Bausparvertrag kündigen - Berechnung erhöhte Verzinsung rückwirkend

  • Ich habe einen BHW Bausparvertrag Dispo maXX. Er ist schon lange zuteilungsreif (02.01.2018, Bewertungszahl 275,07). Diesen möchte ich nun aus unterschiedlichen Gründen kündigen (ich kaufe ab und zu eine Immobilie, aber die Bausparsumme ist einfach zu klein. Zinssatz ist nur 1,0 % auf das Ansparguthaben, Sollzins auf das Darlehen ist 3,75%, ...)

    Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

    - Was für Kosten kommen auf mich zu? Unter § 15 Kündigung steht nur, dass ich jederzeit kündigen kann. Nichts zu eventuellen Kosten.

    - Wenn ich das Darlehen nicht in Anspruch nehme, steigt die Verzinsung rückwirkend, abhängig von der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere zum 15.12. des Vorjahres (§ 3). Nun steht da noch ein Satz: "Nach 8 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung." Heißt das, die Zahlungen 2011 bis 2019 werden mit dem höheren Zins bewertet, die Zahlungen danach nur noch mit 1%? Kann mir jemand sagen, wie hoch der Zinssatz für welchen Anteil ist?
    - Muss ich (ähnlich bei der Kündigung eines Riester-Vertrags) steuerliche Vorteile zurückzahlen? Meiner Ansicht nach nicht, da ich keinerlei steuerliche Vorteile hatte. Genausowenig hatte ich irgendwelche Zulagen oder vermögensirksame Leistungen (für alles zu hohe Gehaltsklasse).


  • aber die Bausparsumme ist einfach zu klein. Zinssatz ist nur 1,0 % auf das Ansparguthaben, Sollzins auf das Darlehen ist 3,75%, ...)

    Wie klein ist die Bausparsumme?

    Den Darlehenssatz kann man bei BHW auch senken, insbesondere wenn die Zuteilungsziffer hoch ist .

  • Wenn du keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen hast, musst du natürlich auch in keinem Fall welche zurückzahlen.


    Ich vermute mal, was du willst, ist nicht "kündigen", sondern "die Auszahlung beantragen und dabei auf das Darlehen verzichten"?

  • Nicht den Vertrag kündigen sondern wie von fredo47 geraten. Leider auch dann mal eben 6 Monate geduldig abwarten, ehe sie überhaupt auszahlen. Ich habe Zweifel an den von Dir angegebenen Prozenten. Dass höhere Verzinsung aber nur für "8 Jahre seit Vertragsbeginn" ausgezahlt wird, ist mir neu und ein Knaller (mein Vertrag stammt vom Dezember 2010 - sollte also identische AGBs haben, die hab ich aber nicht mehr). Ich will noch bis Ende 2024 ansparen und stehe dann vor derselben Frage wie Du jetzt ... Daumendrücken für Dich!

  • Das wird auf eine Gesamtverzinsung für 2011 bis 2019 von 2,5% hinaus laufen. Die Umlaufrendite war in dieser Zeit nie über 3%. Und so schlecht wie das auf den ersten Blick aussieht, ist es gar nicht. In diesen Jahren konnte man froh sein, überhaupt Zinsen zu bekommen.

  • Gibts hier eigentlich mittlerweile ein Update ????

    Ich wollte meinen alten Vertrag aus 2010 (ebenso zuteilungsreif seit 2018 lt Bescheid) heute auch höher verzinst auszahlen lassen.

    Die BHW hatte zwar ein Formular geschickt und das kann man auch heute noch online runterladen, aber die Bedingungen dort beziehen sich nur auf Verträge "ab 2011". Bis auf die alten AGBs mit Stand per 13.7.2009 habe ich keine Unterlagen und hier wird zentral nur über deren Verzinsung des Kreidts palavert.

    Was ich nicht verstehe und vorrangig suche ist - ob auch für die Verträge von "vor 2011" die Höherverzinsung nur dann erfolgt, wenn zwischen Antrag (Auszahlung Guthaben) und Datum Auszahlung "nicht weniger als 12 Monate vergangen sind". Die Klausel "mindestens 40% des Bausparvertrags muss am Tag der Antragstellung angespart sein" - ist für mich irrelevant.

    12 Monate wartezeit nach Antragstellung ist deftig --- d.h. aktuell frühestens per 1.5.2024 Antragstellung seitens der BHW gestattet - somit frühestens 1.6.2025 Auszahlungstermin anzugeben --- und prompt folgte "wir haben leider ein technisches Problem".

