Ich habe 2003 bei der Kreissparkasse eine Baufinanzierung (LZ über 15 Jahr) getätigt und im März 2014 bei der selben Bank neu verhandelt/abgeschlossen.
Evtl. von Belang: Der damalige Vertrag hatte einen Widerrufbelehrung!
Ist in meinem Fall eine Klage noch sinnvoll?