Nur Hauptvordruck und Anlage KAP abgeben als Angestellter

  • Wenn man ein Depot bei einem ausländischen Broker hat, muss man ja die Abgeltungssteuer manuell abführen.

    Kann man dazu eine Steuerklärung abgeben , die nur aus dem Hauptvordruck und Anlage KAP auch wenn man dabei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, aber zu keiner Abgabe verpflichtet ist?

  • In einer Steuererklärung sind grundsätzlich alle steuerbaren Einkünfte anzugeben. Einzige Ausnahme sind die Kapitalerträge, für die eine inländische Zahlstelle Kapitalertragsteuer abgeführt hat.


    Und in der konkreten Konstellation ist das ja auch logisch, denn um die Steuer auf die ausländischen Kapitalerträge korrekt berechnen zu können, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt werden.

  • Und in der konkreten Konstellation ist das ja auch logisch, denn um die Steuer auf die ausländischen Kapitalerträge korrekt berechnen zu können, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt werden.

    Im Falle einer Günsterprüfung schon, aber im Fall von pauschal 25% nicht.


    Dennoch pflichte ich den Vorrednern bei: In dem Fall muss eine vollständige Steuererklärung abgegeben werden. In aller Regel lohnt sich das aber, schon allein aufgrund von Handwerkerrechnungen (z.B. aus den Mietnebenkosten oder für das eigene Haus) etc.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Die Günstigerprüfung macht bei mir kein Sinn, Handwerkerrechnungen hatte ich auch keine.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Die Günstigerprüfung macht bei mir kein Sinn, Handwerkerrechnungen hatte ich auch keine.

    Also gar keine haushaltsnahen Dienstleistungen? Keine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein? Keinerlei Spende an eine wohltätige Einrichtung? Werbungskosten wirklich unter 1200 Euro/Jahr? Nun denn, hilft ja nichts, die Pflicht besteht nun mal. Und mit dem Bescheinigungsabruf in Mein Elster ist das ja auch recht einfach mit ein paar Klicks in weniger als einer Minute zu machen.

  • Meist kriegt man doch auch als normaler Arbeitnehmer (ohne sonstige besonderen Ausgaben) mehrere hundert Euro zurück, wenn man eine Steuererklärung abgibt.


    Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung gesendet, die man in den gängigen Steuerprogrammen (u.a. Elster) direkt in die richtigen Felder der Formulare importieren kann.


    Sehe also keine Grund, warum man nur Mantelbogen und Anlage KAP abgeben sollte.