Problem/Vorgehen Anmeldung nebenberufliches Gewerbe (Kleinunternehmerregelung /Einzelunternehmer)

  • Hallo zusammen!

    Ich habe 2023 Anfang November Kleingewerbe nebenberuflich (Ziel Kleinunternehmerregelung, Einzel) beim Gewerbeamt angemeldet und Ende November bestätigt bekommen. Ende Dezember dann den Fragebogen von der Handwerkskammer bekommen, diesen im Februar zurückgeschickt und bestätigt bekommen (incl. Beratung direkt bei der Handwerkskammer, dass ich als Unternehmensstart Januar 2024 angeben soll (dass ich November Gewerbe angemeldet habe hatte ich gesagt).

    Problem ist aber, dass ich bis jetzt immer noch nicht die Steuerliche Erfassung beim Finanzamt eingereicht habe, das ist eine extreme Hürde mit vielen offenen Fragen, habe es dauernd verschoben , Kämpfe mich nun aber Stück für Stück durch die PflichtAngaben.


    Fragen:

    -Kann das verspätete Einreichen nun zu einem großen Problem werden oder ist das Finanzamt da lockerer für eine Privatperson die einfach ein paar Euro nebenbei verdienen möchte?

    -Frage zum Formular: Muss ich als "Gründungsdatum" genau das Datum angeben wo ich die Gewerbeanmeldung eingereicht habe? Oder die Rückmeldung bekommen habe? Oder auch wie bei der Handwerkskammer Januar 2024 angeben?

    -Und "Beginn der Tätigkeit (inkl. Vorbereitungshandlungen)": Auch hier Jan. 2024 angeben? Oder gilt hier das voraussichtliche Datum ab wann ich letztendlich die Steuernummer zugeschickt bekomme, und ab dann ich dann Rechnungen schreiben darf? Was heißt hier Vorbereitungshandlungen?

    -Und bei der Frage nach "Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr" - Ist hier mit Betriebseröffnung das Datum welches ich als Gründungsdatum angebe gemeint? Muss ich da tatsächlich noch 2023 angeben mit 0 Euro Umsatz? Oder nehme ich da nun 2024 als Jahr der Betriebseröffnung?


    Mir ist außerdem unklar ob ich bereits jetzt Aufträge durchführen darf und dann die Rechnung in 4-6 Wochen unter Angabe der Steuernummer nachträglich ausstelle? Oder ist das eh egal, da nur das Datum der Rechnung (und Überweisungsdatum des Kunden für die Einnahmenüberschussrechnung) entscheidend ist und das Datum der Dienstleistung eh nirgendswo auftaucht?


    Ich bedanke mich für eure Erfahrungen oder Tipps bei euch!

  • Das waren wohl zu viel Fragen auf einmal. Leider hat sich noch keiner die Mühe einer Antwort gemacht.


    Ich würde das nicht zu verbissen sehen. Das Finanzamt ist oft flexibler, als man denkt. Zumindest, solange Du keine Einnahmen unter den Tisch fallen lässt.

    Wenn Du 2023 noch keinen Umsatz hattest, würde ich 2024 als Startjahr angeben.


    Es ist nicht zwingend so, dass Du eine neue Steuernummer für das Gewerbe bekommst, ich habe keine eigene Steuernummer für mein Gewerbe. Also nutze einfach Deine (private) Steuernummer in den Rechnungen, bis Du ggf. eine andere bekommst. Letztlich versteuerst Du sowieso alles unter dieser Steuernummer.