Wenn man ein Depot bei einem ausländischen Broker hat, muss man ja die Abgeltungssteuer manuell abführen.
Kann man dazu eine Steuerklärung abgeben , die nur aus dem Hauptvordruck und Anlage KAP auch wenn man dabei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, aber zu keiner Abgabe verpflichtet ist?