Hallo Mitforisten,
nachdem ich nach langer Netzsuche absolut gar nichts dazu finden kann, wende ich mich an euch. In der Hoffnung, dass wir relevantes Wissen zusammentragen können.
Folgende Situation:
Ein Bekannter meiner Nichte ist aktuell freier Journalist und Texter. Verdienen tut er nicht prächtig, aber auch nicht schlecht. Als private Absicherung hate er eine kleine private Rentenversicherung (keine bAV, kein Riester), die seinen Lebensunterhalt später nicht 100% finanzieren kann. Krankenversicherung ist freiwillig gesetzlich versichertt. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er nicht ein.
Nach dem Studium hatte er eine Festabstellung, wo er auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. ich glaube, 3 Jahre. Dann war er ein paar Jahre im Ausland, die Rentenbeiträge von dort hat er ausgzehalt bekommen und in Aktienfonds investiert. Danach war er wieder angestellt, aber nur ein jahr. Seitdem ist er frei unterwegs.
Die Frage ist: Erhält er später mal die eingezahlten Beiträge in Form von Rente zurück, auch wenn das gering sein wird? Oder kann man nur gestezliche Rente beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind? Wie spielt der Auslandsaufenthalt mit rein? Freiwillig in die gesetzliche kann er ja einzahlen, oder?
Sorry, dass ich so viel frage, aber ich hab dazu nichts Konkretes im Netz gefunden. Der junge Mann ist auch recht verwirrt und will eben jetzt rechtzeitig vorsorgen und nicht erst mit 50 dran denken.