Kapitalertragssteuer vermeiden bei zwei Kindern

  • Hallo,

    meine Kinder sind 7 und 9 und haben beide ein Juniordepot bei der ING DIBA.

    Für beide habe ich eine NV-Bescheinigung vorliegen.

    Ich glaube es ist sinnvoll den den Freibetrag der Kinder jedes Jahr auszunutzen um keine Kapitalertragssteuer zu zahlen.

    Die Kinder haben 20 TEUR und 30 TEUR.

    Gewinne bis ca. 485 EUR * 12 = 5820 sind glaube ich kein Problem, bei größeren Gewinnen glaube ich sind die Kinder nicht mehr in der Familienkrankenversicherung drin.
    Statt am Ende des Jahres ETF-Anteile zuverkaufen mit einem Gewinn unter 5820 EUR und am gleichen Tag wieder zu kaufen, ist es nicht sinnvoll jeweils von einem Kind A Anteile auf das andere Kind B zu übertragen.
    Bei der ING Diba steht glaube ich "Übertrag an Dritte". Das wird wie ein Kauf steuerlich berechnet, es entstehen aber keine Kosten und kein Risiko das sich der Kurs zwischen Verkauf und Kauf ändert.
    Das Geld ist für die Kinder für die Ausbildung gedacht. Es ist ja im Sinn der Kinder dass sie keine Kapitalertragssteuer zahlen und ihr investiertes Vermögen wächst.

    Ist dies (Depotübertrag an Dritte) aus eurer Sicht bei zwei ungefähr gleichalten Kindern sinnvoller als ETF am gleichen Tag zu verkaufen und wieder zu kaufen. Der Depotübertrag war an einem Tag durch da meine Kinder ihre Depots bei der gleichen Bank (=ING Diba) haben?


    Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten,
    Manfred

  • Ich denke das wird irgendwann zu Problemen mit der Schenkungssteuer führen. Denn unter Geschwistern sind nur 20.000 Euro alle 10 Jahre steuerfrei. Wenn man jedes Jahr ETF Anteile im Wert von mehreren Tausend Euro hin- und her transferiert, dann kommen da schnell die 20.000 zusammen.

  • Statt am Ende des Jahres ETF-Anteile zuverkaufen mit einem Gewinn unter 5820 EUR und am gleichen Tag wieder zu kaufen, ist es nicht sinnvoll jeweils von einem Kind A Anteile auf das andere Kind B zu übertragen.

    Vorsicht!

    Das Depot gehört jeweils Kind A und Kind B! Du darfst nicht einfach so Anteile zwischen den Kindern hin und her übertragen.


    Sorg dafür, dass Du die einzelnen Depots im Rahmen der Möglichkeiten steuerfrei hältst und gut.

    Ich denke das wird irgendwann zu Problemen mit der Schenkungssteuer führen. Denn unter Geschwistern sind nur 20.000 Euro alle 10 Jahre steuerfrei. Wenn man jedes Jahr ETF Anteile im Wert von mehreren Tausend Euro hin- und her transferiert, dann kommen da schnell die 20.000 zusammen.

    Das Depot gehört dem jeweiligen Kind und wird nur durch die Erziehungsberechtigten verwaltet bis die Kinder volljährig sind. So eine 'Schenkung' wäre dann schon eine rechtliche Grauzone.

  • Hallo michael_d und monstermania,

    vielen Dank für eure Rückmeldung und Hinweise. Weiß jetzt Bescheid das meine Idee nicht funktioniert. Werde Abstand davon nehmen. Vielen Dank für eure Hilfe.

    Viele Grüße,

    Manfred

  • Meine Kinder sind 7 und 9 und haben beide ein Juniordepot bei der ING DIBA.

    Für beide habe ich eine NV-Bescheinigung vorliegen.

    ... die Erträge bist zur Höhe des Grundfreibetrags von der Steuer freistellt, also aktuell etwa bis 11.000 € jährlich.


    Das muß ein Kind an Kapitalerträgen erstmal haben.

    Die Kinder haben 20 TEUR und 30 TEUR.


    Gewinne bis ca. 485 EUR * 12 = 5820 sind glaube ich kein Problem, bei größeren Gewinnen glaube ich sind die Kinder nicht mehr in der Familienkrankenversicherung drin.

    Auch 5820 € Kapitalerträge muß ein Kind erstmal haben. Das wären etwa 20% pro Jahr aus 30 T€.

