Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten:
Sehr geehrte Frau .....,
nachdem Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, wird der
Bescheid vom ........ aufgehoben,
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird- gegebenenfalls nach Durchführung weiterer Ermittlungen - über
Ihren ursprünglichen Antrag eine neue rechtbehelfsfähige Entscheidung treffen.
Dieser Bescheid ergeht aufgrund des Widerspruchs vom ....... Dem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen worden.
Ein Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid ist nur zulässig, soweit er sich gegen die Ausführung der Abhilfe richtet.
Nun habe ich folgende Fragen:
-Welche Bedeutung hat der letzte Satz? -Wurde meinem Widerspruch nun voll umfänglich zugestimmt?
-Wann kann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen?