Genügt euch ein Depot bei einem Neobroker?

  • Hallo,


    ich wünsche euch schon einmal ein schönes Wochenende.

    Tatsächlich lese ich hier häufig im Forum und möchte die These aufstellen, dass für die meisten User ein Depot bei einem Neobroker genügt, weil selten Fälle darüber hinaus aufkommen?

  • Jein. Für die reine Geldanlage per Sparplan und Welt-ETF reicht das locker aus. Schwierig wird es bei solchen Dingern wie Kinderdepot und Vollmachten.

    Kinder dürften die meisten entweder schon haben oder irgendwann bekommen. Und entsprechende Vollmachten für den Fall der Fälle gehören eigentlich auch dazu. Wobei ich zugeben muss, dass ich da selbst keine habe. Fürs Kinderdepot sind wir bei der ING, dort sind die Sparpläne auch kostenlos. Und für die nächsten 15 Jahre wird in das Depot auch nur gespart.

  • Bei mir "nein".

    Ich hatte das Problem, dass bei meinem Neobroker keine Anleihen gehandelt werden können und mache das jetzt bei einer Direktbank.

    Stimmt, ich habe eine Anlage in Anleihen bei TR vollziehen können, aber bei meiner Direktbank DKB ist die Auswahl bei Anleihen deutlich größer-

    Jein. Für die reine Geldanlage per Sparplan und Welt-ETF reicht das locker aus. Schwierig wird es bei solchen Dingern wie Kinderdepot und Vollmachten.

    Kinder dürften die meisten entweder schon haben oder irgendwann bekommen. Und entsprechende Vollmachten für den Fall der Fälle gehören eigentlich auch dazu. Wobei ich zugeben muss, dass ich da selbst keine habe. Fürs Kinderdepot sind wir bei der ING, dort sind die Sparpläne auch kostenlos. Und für die nächsten 15 Jahre wird in das Depot auch nur gespart.

    Das stimmt, Kinderdepots sind noch eine Nische für die "Etablierten".

    Joar, ich sehe das mit der Vollmacht entspannter, denn ich habe dafür einen bestimmten Platz, auf den im Notfall die Familie reagieren kann bzw. einen Online-Zugang hat.

    Ich handle tatsächlich fast alle Aktien bei TR, da die Auswahl dort für einen normalen Anleger vollkommen ausreichen.

  • Joar, ich sehe das mit der Vollmacht entspannter, denn ich habe dafür einen bestimmten Platz, auf den im Notfall die Familie reagieren kann bzw. einen Online-Zugang hat

    Hier mal rechtlich Beraten lassen.

    Das weitergeben solchen Zugänge ersetzt zu keiner Zeit eine Vollmacht, da häng viel mehr dran. Das kann eine schöne Bürde sein dem man dem Partner/der Familie da auferlegt, nur weil man meint "das das so reicht" während man sich selbst eventuell die Radieschen von unten anguckt.


    Und bei uns auch genau der Grund warum unserer Hauptkapital bei einer Vollbank (ING) liegt mit entsprechenden Vollmachten. Das ist rechtlich bei Neobrokern leider nicht möglich, alleine durch die Geschäftsstruktur nicht.


    Fürs "Spielen" habe ich aber noch ein Depot bei TR

  • Ja, danke für den Hinweis.


    Ich denke, dass TR in nächster Zeit eine Vollmacht anbieten wird, denn das lässt sich durch den Schritt zur Vollbank ableiten.(Zumindest halte ich es für höchstwahrscheinlich)

    Andere Neobroker interessieren mich dann in der Hinsicht nicht, denn für mich ist TR Marktführer ;).

  • Stimmt, TR möchte ja auch Giro etc anbieten. Hatte ich irgendwie verdrängt da wir versorgt sind. :)


    Das könnte dann in der Tat noch mal ein kleiner Trumpf im Ärmel sein.

  • Ich sehe das mit der Vollmacht entspannter, denn ich habe dafür einen bestimmten Platz, auf den im Notfall die Familie reagieren kann bzw. einen Online-Zugang hat.

