regelung.

    In den AVB' ist keine entsprechende Verwaltungskostenregelung enthalten!

    Auch keine Regelung für einen Zuschlag für nicht jährliche Zahlweise ist enthalten.


    Die Versicherung verweist auf meinen Widerspruch hin auf ein Produktinformationsblatt, auf dem die Kosten ersichtlich gewesen wären zum Vertragsabschluss. Dieses Blatt ist weder Teil meiner Abschlussunterlagen, noch meinem Arbeitgeber liegt es vor.

    ABER: mein Arbeitgeber hat mit Unterschrift des Vertrages den Erhalt eines "Produktinformationsblattes" bestätigt. Darauf beruft sich die Versicherung, ohne die Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit zur Verfügung zu stellen. Mein Verdacht: es gibt sie nicht, denn in den AVB's zum Vertrag ist der Stand 02/2008 angedruckt! Vertragsabschluss war in 2011. Es wurden scheinbar veraltete Vertragsunterlagen und AVB's zum Abschlusszeitpunkt zugrunde gelegt.


    Meine Frage an Euch:

    Unabhängig davon ob es nun ein entsprechendes Produktinformationsblatt gegeben hat oder nicht, kann es aus eurer Sicht sein, dass berechnete Kostenpositionen sich auf ein Informationsblatt begründen, ohne dass die vertraglich vereinbarten AVB's eine entsprechende Regelung enthalten? Auch keine dahingehend, dass ein entsprechendes "Produktinformationsblatt" Inhalt des Vertrages ist. Für in Abzug gestellt Kostenpositionen muss es doch eine vertragliche Grundlage geben. Wie schätzt ihr das ein?


    Ich hätte den Fall vermutlich schon einem Rechtsanwalt zur Prüfung übergeben, doch das Problem ist, dass Vertragspartner der Versicherung mein Arbeitgeber ist und ich gegenüber der Versicherung garkein Ansprüche geltend machen kann.

  • Dann lass doch erstmal auf jährliche Zahlung umstellen. Und dann vergleichst du die immer noch verbleibenden gut 10% Kosten mit der Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers und überlegst dir, ob es sich lohnt das weiterzuführen oder es besser wäre, den Vertrag zu beenden.

  • Hallo Herzl,


    wie Sie schon richtig erkannt haben, müsste Ihr Arbeitgeber den Streit aufnehmen. Vermutlich hat er aber keinerlei Interesse. Insofern sind die Fragen, ob nun das Produktinformationsblatt vorlag oder nicht, gegenstandslos. Auch Sie haben bei Abschluss ja nicht nach den Kosten gefragt.


    Kosten von bis zu 5% bei monatlicher Zahlung der Versicherungsprämie sind leider normal und akzeptiert. Ich komme bei Ihnen auf ca. 4,7%.


    Ob sich die Direktversicherung für sich lohnt, müssten Sie am Verhältnis Eigenbeitrag zu AG- Zuschuss, noch soweit zutreffend abzüglich Ihrer SV- Beiträge und Minderung der gesetzlichen Rente, berechnen.


    Ansonsten ist Ihr Beitrag wieder einmal ein schönes Beispiel, eine Direktversicherung rechnet sich auf jeden Fall für den Versicherer. Ob für die versicherte Person ist fraglich.


    Gruß Pumphut

  • Dann lass doch erstmal auf jährliche Zahlung umstellen. Und dann vergleichst du die immer noch verbleibenden gut 10% Kosten mit der Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers und überlegst dir, ob es sich lohnt das weiterzuführen oder es besser wäre, den Vertrag zu beenden.

    Der Zuschuss beträgt 600€ jährlich. Es würde also immer noch was übrig bleiben, dennoch ist die Verwaltungskostenhöhe happig und die Frage, ob sie überhaupt berechnet werden darf ohne entsprechende Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht weiterhin.