Hallo zusammen,
wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, die Steuerrecht umfasst, was gilt dann als Datum für den Versicherungsfall? Steuererklärungen gibt man ja für zurückliegende Jahre ab. Jahre, in denen man evt. noch nicht versichert war.Ist dann der Steuerbescheid selbst das auslösende Ereignis oder nimmt man das Jahr auf den sich der Steuerbescheid bezog? Spielt es hier eine Rolle, ob der Versicherer nach der Folgeereignistheorie reguliert? Oder wird immer das Jahr genommen auf das sich der Steuerbescheid bezog? Oder immer das Jahr indem man den Steuerbescheid bekommt? Was ist das auslösende Ereignis?
Grüße
Plumpaquatsch