Handwerkerrechnung nach Schenkung einer Immobilie steuerlich geltend machen

  • Hallo, wir haben unser Haus an unseren Sohn übertragen (Schenkung). Wir behalten das Nießbrauchrecht, sind aber zum "Erhalt" des Eigentums verpflichtet. Jetzt sollen zwei Fenster erneuert werden. Wenn wir das bezahlen handelt es sich wohl um eine Schenkung. Lautet die Rechnung auf seinen Namen, kann er die Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Steht auf der Rechnung "Reparatur von zwei Fenstern..." und die Rechnung lautet auf unseren Namen, können wir sie geltend machen und es handelt sich nicht um eine Schenkung? Sehen wir das zu verkniffen?

  • Sehen wir das zu verkniffen?

    Vielleicht.


    Wenn es auf Deinen Namen lautet und in Deinem Haushalt passiert, kannst Du die Arbeit (ohne Material) als Handwerkerleistung in Deiner Steuer berücksichtigen.


    Wenn Dein Sohn das beauftragt und bezahlt, wird er vermutlich die Rechnung steuerlich nicht nutzen können, da es für ihn weder haushaltsnahe Kosten sind, noch er Einnahmen aus Vermietung hat.

  • Am Ende kann man vermutlich auch stundenlang darüber diskutieren, ob der Austausch der Fenster nun Erhalt ist oder nicht. Ist der Austausch nur eine nette Spielerei, um hier ggf. eine bessere Energiebilanz zu generieren oder sind die alten Fenster mittlerweile verzogen, schließen nicht richtig und es zieht an allen Stellen? In weiterem Fall wäre es ja Erhalt und somit fällt es in eure Pflicht. Dann könnt ihr die Rechnung als als Handwerkerleistung im eigenen Haushalt steuerlich absetzen (20% der Arbeitskosten gibt es dann zurück).


    Euer Sohn wird, wie schon von Hornie geschrieben, die Rechnung mangels Mieteinkünften nicht steuerlich absetzen können.

  • Hallo, wir haben unser Haus an unseren Sohn übertragen (Schenkung). Wir behalten das Nießbrauchrecht, sind aber zum "Erhalt" des Eigentums verpflichtet. Jetzt sollen zwei Fenster erneuert werden. Wenn wir das bezahlen, handelt es sich wohl um eine Schenkung. Lautet die Rechnung auf seinen Namen, kann er die Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Steht auf der Rechnung "Reparatur von zwei Fenstern..." und die Rechnung lautet auf unseren Namen, können wir sie geltend machen und es handelt sich nicht um eine Schenkung?

    Hast Du denn schon einen Kostenvoranschlag für die Maßnahme? Weißt Du also, um wieviel Geld wir hier reden?


    Handwerkerrechnungen kann man bei der Steuer einreichen, es gibt dann 20% des Lohnanteils der Rechnung zurück (max. 1200 € im Jahr). Das ist grob die MwSt. auf die Handwerkerleistungen.


    Wie Dein Sohn die Rechnung für dieses Haus absetzen könnte, sehe ich nicht.


    Die Schenkung sehe ich auch nicht. Wenn es denn eine wäre, gäbe es von Eltern zu Kindern einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil pro 10 Jahre. Ist der denn schon ausgeschöpft?

    Sehen wir das zu verkniffen?

    Man könnte es so sehen.


    Typisch deutsch in meinen Augen. Statt daß man sich um die Sache an sich kümmert, denkt der Deutsche zuerst daran, wie der die Kosten bei der Steuer ansetzen kann (nicht beachtend die Tatsache, daß auch bei steuerlicher Absetzbarkeit der Großteil der Kosten auf die eigene Kappe geht und nur ein kleiner Teil vom Finanzamt zurückkommt).