Steuer bei Erbschaft von ETFs

  • Hallo Saidi,

    wenn ich z.B. 100.000,- in ETF anlege und meine Kinder dieses Geld in 30 Jahren erben, (vorausgesetz, die Rechtslage bleibt so), wird doch der Wert des Depots am Todestag ermittelt (z.B. 400.000 €) und darauf die Erbschaftsteuer berechnet. Wenn die "Kinder" dann den ETF verkaufen und die Gewinne realisieren, zahlen Sie dann nochmal Steuer auf den Gewinn von 300.000,- €? 25% Abgeltungssteuer wären immerhin 75.000,- €, die sie vorher durch die Erbschaft besteuert hätten. Dann wäre doch die Erbschaft doppelt besteuert. Die Erbschaftsfreibeträge möchte ich hier bewusst außer Acht lassen.


    Vielen Dank für die Auskunft und deinen super Podcast

  • Saidi liest hier nicht mit, nur Amateuranleger.


    Deine Berechnung ist soweit richtig. Allerdings ist die Erbschaftssteuer eine Vermögensabgabe, und die Abgeltungssteuer eine Einkommensabgabe.


    Wenn deine Kinder (jeder!) nur 1000 Euro im Jahr liquidieren, zahlen sie keine Abgeltungssteuer.

    Sofern du deinen Steuerfreibetrag nicht ausnutzt, kannst du schon zu Lebzeiten Anteile im Wert von 1000 Euro im Jahr (oder 2000 mit Ehegatte) verkaufen und sofort neukaufen, um die zu vererbende Steuerlast zu reduzieren.

  • Dann wäre doch die Erbschaft doppelt besteuert.

    Na ja, das ist aus steuerlicher Sicht kein Argument. Du zahlst auch Einkommenssteuer auf Dein Gehalt, und wenn Du mit diesem versteuerten Geld etwas kaufst, fällt darauf auch nochmal Mwst an. Genauso zahlst Du für eine Immobilie Grunderwerbsteuer, und trotzdem auch danach jedes Jahr zusätzlich Grundsteuer.


    In der Erbkonstellation gibt es ggf. steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einem günstigeren Ergebnis führen - dafür gibt es Fachleute, die da beraten können (sich das allerdings meist auch gut bezahlen lassen; bei größeren Vermögen lohnt sich das aber ggf. trotzdem).

  • Da nur die Gewinne versteuert werden müssen, hoffe ich das deine Kinder möglichst viel Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Da Gewinne aus Aktien ETFs mit 30%iger Freistellung auch nur 18,46% besteuert werden wären das in deinem Beispiel auch „nur“ gute 55000€ an Steuern und 245000€ Leistungsloser Verdienst.


    Wenn man einen ganzen Kuchen geschenkt bekommt sollte man nicht traurig sein wenn man ein Stückchen davon abgeben muss, sondern den Rest genussvoll vertilgen.

  • Dann wäre doch die Erbschaft doppelt besteuert.

    Ich stimme den Vorrednern zu. Und es ist, wie Du schreibst: Es wird zunächst die Erbschaftssteuer auf den gesamten Betrag erhoben (nach Ausschöpfung des Freibetrags; und zwar auf Einstiegskosten+aufgelaufene Kursgewinne) und danach bei Verkauf nochmal die Kapitalertragssteuer nur auf die aufgelaufenen Gewinne.


    Wir sind in Deutschland - das ist politisch so gewollt und trägt nicht dazu bei, die Anlage am Kapitalmarkt zu stärken. Wenn man also alt ist, und ein Depot mit hohen Gewinnen hat, wäre ein Veräußerung (+ Neukauf) für den Erben steuerlich attraktiv.


    In den USA übernimmt man die aufgelaufenen Gewinne steuerfrei. Aber über die Themen kann man je nach politischer Gesinnung lange diskutieren.

  • Hallo dischwascha

    Ich lese gerade als Urlaubslektüre einige Kommentare hier im Finanzforum, die mich selbst interessieren

    Man lernt ja selbst als alter Hase immer noch etwas dazu.

    Zur Frage zur Besteuerung von Vermögen. Im Todesfall kann ich auch einen Kommentar machen, weil ich das altersbedingt selbst schon seit langer Zeit vorbereitet habe.

    Ich bin schließlich Ü75 und seit 40 Jahren in Aktien investiert, mit inzwischen siebenstelligem Vermögen.

    Bei der klassischen Familienkonstellation erbt dem Todesfall zunächst mal der Überlebende Ehegatte, die Hälfte und die Kinder, die andere Hälfte des Vermögens

    Bei Ehegatten sind 500.000 € steuerfrei und für die Kinder jeweils 400.000 €

    Die darüberhinaus gehenden Beträge werden zunächst mit der Erbschaftssteuer besteuert Diese steigt je nach Höhe des Vermögens Von circa 9 % bis auf bis auf ca. 30 %.

