Hallo,
während einer Abordnung ins europäische Ausland wurden für diesen Zeitraum (unter 183 Tage) Beiträge zur RV und AV in D geleistet (automatisch vom Arbeitslohn abgezogen: gesetzliche Abzüge), der Arbeitslohn während der Zeit bleibt in D steuerfrei (DBA).
Sind diese Beiträge nicht in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung unter 23a) und 27 zu bescheinigen?
Freundliche Grüße