Einkommenssteuer - hohe Nachzahlung

  • Ich habe mich heute mal an die Einkommenssteuererklärung für 2023 gesetzt. Dazu habe ich im Elster Online zunächst die Belege automatisiert abgerufen und in das Formular übernommen. Letzlich waren es nur die Daten zur Einkommensteuer von meinem Arbeitgeber.


    Was mich sehr überrascht hat: Nur auf Basis dieser Daten muss ich mehrere hundert Euro nachzahlen. Bedeutet dies, dass das Buchaltungsprogramm meines AG falsch gerechnet und zu wenig Steuer abgeführt hat?

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  • Das kann sehr viele Gründe haben. Die Steuerklasse könnte dafür sorgen oder auch weitere Einkünfte wie z. B. Mieten etc. Ohne zusätzliche Angaben lässt sie hier schwer eine qualifizierte Aussage treffen.

  • Ich habe mich heute mal an die Einkommenssteuererklärung für 2023 gesetzt. Dazu habe ich im Elster Online zunächst die Belege automatisiert abgerufen und in das Formular übernommen. Letztlich waren es nur die Daten zur Einkommensteuer von meinem Arbeitgeber.


    Was mich sehr überrascht hat: Nur auf Basis dieser Daten muss ich mehrere hundert Euro nachzahlen. Bedeutet dies, dass das Buchhaltungsprogramm meines AG falsch gerechnet und zu wenig Steuer abgeführt hat?

    Als ich den Titel des Threads gelesen habe, hätte ich an etwas 5stelliges an Nachzahlung gedacht. Mehrere hundert Euro geht ja noch.


    Mußt Du denn eine Steuererklärung einreichen? Wenn nicht könntest Du ja erwägen, sie nicht abzugeben.


    Wenn mir das passieren würde, würde ich nachrechnen - aber nicht mit Elster.

  • Durch Diskussion hier im Thread wirst Du die Kalkulation nicht klären können. Ohne konkrete Zahlen kann keiner dazu etwas sagen, und konkrete Zahlen wirst Du nicht posten wollen.

  • Wir sind immer noch am Raten, ohne die konkreten Zahlen zu kennen... :)

    Hast Du die Daten mal in einen Steuerrechner im Internet eingegeben? Gegebenenfalls auch mal die verschiedenen Posten der Abzüge aus Deinem Steuerprogramm mit denen verglichen, die der Arbeitgeber auf seiner Abrechnung hat?

  • Im Endeffekt ist hier doch alles gesagt. Es kann mindestens 1.000 Gründe geben, wieso eine Nachzahlung ermittelt wird. Aber ohne ein paar konkrete Daten kann man dem Ersteller nicht wirklich helfen. Und da er nur das mitteilt, was man ihm mühselig aus der Nase zieht, will er scheinbar auch keine wirkliche Hilfe.


    Aber ich werfe einfach mal noch so ein paar Punkte ein, vielleicht macht ihn das ja schlauer:

    - Fehler bei der Übertragung

    - Fehler bei der Übernahme in Elster

    - Daten aus Versehen gelöscht

    - Es wurden zusätzlich Daten abgerufen, die zu einer Steuerlast führen

    - Zahlungen für Dienstreisen (z.B. Verpflegungspauschalen) sind auf der Meldung vom AG enthalten

  • Im Elster sind nur die Daten vom Arbeitgeber, also Bruttolohn, Lohnsteuer, Soli sowie die AG- und AN-Beiträge zu RV, KV und PV.

    Alle Beträge stimmen 1:1 mit denen aus der Übersicht "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023" überein, die ich zum Jahresanfang vom AG erhalten habe.


    Wenn ich bei Elster Online dann auf Prüfen gehe, kann ich mir ja eine detaillierte Steuerberechnung als PDF generieren.

    Auch in dieser sind nur die (korrekt übernommenen) Zahlen vom AG sowie die üblichen Pauschalen (i.W. Werbungskostenpauschale) berücksichtigt.


    Nur leider ergibt sich hier eine um etliche hundert EUR höhere Steuern (& Soli), als sie mein AG bereits entrichtet hat.


    Wenn ich das zvE hier eingebe, komme ich auf das gleiche Ergebnis wie (die diebische) Elster.


    Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung


    Ich gehe daher derzeit davon aus, dass die Berechnung meines AG nicht korrekt war...

  • Erstaunlich dass sich so viele Forumsfreunde hier so viel Mühe machen mit so wenigen Angaben und dazu noch wegen dieser „unglaublich hohen“ Nachzahlung von ein paar hundert Euro

    Viele Grüße McProfit

  • Es geht aber doch nicht um den absoluten Betrag. Ich finde es halt sehr ungewöhnlich, dass die Steuerberechnung des AG stark von der der Finanzverwaltung abweicht, zumal beide ja zum gleichen Ergebnis kommen sollten...

  • Hier eine kleine Episode zum Thema Steuernachzahlung.

    Es wird kein Mitleid erwartet - bin schließlich selbst schuld.

    Ich habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung für 300.000 Euro verkauft.

    ich war der Ansicht dass der Erlös steuerfrei ist weil ich die Wohnung vor 10 Jahren gekauft habe und daher der Gewinn von 100.000 Euro steuerfrei ist (Kaufpreis damals 200.000)

    Leider habe ich mich verrechnet!

    Der Kauf lag erst 9,5 Jahre zurück!!

    Daher greift die Spekulationssteuer und daher musste ich jetzt den Mehrerlös von 100.000 Euro versteuern.

    Dummheit wird eben bestraft!!!

    .viele Grüße an den Forumsfreund Planschkuh

    • Hilfreichste Antwort

    Wenn du deine Lohnsteuerbescheinigung und (mindestens) die Dezember-Abrechnung hier nicht hochlädst, wird dir keiner helfen können.


    Immer vorausgesetzt, dein AG hat korrekte Stammdaten von dir, und der automatische Abruf hat nicht doch irgendwelche Werte heruntergeladen, die du übersehen hast, würde ich an deiner Stelle:

    A)

    die Daten einer beliebigen Monatsabrechnung in einen Brutto-Netto-Rechner im Internet eingeben und die ausgegebenen Werte mit der Abrechnung vergleichen.

    B)

    die Jahreswerte, die auf der Dezember-Abrechnung stehen, mit denen auf der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen

    C)

    Das Jahresbrutto der LSt-Bescheinigung in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben

    D)

    Für ein paar Euro eine Steuersoftware kaufen (kannst du wieder absetzen) und dort deine Stammdaten und die Werte der LSt-Bescheinigung eingeben (ohne einen automatischen Abruf zu starten)


    Damit solltest du der Sache näher kommen.


    -e-

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Fehler in der Personalabteilung nicht undenkbar wäre. Irgendwo ein Haken falsch gesetzt oder eine Lohnart falsch angelegt, und schwupps stimmt die Abrechnung nicht. Die Wenigsten schauen sich ihre Abrechnung genauer an.