Daytrading beim Finanzamt melden?

  • Hallo zusammen.


    Seit ca. einem Jahr beschäftige ich mich ein wenig mit Aktien in verschiedenen Musterdepots. Hier habe ich zahlreiche Möglichkeiten getestet und habe nun zu dem Thema Daytrading/Tageshandel ein paar Fragen:

    1. Ist der Begriff Daytrading hier überhaupt richtig angewendet?
    2. Muss ich diese Tätigkeit gesondert dem Finanzamt melden bzw. dort anzeigen?

    Unter diesem Link habe ich den nachstehenden Satz gefunden, der mich etwas verunsichert hat:

    Zitat

    Wer sich intensiver als Day-Trader betätigt, wird vom Finanzamt in der Regel als Freiberufler eingestuft. Entscheidend ist hier, wie bei gewerblichen Tätigkeiten grundsätzlich, nicht der erwirtschaftete Gewinn, sondern die wiederkehrende Tätigkeit.


    Als Beispiel (mit vereinfachten Werten - eben nur mal ein einfaches Beispiel):

    Montagmorgens um 8 Uhr sehe ich eine Aktie von Firma X für EUR 9,90; der Kaufpreis beträgt EUR 10,00.
    Nun kaufe ich davon 10 Stück für insgesamt EUR 100,- zuzügl. einer Ordergebühr von EUR 1,00 - macht insgesamt EUR 101,00.

    Nun sehe ich gegen Mittag, dass der Wert dieser Aktie auf EUR 10,50 gestiegen ist. Dann verkaufe ich alle 10 Aktien für EUR 105,00 und erhalte nach Abzug der Ordergebühr für den Verkauf EUR 104,00. Abgeltungsteuer lass ich jetzt hier einfachheitshalber mal weg; gehen wir davon aus, dass ich noch einen Freistellungsauftrag auf EUR 1.000,- für dieses Depot gesetzt und diesen noch nicht ausgeschöpft habe.


    Ich habe demnach einen Gewinn von EUR 3,00 erzielt (104,00 - 101,00 = 3,00) und habe 2 Transaktionen durchgeführt.


    Das gleiche wiederhole ich nun beispielsweise noch mal mit der gleichen oder noch mit ein paar anderen Aktien und komme eventuell auf 6 bis 10 Transaktionen (kaufen+verkaufen) am Tag; vielleicht auch mal nur 2x am Tag, vielleicht aber auch öfters oder vielleicht auch mal gar nicht, wenn sich gar nichts bewegt - oder eben nur in die verkehrte Richtung.


    Ich arbeite hauptberuflich in Vollzeit im Homeoffice und habe daher ein geregeltes Einkommen im Angestelltenverhältnis. Die Investitionen im Wertpapierdepot werden also mit meinem bereits versteuerten ausgezahlten Nettolohn finanziert. (Wir reden hier wirklich nur von Kleinstbeträgen, aktuell habe ich in meinem richtigen Depot - also nicht in den Musterdepots - gerade einmal Aktien im Gesamtwert im unteren 3-stelligen Bereich)

    Muss ich nun tatsächlich dem Finanzamt gesondert mitteilen, dass ich ggf. mehrfach am Tag (in meiner Freizeit oder in meinen Pausen oder auch durch vorab eingestellte Limit Order Aufträge) Aktien kaufe und/oder verkaufe?

    Ich hoffe, dass mir jemand Klarheit bringen kann. Traue mich jetzt gar nicht, überhaupt noch etwas im Depot zu machen.

    VG

  • Hi Thebat.

    Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Das ist beruhigend.


    Kannst Du mir sagen, ob die von Dir aufgezeigten Bedingungen unabhängig vom Volumen sind. Also wenn ich jetzt mein Depot monatlich mit einem kleinen Teil meines Einkommens aufstocke und dann vielleicht auch mal die beschriebenen Aktionen im 4-stelligen Bereich ausüben würde - bleibt es dann auch dabei, dass solange Abgeltungsteuer bezahlt wird (was ja durch die Depotführende deutsche Bank nach Überschreiten des Freibetrages automatisch geschieht), weiterhin keine gesonderte Meldung erfolgen muss?

    VG

  • Zwei Links dazu:


    Wertpapiergeschäfte: Abgrenzung private Vermögensverwaltung – gewerbliche Tätigkeit | ...
    Leitsatz Wer kreditfinanzierte Wertpapierdepots unterhält und in größerem Umfang Aktien kauft und verkauft, ist nicht gewerblich tätig. Es ist schon…
    www.haufe.de


    Und


    https://www.haubner-stb.de/content/inhalte/service/steuern_und_sozialversicherung/gewerblichkeit_oder_private_verm%C3%B6gensverwaltung/mobile_ger.html

  • Ich habe demnach einen Gewinn von EUR 3,00 erzielt (104,00 - 101,00 = 3,00) und habe 2 Transaktionen durchgeführt.

    Die Frage die sich mir stellt: Lohnt sich so ein 'Deal'. :/

    Also unter Berücksichtigung des Zeitaufwands?

    Ich arbeite hauptberuflich in Vollzeit im Homeoffice und habe daher ein geregeltes Einkommen im Angestelltenverhältnis.

    ...

    (Wir reden hier wirklich nur von Kleinstbeträgen, aktuell habe ich in meinem richtigen Depot - also nicht in den Musterdepots - gerade einmal Aktien im Gesamtwert im unteren 3-stelligen Bereich)

    Wäre es nicht evtl. sinnvoller im Job mehr Gas zu geben um den Verdienst zu steigern um dann mehr Geld ins Depot investieren zu können? :/

    JustMy2Cent

  • Solange du das mit deinem eigenen Geld machst und Abgeltungssteuer abgeführt wird ist alles okay. Erst wenn du mit fremden Geld handelst wird es ggfls. gewerblich.

    Hallo Thebat,

    Was ist, wenn ich als private Person ohne Gewerbe Termingeschäften tätig bin; Future Trading von Gold und Bitcoin an diversen Börsen. Wäre das gewerblich, wenn ich dafür ein Darlehn von X-Summe gebraucht habe und zwar, nachdem ich mein eigenes Kapital verbraucht habe ?

    Ich meine, ob ich das private Darlehen über die Kreditkarte oder von einem fremden bzw. einem Freund zu Verfügung gestellt bekommen habe, müsste ja nicht als gewerblich eingestuft werden, da ich für mich selber trade und nicht auf Rechnung für fremde Leute und den Kredit einfach von den Gewinnen abbezahlen würde, und sobald ich wieder mein Eigenkapital aufgebaut habe, würde ich ausschließlich davon traden.

    liege da etwas falsch, dass ich nicht gewerblich gelte und somit kein Gewerbe benötige?



    Die Zweite Frage: Ich habe bis jetzt als private Person ohne Gewerbe getradet, aber leide konnte ich maximal ca 1000€ im Jahr als Werbungskosten; Sparer-Pauschbetrag, § 20 Abs. 9 EStG) absetzen.. wie sieht es aus, wenn ich dafür ein Gewerbe anmelden würde( Einzelunternehmer oder Kleingewerbe), könnte ich dann die entstehenden Betriebskosten wie; Miete vom Büro, Internet und Krankenversicherung, Fahrten und Spritkosten absetzen?


    Für die Antwort bedanke ich mich im vorab.