Liebe Forenmitglieder,
die Ermittlung des Bodenwertanteils bei der steuerlichen Ansetzung der Anschaffungskosten meine ich zwar einigermaßen durchdrungen zu haben (Arbeitshilfe BMF ).
Beim Bodenrichtwert bin ich skeptisch. Bis heute ist die Fläche als "Gewerbe/Industrie/Sondergebiete" ausgewiesen.
Wenn ich diesen Wert ansetze (320,- ; umliegendes Wohngebiet 1000,-) komme ich auf sagenhafte ca.10% Grund und Boden.
Bekomme ich damit Ärger beim Finanzamt?