Eigentumswohnung Kauf - Tiefgarage separat kaufen, um Grunderwerbssteuer zu sparen?
- martinowitch
- Erledigt
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Getrennt kaufen geht nur, wenn es 2 Objekte sind (also 2 getrennte Grundbücher existieren).
Wenn dann der Preis für den Tiefgaragenplatz 2.500€ nicht übersteigt, kostet Dich dieser Kauf keine GrESt. Du kannst also tatsächlich bis zu 162,50 € (je nach Bundesland) sparen.
Jedoch werden die zusätzlichen Notarkosten sicherlich höher sein ...
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Keine Tiefgarage wird weniger als 2.500 Euro kosten. Außer du hast einen selbstgegraben Tunnel.
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Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die ganzen Sondervereinbarungen für Küche, Einbauschränke, etc. die Beleihungsquote verschlechtern. Zum einen muss man dafür Eigenkapital investieren, zum anderen sinkt der Wert der Immobilie. Zahlt man dann 1-2 Zehntel mehr Zins für den Kredit, hat sich die Ersparnis schnell ins Gegenteil verkehrt.
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Da habe ich eine Folgefrage: Mein Bruder kauft demnächst(TM) ein Haus inklusive einiger Möbel und Küche (ca 8000€, gebraucht). Sind diese überhaupt grunderwerbssteuerpflichtig? Wenn ja, kann man den Erwerb der Küche et al nicht seperat machen und die GEst vermeiden?
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Solche Dinge wie eine Küche werden normalerweise im Notarvertrag aufgeführt, inkl. Wert, und darauf wird dann auch keine Grunderwerbssteuer erhoben.
(Übrigens bekommt der Notar einen Haufen Geld, um genau solche Fragestellungen zu erörtern. Und der Makler, der einen noch größeren Haufen Geld bekommt, weiß das normalerweise auch.) -
Naja, der Makler will natürlich alles inklusive, weil er damit mehr Geld macht.
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Da habe ich eine Folgefrage: Mein Bruder kauft demnächst(TM) ein Haus inklusive einiger Möbel und Küche (ca 8000€, gebraucht). Sind diese überhaupt grunderwerbssteuerpflichtig? Wenn ja, kann man den Erwerb der Küche et al nicht seperat machen und die GEst vermeiden?
Das ist genau das, was ich meinte. Man kann eine grunderwerbssteuerfreie Ablöse für Küche, Einbauschränke, PV, etc. vereinbaren. Die wird die Bank aber nicht finanzieren, entsprechend muss das aus Eigenkapital beglichen werden und gleichzeitig sinkt der Beleihungswert der Immobilie. Weniger Eigenkapital und weniger Beleihungswert bei gleichem Kreditbedarf ergibt einen schlechteren Beleihungsauslauf. Der wird in der Regel stufenweise berücksichtigt, rutscht man da in eine schlechtere Klasse, geht der Zins hoch. Und dann ist die Ersparnis schnell wieder dahin
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Die wird die Bank aber nicht finanzieren, entsprechend muss das aus Eigenkapital beglichen werden und gleichzeitig sinkt der Beleihungswert der Immobilie. Weniger Eigenkapital und weniger Beleihungswert bei gleichem Kreditbedarf ergibt einen schlechteren Beleihungsauslauf.
Das war meiner Bank völlig egal. Die wussten auch erst von der Ablöse, als sie den beurkundeten KV bekommen haben. Und da hatte ich schon lange Geld von denen... oder zumindest war da der Zins schon festgeschrieben
Kann natürlich sein, dass andere Banken das anders machen.
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Das ist genau das, was ich meinte. Man kann eine grunderwerbssteuerfreie Ablöse für Küche, Einbauschränke, PV, etc. vereinbaren. Die wird die Bank aber nicht finanzieren, entsprechend muss das aus Eigenkapital beglichen werden und gleichzeitig sinkt der Beleihungswert der Immobilie. Weniger Eigenkapital und weniger Beleihungswert bei gleichem Kreditbedarf ergibt einen schlechteren Beleihungsauslauf. Der wird in der Regel stufenweise berücksichtigt, rutscht man da in eine schlechtere Klasse, geht der Zins hoch. Und dann ist die Ersparnis schnell wieder dahin
Oder man erhöht das Eigenkapital und entsprechend, dass man wieder über der entsprechenden %-Grenze ist. Haben wir so gemacht. Das sind ja in der Regel keine großen Verschiebungen.
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Sofern man das Geld übrig hat. Hier sind es 8k, das geht vielleicht noch irgendwie. Kommt noch eine PV und 3 Einbauschränke dazu...
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Mein Bruder hat das Obekt jetzt gekauft. Und der Notar hat von sich aus erwähnt, dass die 8k für die Einrichtungen nicht relevant für die Grunderwerbssteuer sind.
Jetzt habe ich jedoch noch eine weiter Frage: Ich habe die Bank gefragt, auf wieviel die das Objekt bewerten. Diese Bewertung müssen die ja eh jedes mal machen.
Der Bankster meinte, das dürfe er nicht preisgeben. Er meinte, es sei eine policy der Bank, das niemals zu verraten.
Hat der gelogen? Meine Bank hat bei meinem Objekt die Bewertung offengelegt. Ansonsten hätte er mir auch nicht beweisen können, dass es keine 2. Hyptothek (bei 66% Belehnungswert wäre die 2. Hyptohek mit höherem Zins und Rangnachfolge) erforderlich ist.