Weiß jemand von euch wie das Finanzamt den kapitalisierten Nießbrauch bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer kalkuliert?
Der Hintergrund ist folgender: Mir wurde eine Immobilie geschenkt. Der Schenker hielt sich ein unentgeltliches Nießbrauchrecht vor und verstarb leider schon ein paar Jahre später. Da ich auch als Erbe eingesetzt bin, wird die Schenkung unter Berücksichtigung des Wegfalls des Nießbrauchs für die Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen. Das zu bemessende Grundvermögen entspricht damit dem Wert aus der Erklärung zur Schenkungsteuer abzüglich des kapitalisierten Nießbrauchs zwischen Schenkung und Erbfall. So weit, so klar.
Allerdings kann ich den vom Finanzamt kalkulierten Wert des Nießbrauchs, der nur als Anmerkung und ohne Herleitung im Bescheid notiert ist, nicht nachvollziehen.
Für mein Verständnis und meiner bisherigen Recherche nach müsste der kapitalisierte Nießbrauch so berechnet werden:
A) Jahreswert * Dauer des Nießbrauchs in Monaten / 12
B) Grundvermögen / 18,6 * Dauer des Nießbrauchs in Monaten / 12
Rechnung B ist anzuwenden, falls der Jahreswert größer als der 18,6-te Teil des Grundvermögens ist.
Beide Rechnungen liefern allerdings deutlich abweichende Werte als vom Finanzamt angegeben. Wo ist der Denkfehler?