    Hier mal rechtlich beraten lassen.

    Das Weitergeben solcher Zugänge ersetzt zu keiner Zeit eine Vollmacht, da hängt viel mehr dran. Das kann eine schöne Bürde sein, dem man dem Partner/der Familie da auferlegt, nur weil man meint "dass das so reicht", während man sich selbst eventuell die Radieschen von unten anguckt.

    Welche Schwierigkeiten siehst Du da genau?


    Es mag sein, daß die Angehörigen nur eine kurze Zeit haben, Daueraufträge anzuhalten und Zahlungswege zu verändern. Eben drum habe ich das für die Meinen genau aufgeschrieben. Was in meinem Todesfall mit meinem Konto zu tun ist, kann in einer halben Stunde erledigt sein. Daß die Hinterbliebenen auch danach noch auf das Konto schauen können (und somit prüfen können, daß sich dort noch unerwartet etwas tut), ist nur Extra.


    Noch sind die Informationswege nicht derart eng geknüpft, daß ein Sterbefall umgehend vom Standesamt an alle Banken des Verstorbenen weitergeht. Kommt vielleicht noch. Und der Sterbefall ist ja nur eine Möglichkeit. Ein Schlaganfall einhergehend mit dem Ende der Geschäftsfähigkeit geht nicht zum Standesamt.

    Wer will, kann ja auch ein gemeinsames Girokonto als Oder-Konto eröffnen, da ist das Problem schon aus Prinzip vom Eis.


    Und die Depot sollte man so gestalten, daß sie keiner Bedienung bedürfen. Irgendwann wird das Testament eröffnet und die Erben übernehmen die Sache.


    Auf der anderen Seite sehe ich, welchen Zirkus manche Geldinstitute mit Vollmachten gestalten (und manche machen das überhaupt nicht). Angesichts dessen halte ich es für den einfacheren Weg, die Zugangsdaten zu den Konten für die Familie sicher zu hinterlegen.

  • Hallo,

    Noch sind die Informationswege nicht derart eng geknüpft, daß ein Sterbefall umgehend vom Standesamt an alle Banken des Verstorbenen weitergeht. Kommt vielleicht noch.

    Ist zwar etwas OT, aber die Gefahr oder Fürsorge, je nach Betrachtungsweise, sehe ich absehbar nicht.


    Noch gibt es keinerlei Zentralregister, wer bei welcher Bank ein Konto hat. Das Standesamt weiß es nicht und die Banken haben keinen Zugriff auf die Dateien der Sterbefälle, die sie dann laufend mit ihrer Kundendatenbank abgleichen müssten.


    Einmal abgesehen vom Dorffunk bei der Sparkasse oder VoBa weiß die Bank regelmäßig nicht, ob ein Kunde verstorben ist. Wenn von wem auch immer weiterhin Buchungsverkehr durchgeführt wird, fällt auch nichts auf. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn die Zahlung der GRV- Rente ausbleibt (da funktioniert die Information) und das Konto ins Minus rutscht, dass da jemand stutzig wird.


    Gruß Pumphut

  • Es geht nicht um den Praktischen Teil sondern um den rechtlichen.

    Kurz: Ohne Vollmacht wäre das ein Griff in die Kasse einer anderen Person, da schützt auch die Ehe oder sonst etwas.

    Aktien oder ETF sind nunmal Sondervermögen die nur dem Depotinhaber gehören.


    Bis rechtlich nicht geklärt ist ob jemand anderes darauf zugreifen darf wäre das sogar eine Straftat, auch für die Ehefrau. Wenn also z.B. das Erbe noch geklärt werden muss kann man nicht darauf zugreifen oder es wäre strafbar.

    Mit einer Vollmacht hast du aber das Recht, auch vor einer Nachlassklärung. Im Zweifel, wenn man Teilen muss oder garkeinen Anteil bekommt, würde ein Zugriff verrechnet werden. Ohne weitere mögliche Konsequenzen.

    Man weiß heute auch nicht wer gerne noch was Mitererben möchte, selbst wenn derjenige keine Ansprüche hat oder bekommt. Derjenige könnte dem Partner auch Probleme bereiten in dem er einem Zugriff anzeigt oder anfechtet.


