Widerspruch Gesetzliche Rentenversicherung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgenden Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten:

    Sehr geehrte Frau .....,

    nachdem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, wird der
    Bescheid vom ........ aufgehoben,
    Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird- gegebenenfalls nach Durchführung weiterer Ermittlungen - über
    Ihren ursprünglichen Antrag eine neue rechtbehelfsfähige Entscheidung treffen.

    Dieser Bescheid ergeht aufgrund des Widerspruchs vom ....... Dem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen worden.

    Ein Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid ist nur zulässig, soweit er sich gegen die Ausführung der Abhilfe richtet.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    -Welche Bedeutung hat der letzte Satz? -Wurde meinem Widerspruch nun voll umfänglich zugestimmt?
    -Wann kann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen?

  • Der letzte Satz bedeutet praktisch, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid, den Du nun bekommen hast, nur Sinn ergibt, wenn Du nicht möchtest, dass die DRV neu über Deinen ursprünglichen Antrag entscheidet.


    Wegen der weiteren Wartezeit fragst Du am besten bei der DRV selbst mal nach, wenn sie denn erreichbar ist.