Hallo,
ich habe meinen Riester-Vertrag bei Raisin (Fairr) / der Sutor Bank förderschädlich gekündigt. Bereits ein paar Tage nach Eingang der Kündigung wurden alle ETF-Anteile verkauft und ich hatte keinerlei Einsicht mehr auf mein Guthaben.
In der Kündigungsbestätigung meinte die Sutor-Bank, dass die Auszahlung des Restguthabens bis zu 6 Monate dauern könnte, angeblich, weil die ZfA so lange bräuchte, um das Restguthaben zu berrechnen. Ich konnte das nicht glauben und ging der Sache auf den Grund, habe direkt bei der ZfA angerufen. Die meinten, es würde niemals 6 Monate dauern. In meinem Fall wäre das Restguthabens bereits 2 Wochen nach Kündigung der Bank zurückgemeldet worden. Das war im Dezember letzten Jahres.
Sprich: Alle Anteile wurden im Dezember verkauft, die Bank hat bereits im Dezember die Höhe des auszahlbaren Guthabens von der ZfA erhalten, möchte aber gern noch ein halbes Jahr mit der Auszahlung warten, klar, warum nicht, mit dem Geld lässt sich wunderbar arbeiten (in den AGB steht davon übrigens nichts, dass die Auszahlung so lange dauert).
Dadurch entsteht mir ein deutlicher Zinsnachteil, ich habe mir deshalb bereits überlegt, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit diesem Fall zu beauftragen.
Wie seht ihr das?
Sollte man sowas mal an die Verbraucherzentrale melden? Meines Erachtens darf die Bank die Auszahlung nicht einfach so verzögern.