    Wie gesagt, es gibt Menschen die sich mit sowas auskennen und die Hände über dem Kopf zusammen schlagen wenn das Argument kommt: " Meiner Frau gabe ich den Zugang aber aufgeschrieben".


    Wie gesagt, kann man machen.

    Ich würde meiner Frau aber nicht solch ein Erbe, eine Bürde aufbinden.

    Denn wenn die Ehe noch intakt ist/war wird sie (denke ich) andere Probleme und Sorgen haben als sich damit auseinandersetzen wie an das Geld, das Kapital, das Mögliche Erbe kommt.


    Aber wer weiß, eventuell ist ja auch Hass vorhanden und man seiner Frau so noch "eine Reinwürgen" 8o

  • Stimmt, TR möchte ja auch Giro etc anbieten. Hatte ich irgendwie verdrängt da wir versorgt sind. :)


    Das könnte dann in der Tat noch mal ein kleiner Trumpf im Ärmel sein.

    Ja, ich denke, dass die sich zwangsläufig weiterentwickeln und sich verbessern.

  • Es geht in diesem Thread darum, ob ein Depot bei einem Neobroker genügt.


    Meine Antwort darauf: Nein, genügt mir nicht. Wenn ich sehe, was sich Scalable Capital/Baaderbank mit meinem Konto/Depot gerade anstellt bzw. nicht anstellt, frage ich mich im Moment, ob es überhaupt sinnvoll ist, das Depot dort zu behalten.


    Für mich ein eher kleineres Defizit ist, daß Scalable Capital keine Kontovollmacht zuläßt, also keinen offiziellen Zugriff auf mein Depot im Todesfall. Einen laufenden Zugriff braucht man dort eigentlich nicht, abgebucht wird in meinem Fall nichts, es laufen immer mal wieder Ausschüttungen auf, die im Fall meines Todes dort auch erstmal liegen bleiben können, bis der Erbfall dann durch ist. Trotzdem wäre es für meine Hinterbliebenen praktisch, wenn sie das Konto einsehen könnten. Zu diesem Zweck habe ich die Zugangsdaten hinterlegt. Huch! Das ist ja gegen die AGB der Bank! Mag sein, ist mir in diesem Fall egal.

    Noch gibt es keinerlei Zentralregister, wer bei welcher Bank ein Konto hat. Das Standesamt weiß es nicht und die Banken haben keinen Zugriff auf die Dateien der Sterbefälle, die sie dann laufend mit ihrer Kundendatenbank abgleichen müssten.


    Einmal abgesehen vom Dorffunk bei der Sparkasse oder VoBa weiß die Bank regelmäßig nicht, ob ein Kunde verstorben ist. Wenn von wem auch immer weiterhin Buchungsverkehr durchgeführt wird, fällt auch nichts auf. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn die Zahlung der GRV- Rente ausbleibt (da funktioniert die Information) und das Konto ins Minus rutscht, dass da jemand stutzig wird.

    Bis die nächste Rente/das nächste Gehalt fällig wird (und dann nicht kommt), gehen typischerweise einige Wochen ins Land. Ich leiste hier alle Zahlungen, die irgendetwas mit Wohnen zu tun haben. Teilweise werden die Zahlungen abgebucht, teilweise per Dauerauftrag überwiesen. Im Falle meines Todes (und auch einer dauernden Verhinderung z.B. durch Apoplex) müssen diese Zahlungen umgebogen werden, damit sie sicher weiterlaufen. Für die Abbuchungen wendet man sich hierzu an die jeweiligen Gläubiger, Daueraufträge aber muß man aktiv im Konto ändern. Der Einblick in ein Konto ist in jedem Fall praktisch. Es soll schon vorgekommen sein, daß ein Gläubiger einen Kontowechsel nicht hinbekommen und trotzdem weiter vom alten Konto abgebucht hat.


