Kapitalsteuer / Freibetrag vergessen

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade für meine Frau einen Deal Fonds aufgelöst und eine Umwandlung von einem Union Investment Konto meiner Frau auf meinen Namen vorgenommen, von Uniglobal zu Uni Sector Hightec. Dadurch sind Kapitalertragsteuern angefallen, da wir keinen Freibetrag beantragt oder vergessen haben. Des Weiteren haben wir ein Deka Investment Fond aufgelöst, was ebenfalls Gewinne generiert hat.


    Nun haben wir die Auszüge von der Volksbank erhalten und ich frage mich, ob ich die gezahlte Steuer im nächsten Jahr zurückerstattet bekomme, da die Beträge unterhalb des Freibetrags von 1000€ liegen oder für Verheiratete 2000€ beträgt? Danke für eure Rückmeldung.


    Anbei ein paar Auszüge.

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    ich habe gerade für meine Frau einen [Deka-]Fonds aufgelöst und eine Umwandlung von einem Union Investment Konto meiner Frau auf meinen Namen vorgenommen, von Uniglobal zu Uni Sector Hightec. Dadurch sind Kapitalertragsteuern angefallen, da wir keinen Freibetrag beantragt oder vergessen haben.

    Beim ersten Handel ist keine Steuer angefallen, da auf diesem Konto ein Freistellungsauftrag vorliegt. Auf der geposteten Unterlage ist das Datum des Handels nicht ersichtlich.


    Der zweite Handel hat im Jahr 2024 stattgefunden. Wenn Du den Freistellungsauftrag nachreichst, zahlt die Bank die Steuer zurück. Das geht schneller als über die Steuererklärung, bei der das Geld dann erst im nächsten oder übernächsten Jahr zurückkommt.

    Nun haben wir die Auszüge von der Volksbank erhalten und ich frage mich, ob ich die gezahlte Steuer im nächsten Jahr zurückerstattet bekomme.

    Die Papiere passen nicht zusammen.


    Das zweite Papier bezieht sich aufs Jahr 2023 und bescheinigt Dir, daß Du dort Kapitalertragsteuer bezahlt hast. Wenn Du im Jahr 2023 letztlich unter dem Freibetrag warst, mußt Du Deine Kapitalerträge deklarieren, also die Anlage KAP ausfüllen (Das vermeidet man an sich mit einem passenden Freistellungsauftrag). Du bekommst dann die gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück. Einen Steuerberater braucht man dafür nicht, das kann man problemlos selber machen.

  • Das funktioniert aber nur für das laufende Jahr, nicht rückwirkend auf das vergangene Jahr.

    Das stimmt. Die angehängten Bilder waren auf dem Smartphone zu klein, daher hab ich nicht gesehen, dass eine Abrechnung für das letzte Kalenderjahr war.
    Da hilft dann natürlich nur die Steuererklärung.