Ich würde da aus meinem laienhaften Wissen heraus sagen: Geh mal unverbindlich zum Steuerberater und lass dich für ein paar Euros beraten. Er wird auch wissen, wie man so eine Angelegenheit am besten regelt. Zumindest mal eine kurze Grundeinschätzung von kompetenter Stelle wäre ja für dich von Interesse. Solche Fälle sind sein tägliches Geschäft und weiß um die aktuellen Regelungen, mögliche Verjährungsfristen und "Schlupflöcher"
Selbstanzeige - Nichtabgabe seit längerer Zeit
- Alaska79x
- Erledigt
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Hallo zusammen,
willkommen im Forum.
Das Forum ist Teil von Finanztip.
Alles wichtige zum Thema Geld.
Das Finanzamt hat nicht geschlafen.
Hier ggf. hilfreich:
Steuerhinterziehung: Mit Selbstanzeige Strafen vermeidenSteuerhinterziehung ist strafbar. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Sie per Selbstanzeige beim Finanzamt Strafen vermeiden.www.test.deLG
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Hallo zusammen,
da fällt mir gerade noch ein, ggf.
im Elster Forum schauen.
Da sind Steuerthemen ggf. hilfreich zu klären.
Der erste Schritt ist gemacht.
Die Richtung stimmt.
Viel Erfolg.
LG
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1) Eigentlich ja, alles andere wäre Harakiri. Gibt man nachträglich schlichte Erklärungen ab, wird es genauso teuer wie bei der Selbstanzeige, aber man weiß erst nachher, ob es zu einem Strafverfahren führt. Und das Finanzamt hat nicht geschlafen, der Steuerpflichtige hat die Erklärungen von sich aus abzugeben.
2) Hängt von der Person ab, gefühlsmäßig eher ein in Steuersachen versierter Anwalt.
3) 2013 ist verjährt, der Rest nicht.
4) Hängt von Umfang und Aufwand ab, die genannten 15.000 € sollten eher die Obergrenze sein.
5) Sie muss vollständig sein und die hinterzogenen Steuern müssen gezahlt werden. Wenn man schon eine Selbstanzeige macht, dann im Zweifel eher zu viel als zu wenig erklären, sonst riskiert man den Hoeneß-Effekt, also ein Strafverfahren trotz Selbstanzeige. Und wenn jetzt für 2023 eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben werden soll, dann muss die Selbstanzeige vorher da sein, denn dann ist für das Finanzamt offensichtlich, dass Erklärungen für die Vorjahre fehlen und eine Selbstanzeige zu spät.
6) Höchstens für die Eltern, das riecht geradezu danach, dass die die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten waren.
7) Vor allem werden Hinterziehungszinsen festgesetzt werden. Das sind 0,5% pro Monat, z. B. für 2014 kommen also zu den nachzuzahlenden Steuern nochmal ca. 60% Zinsen dazu.
8 ) Ja, bei Hinterziehung in der Größenordnung werden die Verfahren in der Regel nicht mehr eingestellt, auch nicht gegen Geldbuße. Die sog. Strafmaßtabellen der Bundesländer sehen dafür Geldstrafen vor. Ab 90 Tagessätzen steht das dann auch im Führungszeugnis, bei weniger als 90 Tagessätzen nur, wenn es bereits strafrechtliche Vorbelastungen gibt.
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Danke erstmal für die ausführlichen Antworten @epsilon2
6) Höchstens für die Eltern, das riecht geradezu danach, dass die die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten waren
Ist das nicht Drittaufwand bzw. verkürzter Zahlungsweg?
Zitat von Zitat von epsilon27) Vor allem werden Hinterziehungszinsen festgesetzt werden. Das sind 0,5% pro Monat, z. B. für 2014 kommen also zu den nachzuzahlenden Steuern nochmal ca. 60% Zinsen dazu.
Ich glaube ich meinte den Verspätungszuschlag. Der beträgt ja ab 2018 mind. 25€ / Monat.
Für Erklärungen vor 2018 aber max. 10% der zu zahlenden Steuer.
Gelten für die Erklärungen von 13-18 dann noch die 10% nach dem alten Recht was damals galt?
LG und vielen Dank!
