Ja, die sind intelligent. Die wissen, dass sie dann ihre Ruhe haben. Abrechnen werden sie trotzdem nach den Regeln der Heizkostenverordnung. Und danach werden die in der Abrechnungsperiode angefallenen Gesamtkosten nach Verbrauch und Wohnungsfläche umgelegt. Eine jahreszeitliche Aufspaltung der Kosten erfolgt nicht. Auch ein Mieter,d er am 30.09. auszieht, zahlt entsprechend seinem Anteil an dem Jahreswärmeverbrauch auch die Kosten für Oktober und Dezember mit und der Mieter, der am 01.10. einzieht, zahlt entsprechend seinem Anteil am Jahreswärmeverbrauch auch die Kosten für Januar bis September mit. Erst kommen alle Kosten in einen Topf und dann werden diese Kosten verteilt, unterjährige Änderungen der Preise interessieren nicht. Entsprechend ist es für die Verbrauchsabrechnung auch egal, ob jemand im Januar oder Juli den Heizkörper aufdreht, entscheidend ist nur sein Anteil am Jahreswärmeverbrauch für das gesamte Objekt.
Haben die Wärmemengenzähler-Werte etwas mit der Steuererhöung beim Gas ab 01.04.2024 zu tun?
- ojay
- Erledigt
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Ja, man legt den Jahresverbrauch anteilig um. Aber bei jedem Nutzerwechsel erfolgt die Abrechnung zu dem Stichtag und diesen Verbrauchdaten. Aber die Geräte weisen nie absolute Verbräuche aus, sondern nur relative, eine Gewichtung. Abgerechnet wird dann immer relativ zum Jahresverbrauch, nicht zu dem Gesamtverbrauch zu dem Stichtag.
Konkret wenn nach deinem Auszug im gesamten Haus oder irgendeiner Wohnung Leute einziehen mit extrem hohen Verbrauch, dann hast du das auch in der anteiligen Abrechnung.
Und nach der Heizkostenverordnung wird nicht zu 100% nach Verbrauch umgelegt, sondern nur zu einem Prozentsatz. Welcher steht in der Regel im Mietvertrag.
Wenn man die Frage in diesem Kontext sieht, relativiert sich das alles etwas. Aber rein theoretisch könnte die Ista die MwSt Änderung in der Abrechnung schon berücksichtigen und entsprechend gewichten, aber nur wenn der Vermieter auch zum 31.3. den Gesamtverbrauch ermittelt.
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Ich hätte eher gefragt, ob die eingesetzten Geräte die monatlichen Verbräuche speichern und ob in der nächsten Abrechnung automatisch dieser Verbrauch bei der MwSt Änderung zum 1.4. berücksichtigt wird. Dann weißt du, ob die das automatisch tun.
Foto an die Verwaltung nützt einerseits nichts, wenn das nicht ALLE Nutzer machen und könnte bedeuten, der Verwalter muss eine extrem teure Zwischenabrechnung mit diesen Daten in Auftrag geben. Wenn das so wäre, klingts teuer. Wie gesagt, die Zwischenabrechnung wird vermutlich sehr viel mehr kosten, als die MwSt Differenz.
Oder beim Verwalter fragen. Mit einem einzigen Foto eines Nutzers kann der nichts anfangen.
Ne, die Dame am Telefon konnte mit Hilfe meiner PLZ und Adresse ziemlich genau sagen, dass es eine manuelle Ablesung ist und die Geräte dies nicht können, daher sagte sie ja von sich aus, ich soll ein Foto an die Verwaltung senden.
Aber ich bin der Meinung, die Verwaltung sollte alle Mieter auffordern ein Foto einzureichen (Aufwand 5min) um dann am Ende die Verbräuche sauber zu kalkulieren.
Ista rechnet zumindest das Gas, dass in die Anlage läuft genau ab und diese Rechnung spiegelt die MwSt. wider.
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"Aber ich bin der Meinung, die Verwaltung sollte alle Mieter auffordern ein Foto einzureichen (Aufwand 5min) um dann am Ende die Verbräuche sauber zu kalkulieren."
Es gibt ja Leute, die wollen einfach nicht verstehen.
Die Verwaltung hat noch einen Haufen andere Arbeit und bekommt in der Regel pauschal 20 Euro pro Wohnung und Monat. Da wird sie neben den ganzen anderen vom Gesetzgeber zusätzlich aufgedrückten Arbeiten rund um Strom-/Gaspreisbremse, Mehrwertsteuersenkung, Dezemberpauschale und Co. sicherlich nicht noch ein Schreiben an die restlichen 7 Mieter aufsetzen. Mal ganz davon ab, dass nur 1 Mieter nicht reagieren muss (wozu er ja nun mal auch nicht gezwungen ist) und schon ist die ganze Arbeit hinfällig.
