Lieber Nutzer,
und zwar hätte ich zwei Fragen bezüglich des Werbungskostenabzuges bei einem Studium.
Mein Bruder hat sich aufgrund eines neu augenommen Studium im Jahr
2011 eine Wohnung an einem anderen Ort genommen. Zuvor hat er noch bei
unseren Eltern gewohnt. Ich denke, dass eine Doppelte Haushaltsführung
nicht gewährt wird
Deswegen wollte ich wissen, inwiefern die Kosten von der Wohnung als Werbungskosten berücksichtigt werden können ?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Fahrtkosten, denn bis 2014
zählt die Universität als Auswärtstätigkeit, und nun wollte ich wissen,
ob ich die Fahrkosten von dem Wohnsitz unserer Eltern bis zur
Universität oder von seiner Wohnung bis zur Universität berücksichtigt
werden ?
Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir weiterhelfen könnt !
Lg Ust940