Interessante & hilfreiche Steuer-Urteile

  • Ich möchte das Thema eröffnen, damit auf interessante und neue Urteile oder auch auf geänderte Rechtsprechung hingewiesen werden kann.


    Fahrten Wohung - Arbeit: Unfallkosten mit Entfernungspauschale abgegolten


    Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.2.2016 - 1 K 2078/15).


    Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat die Revision aber nicht zugelassen. Der Kläger hat nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH einzulegen.

  • Kein Steuerurteil - trotzdem vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant:


    Rückforderung von Ausschüttungen bei geschlossenen Fonds (KG-Modelle):


    Leitsatz:
    Die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht, wenn unklar ist, ob und wie nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, Liquiditätsüberschüsse auszuschütten, entstandene Entnahmeansprüche der Kommanditisten auf den Gesellschafterkonten gebucht werden müssen.


    (BGH II ZR 348/14 vom 16. Februar 2016)


    Eine etwas verständlichere Interpretation des Urteils gibt es zum Beispiel hier:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…deutig-regeln_080137.html


    Es gab übrigens auch schon im Jahr 2013 zwei erste in diese Richtung lautende Urteile:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…nds-unwirksam_041024.html

  • Scheidungsfolgekosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen


    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH sind Zivilprozesskosten nur insoweit abziehbar, als der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt .Streitig war bei diesem Rechtsstreit der Abzug von Prozesskosten in einem Scheidungsverfahren aus dem Jahre 2009, das mit einem Verbundurteil (Entscheidung über Ehesache selbst, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt) endete. Die Vorinstanz hatte die mit dem Verfahren zusammenhängenden Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Der BFH folgte dem nicht (BFH, Urteil v. 20.1.2016 - VI R 70/12).


    http://www2.nwb.de/portal/cont…ce/news/news_1517706.aspx

  • Fahrzeugüberlassung gegen Gehaltsverzicht


    Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen geleasten Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, so kann der Arbeitnehmer die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.2.2016 - 9 K 9317/13; Revision zugelassen).


    http://www2.nwb.de/portal/cont…ce/news/news_1520668.aspx

  • Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der vermieteten Immobilie


    "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch nach der nicht steuerbaren Veräußerung eines Grundstücks Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig bleiben, wenn der Veräußerungserlös nicht zur Schuldentilgung ausreicht (BFH, Urteile v. 20.06.2012, IX R 67/10; 08.04.2014,IX R 45/13). Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch in dem besonderenFall, dass auf vorzeitige Ablösung durch eine Kapitallebensversicherung, die zur späteren Schuldentilgung abgeschlossen wurde, verzichtet wird."


    http://juris.bundesfinanzhof.d…richt=bfh&Art=en&nr=32555

  • Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerden bezüglich Altersvorsorgeaufwendungen ab - ein Abzug als vorweggenommene Werbungskosten ist nicht geboten:


    Die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die vorgesehene höhenmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Begründung hat das BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Urteil v. 14.06.2016 - 2 BvR 290/10 und BVerfG, Urteil v. 14.06.20162 BvR 323/10; veröffentlicht am 20.07.2016).


    Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin im Verfahren 2 BvR 290/10 machte erfolglos den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen
    Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten steuermindernd geltend. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 323/10 ist als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer nichtselbständig tätig. Er beantragte im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim zuständigen FA erfolglos, die von ihm zu leistenden Beiträge an das Wirtschaftsprüfer-Versorgungswerk als vorweggenommene Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.
    Einspruch und Klage blieben ebenfalls ohne Erfolg.


    Quellennachweis:
    - http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1529751.aspx


    - http://www.bundesverfassungsge…en/DE/2016/bvg16-045.html

  • Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen


    Die Abziehbarkeit von Pflegeaufwendungen als agB setzt nicht voraus, dass die Pflegeleistungen von besonders qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Die Aufwendungen für die Grundpflege sind voll, jene für die hauswirtschaftliche Versorgung dagegen nur für die Dauer des bescheinigten täglichen Unterstützungsbedarfs absetzbar (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2016 - 5 K 2714/15; Revision zugelassen).


    http://www2.nwb.de/portal/cont…ce/news/news_1531729.aspx

  • Zinszahlungen nach Veräußerung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig (BFH v. 01.12.2015, IX R 42/14)

    "Schuldzinsen können auch nach Veräußerung eines geschlossenen Immobilienfonds als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten nicht durch den Veräußerungserlös getilgt werden konnten. Dabei kommt es nicht entscheidend auf die ursprüngliche darlehensvertragliche Verpflichtung, sondern auf eine bestehende Gesellschafternachhaftung des früheren GbR-Gesellschafters an."

  • Einkommensteuer: Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse


    Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge (BFH, Urteil v. 01.06.2016 - X R 17/15, veröffentlicht am 14.09.2016).


    http://www.bundesfinanzhof.de/…p%3bpm_nummer%3d0061%2f16

  • Werbungskostenabzug bei fliegendem Personal und Flughafenmitarbeitern


    Mit den ab dem 01.01.2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungenzum steuerlichen Reisekostenrecht ändern sich auch die Grundsätze für den Abzugvon Werbungskosten bei fliegendem Personal und Flughafenmitarbeitern. In einerVerfügung des Bayrischen LfSt wird der für diesePersonengruppe maßgebliche Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ und die Behandlungvon Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen erläutert.


    http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/617900/