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folgender fiktiver Fall:
- A hat mit 18 2 Wohnungen überschrieben bekommen, welche vermietet werden und hat dadurch jährliche Einnahmen von etwa 14.000€, Werbungskosten bereits abgezogen - variiert je nach Jahr, aber so in dem Dreh.
- A war nicht klar, dass er eine Steuererklärung abgeben muss und hat seit 2013 dementsprechend keine Steuererklärung gemacht - hier ist zu erwähnen, dass das Finanzamt sich hierzu nie gemeldet hat
- A hat nun relativ lange studiert, also Werkstudent gearbeitet, etc. und arbeitet nun seit 2 Jahren voll und möchte jetzt seinen dummen Fehler wiedergutmachen und eine Selbstanzeige erstatten - insgesamt müsste er für alle Jahre etwa 25.000€ nachzahlen.
Natürlich ist dieser Fall keineswegs fiktiv, sondern sehr real.
Wer Geld einnimmt, muß dafür Steuern zahlen, das ist Schulstoff der Mittelstufe. Dieser ehemals 18jährige konnte das auch wissen. Wenn nicht, sollten ihm seine Eltern das beigebracht haben, denn auch bei ihnen standen diese Wohnungen in den Büchern, auch sie mußten den Gewinn aus der Vermietung eigentlich versteuern. Allerdings: Nicht-Steuerzahlen verjährt normalerweise nach 10 Jahren, Veranlagungszeitpunkte vor 2013 sind somit normalerweise erledigt. Wenn Deine Eltern die Mieteinnahmen nicht versteuert haben (was möglicherweise sogar zu ihrem eigenen Schaden war), sind sie vermutlich außen vor - wenn sie nicht aus dem Grund mit im Boot sind, weil die Zahlungen über ihr Konto gelaufen sind. Frage das bitte den Steuerberater.
Natürlich würde man nie so etwas wie eine Selbstanzeige erstatten, sondern den unveränderten Sachverhalt in angenehmere Worte kleiden. Es ist dem Finanzamt auch egal, ob das fragliche Wort in dem entsprechenden Schriftstück auftaucht, es wird vielmehr völlig emotionslos die Steuer nachberechnen.
Klar ist aber eins: Du kannst jetzt, solange das Finanzamt noch nicht davon weiß, noch eine Menge gestalten. Jetzt hast Du das Heft des Handeln noch in der Hand. Wenn das Verfahren erstmal läuft, ist Deine Position schlechter, weil dann meistens Fristen laufen.
Kläre bereits im Vorfeld, ob Du das Geld für die mutmaßliche Steuerzahlung hast oder besorgen kannst. Wenn dann die Steuerbescheide hereinklappern, will das Finanzamt das Geld in kurzer Frist sehen.
Ich mach das mit den Zitaten mal ein bißchen anders. Alles in blauer Farbe ist von Dir.
1.) Muss A wirklich eine Selbstanzeige machen oder kann man das auch anders regeln? Gerade weil das FA hier ja geschlafen hat, auch wenn A in der Pflicht ist abzugeben.
Es ist in einem solchen Fall sinnvoll, jegliche Erwägung zu Moral und Schuld außen vor zu lassen. In meinen Augen hast Du geschlafen, aber auch das ist irrelevant. T hätte Steuererklärungen abgeben müssen und hat das versäumt, also sollte er das jetzt nachholen.2.) Reicht dafür ein Steuerberater oder muss es ein Steueranwalt sein?
Mach das auf keinen Fall allein! Such Dir einen Steuerberater und besprich den Fall mit ihm. Der sagt Dir dann schon, ob er die Sache übernimmt oder nicht. Kann sein, daß einer das nicht macht, dann mußt Du zu einem anderen gehen. Steuerberater haben auch ihre berufliche Schweigepflicht, Du brauchst also nicht zu befürchten, daß Dich einer beim Finanzamt anschwärzt, wenn er den Fall nicht übernimmt.
3.) Muss A alle Erklärungen seit 2013 nachreichen oder sind einige bereits verjährt?
Auch das sagt Dir Dein Steuerberater dann. Meinem laienhaften Erachten nach ist 2013 verjährt, alle Folgejahre nicht.
