Hallo zusammen,
unsere Tochter hat im Oktober ihr erstes Studium abgeschlossen (Bachelor) und anschließend ein weiteres Studium begonnen, das aber thematisch rein gar nix mit ihrem Bachelor zu tun hat. Somit lief das Kindergeld zum Oktober aus. Kindergeld würde für den Master nur bezahlt werden, wenn das Studium in der gleichen Fachrichtung wäre.
Bei der Steuer habe ich alles wahrheitsgemäß eingetragen (Erststudium bis... , Zweitstudium ab..., Kindergeld für die ersten 10 Monate). Das Steuerprogramm (Buhl) errechnet nun aber, dass wir für November und Dezember ebenfalls Anspruch auf den Kinderfreibetrag und Kindergeld hätten und schlägt das bei der Erstattung mit drauf.
Kann das sein? Ich will keine Falschangaben machen, aber in der Formularvorlage und Erklärung steht nirgends, dass das Zweitstudium in Bezug auf das Erststudium sein muss.
Kann das so richtig sein?
Ich bin verwirrt