    Bevor ich jetzt extra zur Post laufe und per Einschreiben/Übergabe abschicke - möchte ich wenigstens Klarheit haben. Oder war für die alten Verträge noch keine Wartezeit 12 Monate verlangt ???

  • Solche ...Dre...!!!!!!!! rosa Tiere mit Ringelschwänzen!

    Ich hatte Antrag rübergeschickt mit Beantragung "höher verzinste Rückzahlung (Datum konkret) 12 Monate nach Antragstellung" - und letzte Einzahlung im Monat April 2024.

    Und was tun die Damen und Herren? Schmeißen mir das angesparte Guthaben jetzt sofort vor die Füße - um eben NICHT höher verzinsen zu müssen!

    Antrag am 13.4.2024 dort zugegangen --- Geldeingang bei mir heute 2.5.2025.

  • Bei der BHW (kein Wunder) hakts echt! Post im Briefkasten heute.

    Anspruch auf Wohnungsbauprämie etc gab es nie weil "zu hohes Gehalt" und abgefordert ausgezahlt wurde lediglich das verzinste Guthaben, kein Kredit.

    Wohnungsbauprämie wurde zwar einst zugestanden, aber es folgte später Schreiben "war ein Fehler, müssen wir wieder rückbuchen weil kein Anspruch lt Finanzbehörde".


    Und was will die BHW dennoch? Foto anbei ...

    https://up.picr.de/47554005gn.jpg

  • Darf ich hier bitte eine allgemeine Frage nachschieben (sie betrifft die Heike ja auch wie ebenso andere Bausparer, die sich "nur" ihre Guthaben auszahlen lassen wollen).


    Am Sonnabend lag ein Brief der BHW im Briefkasten.

    Inhalt: ausbezahlter Gesamtbetrag, davon Betrag "Bonuszinsen", plus "Zinsen für 2024", plus "Kontostand Null, Vertrag wurde geschlossen".


    Ich hatte zuvor um zwei Dinge gebeten (Eingangsbestätigung für mein Anliegen gespeichert!):

    (a) - Die BHW soll bitte endlich anerkennen, dass der Vertrag überwiegend durch Abzweigung versteuertem Nettoeinkommen angespart worden war und lediglich monatlich die lt Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst VL 6,65€ davon tatsächlich "Zusatzzahlung des Arbeitgebers" waren = mein Arbeitgeber stellt mir keine gesonderte Bescheinigung dafür aus sondern verweist auf "Tarifvertrag ist bekannt".


    (b) - Ich erbat die Aufschlüsselung jener angeblichen Höherverzinsung pro Jahr auf die einzelnen Sparjahre.


    NICHTS davon beantwortet mir die BHW - ich darf höchstens ein natürlich nur mündliches "Beratungsgespräch" beim hiesigen Außenstellenleiter beantragen.


    Ich kann in keinster Form nachvollziehen, aus welchen Teilbeträgen sich die einzig mitgeteilte Summe "Bonuszinsen" zusammen setzen soll. Da hätte die BHW auch eintragen können "eine Kiste Bier als Bonus" etc, irgendeine willkürlich gewürfelte halbwegs glaubhafte Zahl ...


    Und ich darf mich wegen der nächsten Steuererklärung mit dem Finanzamt streiten - denn die wollen ja bekanntlich für "Zusatz-Lohnzahlungen des Arbeitgebers" Einkommenssteuern abkassieren - in dem Fall muss ich also mein Einkommen doppelt versteuern statt lediglich jene bekannten 6,65€ VL lt Tarifvertrag .


    Das ist doch Sch.... ade. Geht sowas nur per Klage vor Gericht zu klären?

  • Ich habe mir den gesamten Thread mal durchgelesen, weil ich gerade vor der gleichen Problematik stehe.


    Schon erschreckend was man hier lesen muss, aber teilweise auch etwas verwirrend.

    Was kam hier denn konkret bei raus (sofern der Betroffene hier noch unterwegs ist)?


    Ich möchte unbedingt vermeiden, dass die BHW mir jetzt einfach meinen Bausparvertrag von 2008 auszahlt, ohne dass man das alles sinnvoll nachvollziehen kann....

  • Das kann ich bis heute nicht nachvollziehen --- ich erhalte keine Antwort auf meine Fragen.

    Als Kunde bin ich für die gestorben - sie für mich als vertrauenswürdiges Unternehmen auch.

    Auf irgendeinen Dank von mir oder gar Empfehlung kann die BHW lange warten.