    Bei Immobilien im Privatbesitz fällt nur Erbschaftssteuer an,

    egal, ob die Immobilie von den Erden behalten wird oder verkauft wird.

    Es zählt der Wert am Todestag.

    Bei Aktien oder Fonds ist es in der Tat so, dass der Wert desc Depots am Todestag genauso wie bei Immobilien mit Erbschaftssteuer versteuert werden, natürlich immer abzüglich der Freibeträge

    Wird das Depot auf die Erben übertragen oder verkauft, wird der aufgelaufene Kursgewinn nochmals mit der Abgeltungssteuer (also einer pauschalen Einkommensteuer) besteuert

    Daher ist Deine Vermutung völlig richtig:

    Wenn man keine Vorkehrungen trifft, werden im ErbFall Aktien-Gewinne, wenn Du so willst, , doppelt versteuert

    Es gibt noch eine kleine Ausnahme.

    Alle Aktien, die vor 2009 gekauft worden sind. Bei denen bleibt der Gewinn steuerfrei.

    Die gelten als so genannte Altbestände.

    es gibt zwei Möglichkeiten, die Versteuerung im Todesfall legal zu reduzieren.

    Zum Beispiel Übertragungen auf Ehefrau oder Kinder mit Nießbrauchrecht.

    In diesem Fall gehört das Vermögen bei deinem Tod bereits den Erben aber solange du lebst bekommst du alle Erträge, also Mieten und Dividenden,

    und die Begünstigten können erst nach deinem Tod verkaufen

    Auf diese Weise kann man auch die Freibeträge mehrfach ausnutzen, weil ja die Kinder zum Beispiel alle zehn Jahre bei Schenkungen 400.000 € Freibetrag haben.

    Im Falle eines Nießbrauchs,ist der Wert von Aktien oder Immobilien nieder als der aktuelle Verkehrswert, weil die Erträge bei dir bleiben.

    Das hört sich alles kompliziert an, wenn man sich aber einmal damit beschäftigt hat, ist es relativ einfach.

    Bei Interesse gerne mehr Infos.

    Viel Erfolg wünscht McProfit

  • Hallo McProfit


    Muss ein Niessbrauch bei Übertragung eines Depot, zum Bsp. an Enkel, notariell

    beglaubigt werden.

    Oder kann diese Regelung bei der Dopot führenden Bank "eingerichtet werden "


    Danke für die Info

  • Hallo ForumsFreund Schnack

    Wenn du ein Aktiendepot zu LebZeiten im Rahmen einer Schenkung auf ein Kind überträgst, dann muss das mit der Bank vereinbart werden.

    Die Depotübertragung selbst ist eine einfache Sache.

    Der Nießbrauch selbst bedeutet lediglich, dass die Bank alle Erträge, also in der Regel die Dividenden an dich ausbezahlt

    Weiterhin wird mit der Bank vereinbart, dass Veränderungen am Depotbestand nur mit deiner Zustimmung erfolgen dürfen.

    Ein Notar ist nur bei einem Eintrag eines Nießbrauchsrecht bei Immobilien erforderlich, weil dieses im Grundbuch eingetragen wird und das geht nicht ohne Notar

    Bei Aktien reicht eine Depot Vereinbarung mit der Bank

    Und natürlich nicht vergessen.

    Für diese Übertragung fllt Schenkungssteuer an und muss beim Finanzamt angezeigt

    werden.

    Bei einer Schenkung wird vom aktuellen Depot Wert jedoch ein Abschlag gemacht, weil der Nießbrauch eine Wertminderung darstellt. Dafür gibt es Tabellen.

    Solange die Schenkung jedoch unter 400.000 € bleibt, ist das von geringer Bedeutung weil dann die Schenkung ohnehin steuerfrei ist

    Ich habe mit Schenkungen mit Nießbrauch gute Erfahrungen gemacht und bedaure nur, dass ich das selbst auch erst viel später gelernt habe

    Viele Grüße, McProfit

  • Ich habe mit Schenkungen mit Nießbrauch gute Erfahrungen gemacht und bedaure nur, dass ich das selbst auch erst viel später gelernt habe

    Das Thema hat erst vor wenigen Jahren so richtig Fahrt gekommen. 2017 war das absolutes Neuland, auch in Wertpapierforen und noch 2021 war die Trefferquote zu Nießbrauchdepots bei Google sehr mager. Es sind damals auch nur zwei Banken herausgekommen, die überhaupt ein Nießbrauchdepot zu akzeptablen Konditionen angeboten haben. Ich erinnere mich genau, denn ich habe mich damals schon für dieses Thema interessiert und mitgeschrieben.


    Mittlerweile ist das Thema schon fast Mainstream. Es gibt viele Informationen nachzulesen und alle Erbanwälte haben das auf dem Schirm, bzw bieten sogar Banken aktiv Informationen zum Nießbrauchdepot an.