4.) Mit wieviel Kosten für einen Steuerberater/Steueranwalt muss A in etwa rechnen? A rechnet mit etwa 1.000€ pro Erklärung, also ungefähr 15.000€ - kommt das hin?
Das ersieht T dann an der Rechnung des Steuerberaters. Die Frage erübrigt sich eigentlich, weil T keine realistische Alternative hat. Es kostet jetzt, was es kostet. Übrigens haben Steuerberater einen Spielraum bei der Bewertung eines Falles. Wenn der Steuerberater weniger Arbeit hat, weil die Unterlagen schon wohlgeordnet vorliegen, wird die Sache billiger. Zickerei mit der Vorlage der Kontodaten etwa kostet Dein Geld.
5.) Wie "genau" muss so eine Selbstanzeige sein? Muss A da wirklich Kontoauszüge von vor 14 Jahren besorgen und alles kleinlich und in Einzelheiten nachweisen?Wäre T ein üblicher Computernutzer, würde sich diese Frage nicht stellen, weil er dann nämlich seine Kontobewegungen bereits in seinem PC gespeichert hätte.
Wissen ist Macht! Wenn T schlau war, hat er ohnehin die Kosten und Erträge dieser Wohnungen über die Jahre zusammengestellt. Wenn er bisher noch nicht so schlau war, wird er es eben jetzt.
6.) Die Miete wird teilweise direkt an das Konto von A's Eltern überwiesen, Werbungskosten zahlen A's Eltern teilweise direkt von ihrem Konto - Ist das irgendwie ein Problem?
Das erleichtert die Sache nicht. Unsaubere Buchführung schlägt irgendwann zurück, möglicherweise ist ja jetzt dieser Zeitpunkt gekommen. Noch aber hat T selbst das Heft in der Hand. Noch kann er ohne Zeitdruck die Buchhaltung entwirren und angemessen sortieren. Es könnte eine gute Idee sein, das jetzt zu tun.
Wenn die Miete auf das Konto der Eltern ging, mögen die dadurch rechtlich auch mit im Boot sein.
7.) Ab 2018 gilt 25€/Monat Verspätungszuschlag, davor 10% der zu zahlenden Steuer - richtig?Es ist, wie es ist. Es erscheint sinnvoll, Dinge hinzunehmen, die man nicht ändern kann.
8.) Angenommen die Selbstanzeige geht schief. Ist damit zu rechnen, dass A dann vorbestraft sein werde?
Du hast im Moment ein Problem. Es erscheint sinnvoll, daß Du das nunmehr verantwortungsvoll angehst. Es ist, wie es ist. Du kannst Deine Lage durch überlegtes Handeln halten oder gar verbessern, Du kannst sie durch Hektik und unüberlegtes Verhandeln auch verschlechtern.
Sogar Uli Hoeneß ist wieder aus dem Knast herausgekommen und nun wieder Ehrenpräsident des FCB - und bei dem waren möglicherweise einige Nullen mehr im Spiel als bei Dir.
9) Habt ihr sonst irgendwelche Tipps bzw. Anmerkungen für A?Ruhiges und überlegtes Handeln lohnt sich, Hektik schadet. Jede Frage, die mit "Muß ich wirklich ...?" anfängt, solltest Du Dir verkneifen, sondern einfach tun, was nötig ist (speziell was die Rekonstruktion der Kosten und Finanzflüsse über diese Zeit anlangt).
Viel Glück und halt die Ohren steif!
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Natürlich ist dieser Fall keineswegs fiktiv, sondern sehr real.
Wer Geld einnimmt, muß dafür Steuern zahlen, das ist Schulstoff der Mittelstufe. Dieser ehemals 18jährige konnte das auch wissen. Wenn nicht, sollten ihm seine Eltern das beigebracht haben, denn auch bei ihnen standen diese Wohnungen in den Büchern, auch sie mußten den Gewinn aus der Vermietung eigentlich versteuern. Allerdings: Nicht-Steuerzahlen verjährt normalerweise nach 10 Jahren, Veranlagungszeitpunkte vor 2013 sind somit normalerweise erledigt. Wenn Deine Eltern die Mieteinnahmen nicht versteuert haben (was möglicherweise sogar zu ihrem eigenen Schaden war), sind sie vermutlich außen vor - wenn sie nicht aus dem Grund mit im Boot sind, weil die Zahlungen über ihr Konto gelaufen sind. Frage das bitte den Steuerberater.