    Statt am Ende des Jahres ETF-Anteile zu verkaufen mit einem Gewinn unter 5820 EUR und am gleichen Tag wieder zu kaufen, ist es nicht sinnvoll jeweils von einem Kind A Anteile auf das andere Kind B zu übertragen.

    Frag einfach mal Deinen Steuerberater, was der dazu sagt. Ich überblicke diese Gestaltung nicht. Ich selbst würde vermutlich die 15 € Spesen für Kauf und Rückkauf investieren und wäre damit rechtlich auf der sicheren Seite.

  • Hallo Achim Weiss,
    vielen Dank für deine Hilfe und Hinweise. Werde es so machen wie von Dir vorgeschlagen, Kind A verkauft und kauft am Ende des Jahres soviel um die NV-Bescheinigung auszunutzen. Kind B macht dass selbe.
    Vielen Dank,
    Manfred

  • Bei der ING Diba steht glaube ich "Übertrag an Dritte". Das wird wie ein Kauf steuerlich berechnet, es entstehen aber keine Kosten und kein Risiko das sich der Kurs zwischen Verkauf und Kauf ändert.

    Gehst du davon aus, dass der Kurs innerhalb der paar Minuten so massiv ansteigen wird?

    Ja, du verlierst den Spread.

    Ja, du verlierst evtl. 0,0x% durch die Kursänderung (vielleicht gewinnst du aber auch).

    Ja, du verlierst die Gebühren.


    ABER: Das Depot ist danach quasi voll versteuert und du riskierst keinen Ärger mit dem Finanzamt wegen der Schenkungssteuer. Zumal für mich schon fraglich ist, ob bei diesem Übertragen tatsächlich eine Besteuerung stattfindet.

  • Bei der ING Diba steht glaube ich "Übertrag an Dritte". Das wird wie ein Kauf steuerlich berechnet, es entstehen aber keine Kosten und kein Risiko, dass sich der Kurs zwischen Verkauf und Kauf ändert.

    Bei einer Depotübertragung mit Gläubigerwechsel gibt es zwei Varianten, nämlich die entgeltliche und die unentgeltliche. Ich habe mir aus dem Internet einfach ein Formularherausgesucht, aus dem Du die Details erkennen kannst.


    Ein entgeltlicher Übertrag entspricht einem Verkauf: Die Depotbank berechnet die Steuer und führt sie ab, der Empfänger bezahlt den Kauf (was die Bank nicht kontrolliert, der Preis kann ja auch zu einer anderen Bank fließen oder was auch immer). Das Finanzamt kommt nur dann ins Spiel, wenn der Abgeber die Steuer nicht zahlen kann.


    Ein unentgeltlicher Übergang ist eine Schenkung. Geld fließt keins, Abgeltungssteuer wird nicht berechnet, aber das Finanzamt wird umfangreich informiert. Die Steuerpflicht für den eventuell im Papier steckenden Gewinn geht auf den Empfänger über.


    Wenn ich ein Papier verschenken wollte, würde ich dennoch einen entgeltlichen Übertrag beauftragen, damit dann also die Steuer für den bisher aufgelaufenen Gewinn bezahlen. Der Empfänger bekommt das Papier dann bereits versteuert. Allerdings muß ich dann das Finanzamt informieren, daß ich das Papier verschenkt habe, auch dann, wenn der Wert unter dem Freibetrag liegt. Es gibt da noch etliche Details, die ich hier nicht im einzelnen beleuchte.

  • Wobei die Erstausbildung von den Eltern zu zahlen ist.

    Ja. Wenn man als Eltern Geld zurücklegen möchte für Dinge, für die man ohnehin unterhaltspflichtig ist (z.B. Ausbildung, Studium), dürfte es sinnvoller sein, das auf eigenen Namen zu machen.

  • Danke für die weiteren Kommentare. Sie waren hilfreich für mich. Danke.

    Ich habe in der Abrechung der Bank meiner Kinder (ING) nachgeschaut, es war ein entgeltlichen Depotübertrag. Die Hinweise bzgl. Schenkungssteuer von euch haben mich bewogen das jedes Kind seine eigenen ETFs am Jahresende bis ca. 6000 EUR Gewinne verkauft und gleich wieder kauft. Meine Tochter hat in der Depotübersicht 8000 EUR Buchgewinne, mein Sohn 12000 EUR. Innerhalb der nächsten 2-3 Jahre kann ich ja die NV Bescheingung für jedes Jahr benutzen um die Abgeltungssteuer auf die Buchgewinne zu vermeiden.

    Danke für eure Kommentare.