Unfall mit nicht eingetragenem Fahrer

  • Guten Tag,


    heute ist uns eine kleine Katastrophe passiert. Wir haben eine Teilkasko Kfz-Versicherung mit einer sehr hohen SF und die zusätzliche Police für einen Unfall frei pro Jahr. Der letzte Unfall der so abgegolten wurde liegt ca. 5 Jahre zurück.


    Heute hat unsere Tochter ausnahmsweise weil sie spät dran war unser Auto genommen (sie hat auch ein eigenes, auf sich angemeldetes und versichertes Auto). Sie ist 22 Jahre alt und nicht als Fahrer eingetragen. Sie wurde dann von einem Auto erfasst. Es kam zum Glück keiner zum Schaden. Der Schaden ist auch überschaubar, beim Gegner sind es nur mittelschwere Kratzer bzw. Abschliffe an der Stoßstange die laut meinem Freund ca. 2000-5000€ an Reparatur Kosten sollten. Bei unserem Auto ist da schon mehr Schaden, das ist aber irrelevant.


    Nun stellen sich gleich mehrere Probleme:

    • Wir haben deutlich mehr in diesem Jahr gefahren als was im Vertrag vereinbar ist
    • Meine Tochter ist nicht für das Fahrzeug eingetragen (Unfall wurde polizeilich erfasst)

    Was kann uns jetzt passieren? Wird der Unfall trotzdem von der "Unfall ohne SF Verlust" übernommen? Gibt es eine Vertragsstrafe? Ich habe gelesen das eine einmalige oder unregelmäßige Benutzung trotzdem von der Versicherung gedeckt sein sollte, aber das war ungenau formuliert.

  • Hallo AlpenShin,


    erst einmal die gute Nachricht: gegenüber dem Geschädigten wird ganz normal reguliert. Ob dann ggf. ein Regress auf Sie zukommt und in welcher Höhe, wie sich der Schaden auf die SFK auswirkt, kann man nur mit dem Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen verbindlich klären. Da wird sich die Versicherung schon bei Ihnen melden. Je nach den finanziellen Forderungen der Versicherung müssen Sie dann überlegen, ob Sie einen Anwalt konsultieren, oder bezahlen. Haben Sie eine Kfz- Rechtsschutzversicherung, sollten Sie das bereits jetzt tun.


    Wenn Ihre Tochter ein eigenes Auto besitzt, sollte Sie nachsehen, ob sie in ihrer Kfz- Haftpflicht auch als Fahrer fremder PKW versichert ist. Dann ist Ihre Kfz- Haftpflicht vollkommen raus.


    Gruß Pumphut

  • Wenn Ihre Tochter ein eigenes Auto besitzt, sollte Sie nachsehen, ob sie in ihrer Kfz- Haftpflicht auch als Fahrer fremder PKW versichert ist. Dann ist Ihre Kfz- Haftpflicht vollkommen raus.

    Alternativ auch der Privathaftpflichtversicherung schauen. Wenn eine mit üppigem Umfang hat, dann können auch solche Sachen abgedeckt sein:

    "SFR-Ausgleich in Kfz-Haftpflicht bis 5Jahre bei Unfall mit geliehenem oder gemietetem Kfz"

  • Wie so häufig würde hier ein Blick in die Versicherungsbedingungen weiterhelfen. Da ist sicherlich geregelt, was die beiden Obliegenheitsverstöße (falscher Fahrer und zu viele km gefahren) für Folgen haben. Die überzogenen km werden das geringere Problem sein. Der vernünftige Versicherungsnehmer schaut das übrigens schon mal nach, bevor er die vereinbarten Regeln missachtet.


    Unabhängig von den vereinbarten Regeln für die Obliegenheitsverletzungen würde ich mich auch schon mal auf eine Kündigung durch die Versicherung einstellen. Bei gleich mehreren Vertragsverstößen werden die meisten Versicherungen froh sein, den Kunden loszuwerden. Da so eine Kündigung in der HIS-Datenbank vermerkt wird, gibt es dann auch bei anderen Gesellschaften keine Kaskoversicherung mehr. Da wäre es vielleicht sinnvoll, selbst das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall auszuüben.

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    Wenn Ihre Tochter ein eigenes Auto besitzt, sollte Sie nachsehen, ob sie in ihrer Kfz- Haftpflicht auch als Fahrer fremder PKW versichert ist. Dann ist Ihre Kfz- Haftpflicht vollkommen raus.

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    Die kann schon deshalb nicht vollkommen raus sein, weil der Unfallgegner dort seinen Schaden abrechnen wird (Halterhaftung).

  • Andere Frage: Wie kann man denn im ersten Quartal eines Jahres schon mehr Kilometer gefahren sein, als der Versicherungsvertrag für das ganze (Kalender?-)Jahr vorsieht?

    Wenn der Vertrag nicht am Jahresanfang begonnen hat?!

  • Der Schaden wird auf jedem Fall von der Versicherung beglichen. Die Pflichtversicherung ist mit dem Auto verbunden und wäre nicht zugelassen, wenn der Unfallgegner ein Regulierungsproblem haben könnte.


    Wegen falscher Angaben kann die Versicherung eine Prämiennachzahlung für das laufende Jahr verlangen. Teilweise ist das so geregelt, dass die Prämie das Doppelte dessen ist, wenn korrekte Angaben gemacht worden wären. Kann aber auch gut sein, dass die nichts machen (Relation Aufwand zu Ertrag).


    Eine Privathaftpflicht oder KFZ-Versicherung für ein anderes Auto ist hier irrelevant.

  • Deswegen frage ich ja. Es ist von Jahr die Rede, ohne es näher spezifiziert zu haben (Kalenderjahr oder Versicherungsjahr).

    Ha, wenn ich einen Vertrag seit 3 Jahren habe und gesagt habe, 10.000 km pro Jahr zu fahren … jetzt (exakt drei Jahre später) aber bspw. 50.000 km mehr habe als zu Vertragsbeginn …

  • Es ist schon alles dazu geschrieben worden. Ein kleiner Hinweis für die Zukunft. Gerade, wenn ihr Kinder habt, sucht euch eine Versicherung aus, die das abdeckt! Ich finde es wird an der falschen Stelle gespart, wenn man Versicherungen auswählt, mit solchen Bedingungen. Der Preisunterschied ist nicht so riesig, als ob sich das lohnen würde.