Vorauszahlungen in der GKV

  • ich arbeite im Angestelltenverhältnis und bin in der GKV freiwillig versichert.

    Kann mir bitte jemand schreiben, in welcher Zeile im Formular Vorsorgeaufwendungen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr eingetragen werden?


    Verstehe ich das richtig, dass diese Vorauszahlungen gemeinsam mit den aktuellen Zahlungen des laufenden Jahres in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können?


    Vielen Dank

  • Kann mir bitte jemand schreiben, in welcher Zeile im Formular Vorsorgeaufwendungen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr eingetragen werden?

    Für solche Vorauszahlungen zur GKV gibt es eigentlich eine Zeile 16 im Formular "Anlage Vorsorgeaufwand". Für Zahlungen an die GKV über die Lohnsteuerbescheinigung wird die Zeile 11 verwendet.


    So zumindest teilt es meine Steuersoftware in den Formularen auf.

    Siehe Formular: 083 - Anlage Vorsorgeaufwand (2023) - Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    ich arbeite im Angestelltenverhältnis und bin in der GKV freiwillig versichert.

    Wenn man im Angestelltenverhältnis tätig ist, werden die entsprechenden GKV Beiträge doch über den Arbeitgeber an die GKV abgeführt, so kenne ich es zumindest. Wie läuft das in deinem Fall?


    Als Selbstzahler in die GKV überweist man die Vorauszahlung an die GKV und die führt dann ein Guthabenkonto zur Verrechnung.

  • Da die Bearbeitung meines Beitrages #3 nicht mehr möglich ist.

    Als Selbstzahler in die GKV überweist man die Vorauszahlung an die GKV und die führt dann ein Guthabenkonto zur Verrechnung.

    Hier nachträglich zur Verdeutlichung, warum ich nach dem Punkt mit dem Arbeitgeber frage: https://schlemann.com/steuerti…r_Steuernachteile_zur_GKV

    Zitat

    In der GKV haben freiwillig Krankenversicherte zwar grundsätzlich ebenfalls die Option, ihre Beiträge für drei Jahre im Voraus zu zahlen, jedoch ohne Rabatt und nur wenn die Beiträge nicht vom Arbeitgeber abgeführt werden und die gesetzliche Krankenkassen diese Vorauszahlung als Ausnahme akzeptiert.

    Verstehe ich das richtig, dass diese Vorauszahlungen gemeinsam mit den aktuellen Zahlungen des laufenden Jahres in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können?

    Ja, war bei mir so.

    Mein Fall: 1. Halbjahr GKV Beiträge über Lohnsteuerbescheinigung, dann Vorauszahlung für 3 Jahre und 2. Halbjahr Selbstzahler. 2.Halbjahr wurde mit dem Guthabenkonto bei der GKV verrechnet.

  • Verständnisfrage: Warum möchte man denn GKV-Beiträge vorauszahlen?

    Man kann die Beiträge im Jahr der Zahlung in voller Höhe absetzen, dadurch sinkt in dem Jahr die Steuerlast. Wenn man dann im Folgejahr keine Krankenversicherungsbeiträge zahlt, wird dadurch der Betrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro frei, der sonst durch die Krankenversicherungsbeiträge "belegt" wird und man kann andere Versicherungsbeiträge absetzen, die sonst durch die Krankenversicherungsbeiträge verdrängt werden, weil diese vorrangig zu berücksichtigen sind.

  • das kann aus steuerlichen Gründen z.B. Sinn machen, wenn man in einem Jahr außergewöhnlich hohe Einkünfte hat - z.B. durch eine Abfindung.

    Gruß

    Patrick


    Man kann die Beiträge im Jahr der Zahlung in voller Höhe absetzen, dadurch sinkt in dem Jahr die Steuerlast. Wenn man dann im Folgejahr keine Krankenversicherungsbeiträge zahlt, wird dadurch der Betrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro frei, der sonst durch die Krankenversicherungsbeiträge "belegt" wird und man kann andere Versicherungsbeiträge absetzen, die sonst durch die Krankenversicherungsbeiträge verdrängt werden, weil diese vorrangig zu berücksichtigen sind.

    Danke euch beiden.

  • Hallo,

    Mache erstmalig meine Steuererklärung selber.

    Muss ich in der Steuererklärung GKV bzw. PKV Beträge auf Heller und Pfennig angeben oder wird da mit Pauschalen gearbeitet. Letztlich hat das Finanzamt ohnehin die Daten


    Danke

  • Hallo,

    Mache erstmalig meine Steuererklärung selber.

    Muss ich in der Steuererklärung GKV bzw. PKV Beträge auf Heller und Pfennig angeben oder wird da mit Pauschalen gearbeitet. Letztlich hat das Finanzamt ohnehin die Daten


    Danke

    Wenn du die Datenübernahme aus Elster machst, oder in ein anderes Hilfsprogramm, stehen doch die Beträge sowieso schon drin.

  • Mache erstmalig meine Steuererklärung selber.

    Muss ich in der Steuererklärung GKV bzw. PKV Beträge auf Heller und Pfennig angeben oder wird da mit Pauschalen gearbeitet. Letztlich hat das Finanzamt ohnehin die Daten.

    Eben.


    Wie machst Du die Steuererklärung?


    Wenn Du sie noch auf Papier machst, kannst Du die Felder leer lassen, wenn Du sie elektronisch macht, holt der Computer die Angaben vom Finanzamt.