Natürlich würde man nie so etwas wie eine Selbstanzeige erstatten, sondern den unveränderten Sachverhalt in angenehmere Worte kleiden. Es ist dem Finanzamt auch egal, ob das fragliche Wort in dem entsprechenden Schriftstück auftaucht, es wird vielmehr völlig emotionslos die Steuer nachberechnen.
Klar ist aber eins: Du kannst jetzt, solange das Finanzamt noch nicht davon weiß, noch eine Menge gestalten. Jetzt hast Du das Heft des Handeln noch in der Hand. Wenn das Verfahren erstmal läuft, ist Deine Position schlechter, weil dann meistens Fristen laufen.
Kläre bereits im Vorfeld, ob Du das Geld für die mutmaßliche Steuerzahlung hast oder besorgen kannst. Wenn dann die Steuerbescheide hereinklappern, will das Finanzamt das Geld in kurzer Frist sehen.
Ich mach das mit den Zitaten mal ein bißchen anders. Alles in blauer Farbe ist von Dir.
1.) Muss A wirklich eine Selbstanzeige machen oder kann man das auch anders regeln? Gerade weil das FA hier ja geschlafen hat, auch wenn A in der Pflicht ist abzugeben.
Es ist in einem solchen Fall sinnvoll, jegliche Erwägung zu Moral und Schuld außen vor zu lassen. In meinen Augen hast Du geschlafen, aber auch das ist irrelevant. T hätte Steuererklärungen abgeben müssen und hat das versäumt, also sollte er das jetzt nachholen.2.) Reicht dafür ein Steuerberater oder muss es ein Steueranwalt sein?
Mach das auf keinen Fall allein! Such Dir einen Steuerberater und besprich den Fall mit ihm. Der sagt Dir dann schon, ob er die Sache übernimmt oder nicht. Kann sein, daß einer das nicht macht, dann mußt Du zu einem anderen gehen. Steuerberater haben auch ihre berufliche Schweigepflicht, Du brauchst also nicht zu befürchten, daß Dich einer beim Finanzamt anschwärzt, wenn er den Fall nicht übernimmt.
3.) Muss A alle Erklärungen seit 2013 nachreichen oder sind einige bereits verjährt?
Auch das sagt Dir Dein Steuerberater dann. Meinem laienhaften Erachten nach ist 2013 verjährt, alle Folgejahre nicht.
4.) Mit wieviel Kosten für einen Steuerberater/Steueranwalt muss A in etwa rechnen? A rechnet mit etwa 1.000€ pro Erklärung, also ungefähr 15.000€ - kommt das hin?
Das ersieht T dann an der Rechnung des Steuerberaters. Die Frage erübrigt sich eigentlich, weil T keine realistische Alternative hat. Es kostet jetzt, was es kostet. Übrigens haben Steuerberater einen Spielraum bei der Bewertung eines Falles. Wenn der Steuerberater weniger Arbeit hat, weil die Unterlagen schon wohlgeordnet vorliegen, wird die Sache billiger. Zickerei mit der Vorlage der Kontodaten etwa kostet Dein Geld.
5.) Wie "genau" muss so eine Selbstanzeige sein? Muss A da wirklich Kontoauszüge von vor 14 Jahren besorgen und alles kleinlich und in Einzelheiten nachweisen?Wäre T ein üblicher Computernutzer, würde sich diese Frage nicht stellen, weil er dann nämlich seine Kontobewegungen bereits in seinem PC gespeichert hätte.
Wissen ist Macht! Wenn T schlau war, hat er ohnehin die Kosten und Erträge dieser Wohnungen über die Jahre zusammengestellt. Wenn er bisher noch nicht so schlau war, wird er es eben jetzt.
6.) Die Miete wird teilweise direkt an das Konto von A's Eltern überwiesen, Werbungskosten zahlen A's Eltern teilweise direkt von ihrem Konto - Ist das irgendwie ein Problem?
Das erleichtert die Sache nicht. Unsaubere Buchführung schlägt irgendwann zurück, möglicherweise ist ja jetzt dieser Zeitpunkt gekommen. Noch aber hat T selbst das Heft in der Hand. Noch kann er ohne Zeitdruck die Buchhaltung entwirren und angemessen sortieren. Es könnte eine gute Idee sein, das jetzt zu tun.
