Hallo in die Runde:
Ich habe folgende Frage zum nachfolgenden Sachverhalt.
Langjähriger MA mit 30 jähriger Betriebszugehörigkeit erhält betriebsbedingte Kdg. zum 31.10.xx
Betriebsbedingte Kündigung zum 31.10.xx bezogenes Gehalt in dem Jahr = 50 T€ (Jan - Okt) Abfindung 100 T€ (gezahlt im November)
Ist es möglich die Zahlung der Abfindung ins Folgejahr zu verschieben ( AG muss natürlich mitspielen ) und wie wirkt sich das steuerlich aus?
Wird das dann nach Steuerklasse 6 versteuert, da ja nicht mehr "Betriebsangehöriger"?