Interessante & hilfreiche Steuer-Urteile

  • Keine Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim bei Weiterübertragung


    Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims durch den Ehegatten rückwirkend, wenn dieser es innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 28. September 2016 (Az. 3 K 3757/15 Erb) entschieden, dass der Wegfall der Befreiung trotz Selbstnutzung auch dann eintritt, wenn die Erbin das Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf ihre Tochter überträgt.

  • Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche (Änderung der Rechtsprechung)


    Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht - als sog. Erhaltungsaufwand - sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung: BFH v. 03.08.2016 - IX R 14/15)



    Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse


    Das BMF hat zum BFH-Urteil in Bezug auf den Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 06.12.2016 - IV C 3 - S 2221/12/10008 :008).
    http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2

  • Rückabwicklung der Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien


    Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit "Schrottimmobilien" können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein


    -> vgl. Pressemitteilung BFH: https://www.bundesfinanzhof.de…gen/entscheidungen-online



    Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2017


    Das BMF informiert über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017


    -> BMF-Schreiben: http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2

  • Das BMF hat eine Allgemeinverfügung zur Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG veröffentlicht: http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2



    Das BMF hat zur Anwendung des BFH-Urteils v. 18.12.2014 zur Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen Stellung genommen: http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2

  • Bedeutung der amtlichen AfA-Tabelle für Bestimmung des AfA-Satzes



    Die AfA-Tabellen des BMF haben für die Verwaltung Dienstanweisungscharakter. Für den Steuerpflichtigen handelt es sich jedoch um das Angebot der Verwaltung für eine sachgerechte Schätzung. Dies muss nicht hingenommen werden, wenn andere Kriterien eine Rolle spielen, die vom Üblichen abweichen.
    (FG Niedersachsen, Urt. v. 09.07.2014, 9 K 98/14, DStRE 2016, S. 840)



    Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif




    Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif an­stelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfas­sungsgemäß. (BFH, Beschl. v. 29.09.16, III R 62/13)

  • Häusliches Arbeitszimmer: Personenbezogene Ermittlung


    "Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häuslichesArbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 €personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfürbis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat derBundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 VI R 53/12 und VIR 86/13 entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6bSatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugunsten der Steuerpflichtigengeändert."

  • Arbeitsverhältnisse zwischen (nahestehenden) fremden Dritten


    Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten grds. nicht anzuwenden. Eine Anwendung des Fremdvergleichs ist auch dann ausgeschlossen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis (im Streitfall: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft) besteht ( FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2016 - 9 K 316/15 ; Revision zugelassen). http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/688249/

  • Schenkungsteuer - Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig rechtlicher Vater


    Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. (Hessisches Finanzgericht, Urt. v. 15.12.2016, 1 K 1507/16, Rev. zugel., Az. des BFH: II R 5/17)
    https://fg-kassel-justiz.hesse…05003%26overview=true.htm

  • Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücks­schenkung

    1. Die Regelung des § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV ist auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden.


    2. Wird dem Steuerpflichtigen eine der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienende Eigentumswohnung (ein­schließlich Inventar) im Wege der mittelbaren Grundstücks­schenkung zugewendet, kann er mithin nach § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV AfA auf die vom Schenker getragenen Anschaffungskosten vornehmen.


    (BFH-Urteil v. 04.10.16, IX R 26/15)

  • Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft trotz unentgeltlicher Überlassung zu Wohnzwecken an ein Kind möglich

    Eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG so zu verstehen wie in § 10e EStG und in § 4 des Eigenheimzulagengesetzes. Die Frage, inwieweit der Eigentümer eine Angehörigen unentgeltlich überlassene Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt. In Fällen, in denen der Eigentümer eine Wohnung nicht selbst bewohnt, kann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nur angenommen werden, wenn er die Wohnung einem Kind i.S. des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG überlässt.


    Überschreitet somit ein Kind die Altersgrenze des § 32 EStG und nutzt dieses nicht mehr als steuerlich anzuerkennendes Kind die Wohnung bis zur Veräußerung weiterhin unentgeltlich, wird die Wohnung trotz der unentgeltlichen Überlassung im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so dass der Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig ist.


    (FG Baden-Württemberg, Urt. v. 04.04.2016, 8 K 2166/14, EFG 2016)

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/l…nt.py?Gericht=bw&nr=21039