Von Januar bis einschließlich Juni war es Kindergarten A, bei dem ich beschäftigt war mit 12 Wochenstunden (Minijobbasis und Übungsleiterpauschale mit 200 € monatlich) und Steuerklasse 5. Ab 1. Juni war ich dann parallel für den Monat Juni bei Kindergarten A für die angegebene Zeit, aber mit Steuerklasse 6 und bei Kindergarten B mit 20 Wochenstunden in Steuerklasse 5 angestellt.
Beide Kindergärten laufen über dieselbe Gehaltsabrechnungsstelle. In der Abrechnung für Juni Kindergarten A wurde nun für Januar bis Mai die Übungsleiterpauschale rückwirkend komplett versteuert. Die Begründung auf Nachfrage war folgende:
Die Übungsleiterpauschale werde nur gewährt, wenn über das Kalenderjahr max. ein Drittel der entsprechenden Vollzeittätigkeit gearbeitet werde. Bei mir war das dann nur von Januar bis Mai der Fall. Ab Juni arbeite ich ja 20 Stunden, bzw. im Juni selbst gesamt 32. Damit falle für das Kalenderjahr der Anspruch auf die Übungsleiterpauschale komplett weg und es wurde im nachhinein wieder abgezogen bzw. voll versteuert.
Aber ist das so wirklich korrekt? Bei Arbeitgeber A war es ja max. ein Drittel, erst bei Arbeitgeber B fiel die Voraussetzung weg. Ich wäre wirklich sehr dankbar für Tips und Hilfe!!