Hallo,
ich habe eine betriebliche Altersvorsorge, mein Arbeitgeber und ich zahlen in die Pensionskasse ein.
Diese läuft unter der Überschrift "Riesterrente" und die Beiträge werden dem Finanzamt gemeldet.
Es sind aber keine Zulagen beantragt, keine Förderung.
Kann man dennoch den Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge geltend machen, oder setzt das den Antrag auf Zulagen voraus?
Bringt das später Nachteile, bspw. wenn die ausbezahlten Leistungen zu versteuern sein werden? Oder macht es finanziell durchaus Sinn, bzw. wie ermittle ich das?
Rahmenbedingungen: gesetzlich krankenversichert, verheiratet (Frau mit gleicher Konstellation: betriebl. Av. ohne Riesterzulagen), 1 Kind, "Besserverdiener"
Vielen Dank!