Steuerklasse falsch angegeben

  • Hallo, ich habe hätte da eine Frage für eine Bekannte. Sie ist eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Hatte 6 Jahre in einem Betrieb gearbeitet. Im ersten Jahr war sie noch auf Steuerklasse 2, aber urplötzlich hat er sie auf Steuerklasse 1 umgestuft obwohl er wusste das sie eine alleinerziehende Mutter ist. Was kann sie machen? Kann sie irgendwelches Geld rückwirkend vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen?

  • Wer hat sie umgestuft? Das ist Sache des Finanzamts. Und klar, sie kann das Geld per Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung ist aber, dass das Finanzamt Steuerklasse 2 anerkennt.

    Was heißt denn "alleinerziehend"? Wer lebt noch im Haushalt? Wie alt sind die Kinder?

  • soweit ich weiß, hat sie gesagt das sie von ihrem Chef umgestellt worden ist

    Der "Chef" kann nicht einfach willkürlich Steuerklassen festlegen. Es findet ein Datenabruf vom Finanzamt statt, wobei die Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, mögliche weitere Freibeträge...) übermittelt werden

  • sie meint das der Chef sie umgestellt hat damit sie in einer besseren Steuerklasse sei??? Das habe ich auch nicht verstanden, da sie ja alleinerziehend ist.

  • Wann kann die Frau jetzt machen? Soll sie sich einen Anwalt zur Hilfe rufen? Sie wurde ja, so gesehen um 5 Jahre betrogen? Und vielen Dank auch für die Informationen.

  • Hm, klingt merkwürdig.

    Hat sie ihre Jahressteuerbescheinigungen der letzten Jahre? Da steht die Steuerklasse ja normalerweise drauf.

    Wenn da tatsächlich plötzlich ein Wechsel von 2 auf ein 1 auftaucht, würde ich ggfs. mal das zuständige Finanzamt kontaktieren und fragen, warum die Lohnsteuerklasse geändert wurde.


    Hat sie nie Steuererklärungen abgegeben?

  • Sie hatte am Anfang an Steuerklasse 2 gehabt, und dann wurde sie geändert auf Steuerklasse 1. sie hatte nie nach der lohnabrechnung gefragt, da sie ihren „Chef“ in dem Sinn vertraut hatte.

  • Ich muss vielleicht auch erwähnen das sie Polin ist und sich bei solchen Sachen nicht auskennt und ein bisschen ungeschickt ist was solche Sachen betrifft. Ein bisschen leichtsinnig und naiv zugleich.

  • Woher kommt denn überhaupt die Erkenntnis, dass nach Steuerklasse 1 abgerechnet worden sein soll, wenn sie nie eine Lohnabrechnung bekommen haben soll? Die zwei "soll" in dem vorherigen Satz besagen, dass das alles reichlich kurios und wenig glaubwürdig klingt.

  • Sie hatte am Anfang an Steuerklasse 2 gehabt, und dann wurde sie geändert auf Steuerklasse 1. sie hatte nie nach der lohnabrechnung gefragt, da sie ihren „Chef“ in dem Sinn vertraut hatte.

    Sie hat nie nach einer Lohnabrechnung gefragt???


    Nach einer monatlichen Gehaltsabrechnung bzw. einer Jahreslohnsteuerübersicht muss man nicht fragen, die muss die Firma einem geben.


    Über was für einen Job reden wir hier eigentlich?

  • Nochmal - der Chef kann nicht einfach Steuerklassen ändern, wie es ihm gefällt. Er bekommt die Info vom Finanzamt und zwar die, die dort hinterlegt ist.


    Also wäre der erste Schritt, beim Finanzamt nachzufragen, was dort für eine Steuerklasse hinterlegt ist und wenn es 1 ist, zu fragen, wann und warum die von 2 auf 1 geändert wurde.


    Und auch wie gesagt - sie kann eine Steuererklärung abgeben und bekommt dann die zu viel gezahlte Steuer zurück. Voraussetzung ist aber, dass beim Finanzamt Steuerklasse 2 hinterlegt ist. Also muss sie erst mit dem Finanzamt klären, was dort hinterlegt ist.


    Und - die Gehaltsabrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber an den Mitarbeiter übergeben. Da muss nichts gefragt werden. (Außer es gibt Sonderregelungen für Mini-Unternehmen, das weiß ich aber nicht.) Der Arbeitgeber übermittelt auch Lohnsteuerdaten elektronisch an das Finanzamt...


    Das klingt alles ein bisschen unprofessionell. Sicher dass der "Chef" die Abrechnung selbst macht und nicht an irgendein Lohnsteuerbüro ausgelagert hat?