Eine Hausgeldabrechnung (und in Folge dessen eine Nebenkostenabrechnung) wird exakt ein mal im Jahr angepackt und den Eigentümern zur Kenntnis und Abstimmung zugeschickt. Egal was ein Mieter da wünscht, man macht nur das, was der Gesetzgeber vorgibt oder was die Eigentümer wünschen (und bezahlen).
Kein einziger Verwalter wird seine kostenbaren Personalstunden für eine möglichst exakte Ermittlung von Zwischenergebnissen verschwenden, wenn ihm das nicht extra vergütet wird. Und egal was dir die Ista oder der Verwalter sagt, die halten dich hin, beschäftigen dich, wimmeln dich ab - und machen dann trotzdem ihr Ding so wie gehabt.
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ok, dann ist das halt so
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Mal abgesehen von den Verwalterkosten, wenn es Geräte sind, die nicht monatlich speichern, wäre es immer eine Zwischenabrechnung (wenn denn der Eigentümer sie ihn Auftrag gibt) und die wäre gewiß viel teurer als die ganze MwSt Sache. Und, wenn er sich die Arbeit machen würde, dann würde er diese Kosten auch umlegen wollen. Was er vermutlich aber wegen der Heizkostenverordnung gar nicht darf. Der Mieter muss keine Zwischenabrechnungen zahlen. Also bliebs beim Eigentümer hängen und das macht er garantiert nicht.
Schau mal in deine Abrechnungen, wie hoch die Ista Kosten sind im Vergleich zu deinen Heizkosten. Ist separat aufgeführt.
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Zitat
Seit Januar 2022 müssen Hauseigentümer ihren Mietern monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. ...
Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/I…tark-article23114779.html
Das können sie nur, wenn sie alle Verbräuche (auch von Jan.-März 2024) des Wärmemengenzählers haben.
Die meisten Wärmemengenzählers speichern nur den Verbrauchswert zum Jahreswechsel. -
Ich finde es schon interessant, was für einen Aufwand hier manche Personen betreiben wollen. Und das nur, weil das Thema MwSt-Erhöhung auf Gas vor allem März ziemlich prominent platziert wurde.
Wie hier schon andere geschrieben haben, erfolgt die Abrechnung von Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus über eine Gesamtbetrachtung. Sprich es werden alle Kosten in einen Topf geworfen und dann auf die anteiligen Verbräuche umgelegt. Klar kann es jetzt sein, dass irgendein Mieter jetzt antizyklisch heizt und somit "teureres" Gas verbraucht. Dann hast du halt als Mitmieter Pech gehabt. Der Effekt dürfte aber überschaubar sein. Wenn man damit so ein Problem hat, sollte man sich im sein eigenes EFH kümmern oder ein EFH mieten. Da kümmert man sich dann nämlich selber um die Heizkosten.
Und eine Frage interessiert mich dann auch noch. Machen all die Leute, die jetzt laut nach einer korrekten Verrechnung der MwSt-Erhöhung schreien, auch den selben Wind wenn der Gaspreise selber steigt? Achne, das bekommen die ja gar nicht mit, weil der Vermieter es nicht aktiv mitteilen muss. Dabei dürfte dort der viel größere Effekt entstehen.
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Ohne die Beiträge vollständig gelesen zu haben. --
Ihr denkt schon daran, dass ohne Ablesung eine Verbrauchsabgrenzung nach Standardverbrauchskurve erfolgt? Je nach tatsächlichem Verbrauch kann dieser Schätzwert durchaus vorteilhafter als der abgelesene sein. Dazu müsste man aber alle Parameter schon jetzt kennen - insbesondere den zukünftigen Verbrauch im Rest der Periode.
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Ihr denkt schon daran, dass ohne Ablesung eine Verbrauchsabgrenzung nach Standardverbrauchskurve erfolgt?
Für das ganze Haus, aber nicht für einzelne Wohnungen.
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Und eine Frage interessiert mich dann auch noch. Machen all die Leute, die jetzt laut nach einer korrekten Verrechnung der MwSt-Erhöhung schreien, auch den selben Wind wenn der Gaspreise selber steigt? Achne, das bekommen die ja gar nicht mit, weil der Vermieter es nicht aktiv mitteilen muss. Dabei dürfte dort der viel größere Effekt entstehen.
Natürlich sollten die Entscheidungsträger in der Hausverwaltung im Vorfeld immer auf die Einspareffekte bei einem Anbieterwechsel hingewiesen werden.
Abgesehen von Fernwärme und Wasser/Abwasser kann man immer wieder auf die Wechselbereitschaft der Versorger hinweisen. — Wenn man schon auf die korrekte Verrechnung der Mehrwertsteuererhöhung besteht...