    Meine Leute sind alle so betucht, daß sie nicht darauf angewiesen sind, im Fall meines Todes Geld von meinem Konto zu nehmen. Die haben alle selber genug. Ein rechtliches Problem sehe ich da nicht, vielleicht bin ich Nicht-Jurist auch zu naiv.

  • Das ist natürlich auch immer eine individuelle Frage mit der Vollmacht, wie du Achim Weiss schon schreibst ist da auch jeder anders aufgestellt.


    Aber um BTT zu kommen, ich hatte Lange Zeit immer nur ein Depot. Wenn ich "umgezogen" bin, und das bin ich jetzt 4 mal, habe ich immer das vorherige Konto auflösen lassen im Zuge des Umzugs. Ach nee, bei der ING hatte ich das stehen gelassen weil wir da auch diverse andere Konten haben.

    Inzwischen zurück bei der ING habe ich mich dann aber doch nochmal dazu entschieden ein zweites Depot zu eröffnen für die Dinge die mir bei der ING zu teuer sind oder fehlen.


    Aber mehr als diese beiden sind weder kurz noch langfristig geplant. Eher erstelle ich mir ein zweites oder drittes Depot bei der ING wenn ich etwas "optisch" oder zwecks FiFo trennen möchte.

  • Es geht in diesem Thread darum, ob ein Depot bei einem Neobroker genügt.


    Meine Antwort darauf: Nein, genügt mir nicht. Wenn ich sehe, was sich Scalable Capital/Baaderbank mit meinem Konto/Depot gerade anstellt bzw. nicht anstellt, frage ich mich im Moment, ob es überhaupt sinnvoll ist, das Depot dort zu behalten.

    Ja, das ist kein neues Phänomen, denn die Neobroker mit der Baader Bank haben so ihre Schwierigkeiten.

    Welche Alternativen verwendest du denn noch?

  • Ich denke, dass TR in nächster Zeit eine Vollmacht anbieten wird, denn das lässt sich durch den Schritt zur Vollbank ableiten.(Zumindest halte ich es für höchstwahrscheinlich)

    Mit Vollmachten ist kein Geld zu verdienen. Deshalb steht das sicherlich ganz weit hinten auf der Liste.

  • ...

    Noch gibt es keinerlei Zentralregister, wer bei welcher Bank ein Konto hat. Das Standesamt weiß es nicht und die Banken haben keinen Zugriff auf die Dateien der Sterbefälle, die sie dann laufend mit ihrer Kundendatenbank abgleichen müssten.

    ...

    Das Zentralregister gibt es schon. Das Standesamt hat darauf keinen Zugriff, aber Finanzamt; Gerichtsvollzieher, Gerichte und Ermittlungsbehörden können die Daten abfragen. Und irgendwann und irgendwie wird die Bank sicherlich von dem Todesfall erfahren. Wenn es dann nach dem Ableben noch Zugriffe gab, dürfte Ärger wohl vorprogrammiert sein.

  • Hallo epsilon2,

    Das Zentralregister gibt es schon.

    Könnten Sie bitte verraten, wer das Zentralregister wo mit welchen Daten führt?


    Die Finanzbehörden haben über die Steuernummer einen Überblick, wer bei welcher Bank Erträge erzielt und Freistellungsaufträge erteilt. Werden da auch Kontoverbindungen registriert, wo keine Erträge anfallen und demzufolge keine Freistellungsaufträge erteilt werden, z.B. das nackte Girokonto?


    Gruß Pumphut

  • Es existiert ein Zentralregister, in dem die Banken sämtliche Konten eintragen. Daher können auf der Grundlage dieses Zentralregisters Behörden ein Kontenabruf tätigen.

    (Off-Topic)



    Bisher lese ich hier aus der aktuellen Diskussion, dass die Mehrheit mehrere Broker aufsucht ;)?

  • Tatsächlich lese ich hier häufig im Forum und möchte die These aufstellen, dass für die meisten User ein Depot bei einem Neobroker genügt, weil selten Fälle darüber hinaus aufkommen?

    Ich stelle eine andere These auf.

    Es reicht ein Konto + Depot bei einer Direktbank völlig aus um damit rundum glücklich zu sein. ;)