Erste Tätigkeitsstätte Home-Office und Dienstwagen

  • Hallo zusammen,


    ich hab schon versucht, das nachzulesen - aber ich werde leider nicht schlau.


    Mein Arbeitgeber plant, meine erste Tätigkeitsstätte bei mir ins Homeoffice zu legen. Ich bin tatsächlich den größten Teil im Homeoffice, irgendwie macht das also Sinn - es gibt aber ein reguläres Büro einige Dutzend Kilometer entfernt.


    Nun soll ich einen Dienstwagen erhalten, wodurch sich für mich folgende Fragen ergeben:

    1. Was gilt bei mir denn nun als "Arbeitsweg"? Ist das dann nur noch der Weg, den ich gelegentlich mal ins Büro fahre?Effektiv bin ich ja jeden Tag im Homeoffice bereits in meiner Arbeitsstätte? Gefühlt wäre so nahezu alles eine Privatfahrt.
    2. Welche Abrechnungsmethode empfiehlt sich hier für mich als Arbeitnehmer? Fahrtenbuch? 1%-Methode?

    Gibt es sonst noch Punkte, die ich bei der Geschichte beachten sollte? Steuererklärung? Ich hab keine Lust, irgendwann das böse Erwachen zu haben...


    Vielen Dank für Tipps und Erfahrungswerte! :)

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo dienstler0815 und willkommen im FT Forum,

    1. Der Weg zur Arbeitsstätte ist das Büro, kenne die Regelung, dass die Heimadresse erste Arbeitsadresse ist, nicht.

    2. Hier kommt es wie immer darauf an, wenn viele Privatkilometer anfallen ist die 1% Regelung sinnvoll, wenn überwiegend dienstlich gefahren wird, ist das Fahrtenbuch besser. Aber Achtung, hier muss jede Fahrt eingetragen werden. Bei einer Tagesfahrt an 5 verschiedene Adressen A bis E sind 6 Einträge fällig, heißt man sollte Aufwand mit Nutzen abwägen.

  • Bei mir war in den letzten Jahren meiner Berufstätigkeit arbeitsvertraglich geregelt, das mein erster Wohnsitz gleichzeitig mein Arbeitsort ist. Von dort habe ich auch überwiegend meine Dienste erbracht.


    Da der größere Teil der mit meinem Dienstwagen gefahren Km private Km waren wurde die 1% Regelung angewandt. Für Fahrten von und zur Arbeitsstätte wurde keine weitere Versteuerung vorgenommen, da diese aufgrund der Übereinstimmung Wohnsitz und Arbeitsort auch nicht angefallen sind.


    Für Tätigkeiten die ich am Unternehmenssitz oder in den einzelnen Niederlassungen des Unternehmens durchgeführt habe wurden die dafür ggf. angefallenen Hotelkosten, generell aber die Kosten für Verpflegungsmehraufwand über eine Reisekostenabrechnung abgerechnet und vom Unternehmen bezahlt.

  • Bei mir war in den letzten Jahren meiner Berufstätigkeit arbeitsvertraglich geregelt, das mein erster Wohnsitz gleichzeitig mein Arbeitsort ist. Von dort habe ich auch überwiegend meine Dienste erbracht.


    Scheint, als wär das bei dir dann genau so gewesen, wie es bei mir kommen soll.


    Mir schien das nur außerordentlich günstig zu sein für mich als Arbeitnehmer - deshalb frage ich hier im Forum so "blöd".


    Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe und den Dienstwagenrechner richtig befülle, dann zahle ich für ein batterieelektrisches Fahrzeug (0,25%) mit Bruttolistenpreis von 69000€ lediglich knapp 80€ im Monat... und das inklusive Tankkarte!?


    Verrückt...

  • Ja, das ist verrückt. Die 30 Cent Werbungskosten für Fahrten Wohnung Arbeit sind ja angeblich Subventionen. Dass der AG einem aber fast kostenlos einen E-Dienstwagen plus Strom überlassen kann, das ist in Ordnung.


    Ein Bekannter von mir fährt so quasi kostenlos einen neuen Tesla.


    Wenn Ideologie regiert, dann darf man nicht auf Verstand hoffen.

  • Mit der Ladepauschale für das Laden von Hybrid- und Elektrofahrzeugen zu Hause und Tankkarte oder Lademöglichkeit beim AG kannst Du für Elektro 30€ (Hybrid 15€) im Monat pauschal von der Steuer abgesetzen.

    Die Regelung zur 1. Tätigkeitsstätte mit dem AG fürs FA sauber dokumentieren.

    Schriftliche Versetzung ins Homeoffice und/oder Ergänzung zum Arbeitsvertrag.

    Das Firmenbüro weniger als 1x pro Woche aufsuchen.

    Das HomeOffice stand als 1. Tätigkeitsstätte auf dem Lohnstreifen.

    Trotzdem brauchte es noch einen Einspruch beim FA bis es durchging.