Wenn die Miete auf das Konto der Eltern ging, mögen die dadurch rechtlich auch mit im Boot sein.
7.) Ab 2018 gilt 25€/Monat Verspätungszuschlag, davor 10% der zu zahlenden Steuer - richtig?Es ist, wie es ist. Es erscheint sinnvoll, Dinge hinzunehmen, die man nicht ändern kann.
8.) Angenommen die Selbstanzeige geht schief. Ist damit zu rechnen, dass A dann vorbestraft sein werde?
Du hast im Moment ein Problem. Es erscheint sinnvoll, daß Du das nunmehr verantwortungsvoll angehst. Es ist, wie es ist. Du kannst Deine Lage durch überlegtes Handeln halten oder gar verbessern, Du kannst sie durch Hektik und unüberlegtes Verhandeln auch verschlechtern.
Sogar Uli Hoeneß ist wieder aus dem Knast herausgekommen und nun wieder Ehrenpräsident des FCB - und bei dem waren möglicherweise einige Nullen mehr im Spiel als bei Dir.
9) Habt ihr sonst irgendwelche Tipps bzw. Anmerkungen für A?Ruhiges und überlegtes Handeln lohnt sich, Hektik schadet. Jede Frage, die mit "Muß ich wirklich ...?" anfängt, solltest Du Dir verkneifen, sondern einfach tun, was nötig ist (speziell was die Rekonstruktion der Kosten und Finanzflüsse über diese Zeit anlangt).
Viel Glück und halt die Ohren steif!
Danke!
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Ein paar Anmerkungen noch von mir, das meiste ist ja bereits beantwortet:
4) Mit wieviel Kosten für einen Steuerberater/Steueranwalt muss A in etwa rechnen? A rechnet mit etwa 1.000€ pro Erklärung, also ungefähr 15.000€ - kommt das hin?
Da die Berater derzeit alle mit Personalnot zu kämpfen haben, dürftest du mit "Schmerzensgeld" rechnen müssen. Zumal Steuererklärungen mit dem Rechtsstand 2014 ff bei den Mitarbeitern nicht gerade beliebt sein werden. Ich denke aber schon, dass du mit 1.000 Euro pro Jahr auskommen solltest.
5) Wie "genau" muss so eine Selbstanzeige sein? Muss A da wirklich Kontoauszüge von vor 14 Jahren besorgen und alles kleinlich und in Einzelheiten nachweisen?Grundsätzlich reichen auch deine Angaben, sofern sie denn vollständig und plausibel sind. Das Finanzamt wird ggfls. Belege nachfordern, die solltest du dann beibringen können.
6) Die Miete wird teilweise direkt an das Konto von A's Eltern überwiesen, Werbungskosten zahlen A's Eltern teilweise direkt von ihrem Konto - Ist das irgendwie ein Problem?
Möglicherweise ja, weil das so einen "seltsamen" Geschmack hat. Hier wäre es gut, wenn die Rückflüsse an dich per Überweisung nachvollziehbar wären bzw. wenn da überhaupt Rückflüsse stattgefunden haben. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass das Finanzamt hier tiefer in die Zahlungsflüsse einsteigt, sofern du alle Einkünfte korrekt erklärst.
8.) Angenommen die Selbstanzeige geht schief. Ist damit zu rechnen, dass A dann vorbestraft sein werde?Da sollte von deiner Seite aus besser nichts schief gehen, andernfalls entfällt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Wenn der Berater Murks macht, dann greift zumindest für die finanziellen Schäden seine Haftpflichtversicherung. Trotzdem solltest du besser die Angaben und Kopien der Steuererklärungen ganz genau auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben prüfen, denn die Konsequenzen einer fehlerhaften Selbstanzeige trägst du.
9) Habt ihr sonst irgendwelche Tipps bzw. Anmerkungen für A?Sprich erst in Ruhe mit dem Berater, bevor du den Auftrag erteilst. Bei "Alles kein Problem" Schaumschlägern wäre ich vorsichtig. Besonnene Berater, die dich sachlich aufklären und nicht zu viel versprechen sind zu bevorzugen.