Hallo,
ich möchte gerne von Euch wissen, ob ich die Berechnung des Rentenanpassungsbetrags (Anlage R, Seite 1, Zeile 6) verstanden habe. Ich bin nämlich gerade dabei eine Steuererklärung fertigzustellen.
Die letzte Steuererklärung (für das Jahr 2014) wurde durch einen Steuerberater gemacht. Das Problem dabei ist, dass er einen Betrag angegeben hat, den ich nicht nachvollziehen kann. Daher meine Unsicherheit.
Ich formuliere ein konkretes Beispiel (mit fiktiven Daten) und versuche es übersichtlich zu halten:
Rentenbeginn: Irgendwann im Jahr 2011
Festellungsjahr: das Folgejahr, also 2012
Rente für 2011 (wie gesagt iwann in 2011 angefangen, daher nicht Jahresrente) beträgt 9967,19 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)
Jahresrente für 2012 beträgt 10000 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)
Jahresrente für 2013 beträgt 10020 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)
Jahresrente für 2014 beträgt 10050 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)
Jahresrente für 2015 beträgt 10080 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)
Was ich jetzt verstanden habe:
Zur Berechnung des Rentenanpassungsbetrags ist
- die ausgezahlte Rente im Jahr 2011 nicht relevant,
- die Differenz zwischen der Jahresrente 2015 und der Jahresrente im Feststellungsjahr (i. d. F. 2012), der Rentenanpassungsbetrag
In Anlage R, Seite 1, Zeile 6 trage ich also für die Steuererklärung 2015 ein: 80 €
Ich schrieb oben, dass der Steuerberater für das Jahr 2014 einen anderen (niedrigeren) Betrag angegeben hat. Meiner Meinung nach hätte er aber 50 € angeben müssen.
Ich wäre für Hilfe dankbar!