Hallo,
ich habe das Forum bereits durchsucht und bin zwar auf verwandte Beiträge gestoßen, jedoch keinen, der konkret mein Thema betrifft. Gerne kann aber auch jemand einen Link posten, falls ich es nur übersehen haben sollte.
Ich habe Depots für Nichte und Neffe eingerichtet und plane, wie viele andere wohl auch, ihnen das Depot bei Erreichen der Volljährigkeit zu übertragen. Da zwischenzeitlich der Basiszins wieder > 0% ist, fällt auf die in den Depots befindlichen Thesaurierer-ETFs Vorabpauschale an. Kennt jemand die Rechtsgrundlage dieser Pauschale?
In meiner Interpretation ist das ein Vorschuss ans Finanzamt, für irgendwann in der Zukunft anfallende Steuern auf die Kapitalerträge durch Verkauf der Anteile. Sollte eine Verlust entstehen, ist dafür das Konzept der Verlustverrechnungstöpfe vorgesehen. In Summe und in der Theorie zahlt man also nie zu viel Steuern, sondern es wird nur auf "heute ein bisschen" und "später der Rest" aufgeteilt. Soweit verstanden.
Wie verhält es sich nun aber, wenn ich das Depot auf Nichte / Neffe übertrage? In dem Fall hätte ich die Kapitalerträge ja nie realisiert, es wäre kein einziger Cent an mich geflossen und ich hätte bis dahin dennoch Steuern (wenn auch deutlich geringer) bezahlt.
Das ist nicht zu verwechseln mit einer evtl. anfallenden Schenkungssteuer. Nach Abzug der Freibeträge betrifft diese Steuerlast ja nicht mehr mich, sondern die Beschenkten.
Weiß hier jemand weiter?
Danke