Von klassischer Riesterrente zu Riester-Banksparplan wechseln?

  • Hallo,
    ich bin 21 Jahre alt und habe seit 3 Jahren einen klassischen Riesterrentenvertrag bei der LVM (LVM Privat-Rente Plus). Derzeit bekomme ich Bafög und ein Gehalt von unter 400€ Brutto (Minijob), zahle aber in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich von der LVM zu einem Riester-Banksparplan wechseln soll, da die Kosten bei der LVM ziemlich hoch sind. Meine Verzinsung beträgt übrigens 1,75%, die ja heute bei 1,25% liegt. Oder soll ich eventuell den ersten laufen lassen und einen zweiten abschließen? Würde aber meiner Meinung nach nichts bringen, da ich dann bei dem Banksparplan keine Förderung erhalte und die Zinsen (Volksbank Gronau-Ahaus(hat am besten abgeschlossen)) nur 0,25% beinhalten.
    Achja, bin ich eigentlich bei Neuvertrag förderberechtigt? Denn in einem Beitrag heißt es: "Beschäftigte in Midijobs mit einem Verdienst zwischen 450 Euro und 850 Euro im Monat" sind förderberechtigt. Verdiene halt unter 400€ Brutto durch meinen Minijob.


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Lg


    Razer

  • Hallo



    @razer; ich kann Ihnen zwar nicht Ihre Ausgangsfrage beantworten – dazu gibt es berufenere Foristen – aber ich denke, ein junger Mensch, der sich mit seiner Altersversorgung beschäftigt, verdient eine Antwort.



    Zur Frage Förderberechtigung bei Minijob empfehle ich: http://www.deutsche-rentenvers…ltsdokumente/Minijob.html



    Einige Aspekte möchte ich zur Erweiterung Ihres Blickes anführen:


    • Bei hoffentlich guter Gesundheit haben Sie ca. 50 Jahre bis zum Renteneintritt. Fragen Sie mal in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis nach, wie die Zusatzrenten vor 50 Jahren strukturiert waren. Was auch nur in 20 oder 30 Jahren sein wird, steht in den Sternen.
    • Aktuell ist die Riesterrente – m.E. berechtigt – unter massivem politischem Druck. Ich wage mal die Vermutung, in 5 Jahren wird es keine Neuverträge in der derzeitigen Form mehr geben. Bestandsverträge werden in der einen oder anderen Form weiter geführt werden.
    • Ob der Ersatz für die Riesterrente für den Einzelnen besser oder schlechter sein wird, muss offen bleiben.
    • Zumindest derzeit ist eine Garantieverzinsung von 1,75% nicht schlecht. Leider führen Sie nicht aus, wie hoch die Kosten bei Ihrem LVM- Vertrag sind. Bleibt etwas übrig?


    Nun kann man darüber streiten, ob es optimal war, mit 18 Jahren und Ausbildungsbeginn einen Riestervertrag abzuschließen. Da Sie Ihn aber nun einmal haben, würde ich empfehlen, behalten Sie ihn und sparen nur den Mindesteigenbetrag von 60 EURO p.a. an. Wenn Sie in einigen Jahren einen sicheren Job haben und sich der Nebel über den Zusatzrenten verzogen hat, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Riestervertrag mit voller Kraft weiter besparen oder irgendetwas schickes Neues machen.



    Gruß Pumphut

  • @Pumphut


    danke für Ihre Antwort. Die Kosten belaufen sich auf:

    Abschluß- und Vertriebskosten: 4,5% jedes Beitrages und jeder staatlichen Zulage
    Kosten für die Vertragsführung:
    1. Vor Beginn der Rentenzahlung: 3,5% jedes Beitrages und jeder staatlichen Zulage
    2. In der Rentenzahlungszeit: 2,5% jeder Rentenzahlung

    Kosten für die Verwaltung des Kapitals: 0,04% (der Summe aller bisher gezahlten Beiträge und uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, für den 5000€ übersteigenden Teil der Summe aller bisher gezahlten Beiträge und uns zugeflossenen staatlichen Zulagen 0,02%, zum Ende eines jeden Monats vor Beginn der Rentenzahlung.





    Vielleicht hilft das ja weiter um eine Empfehlung auszusprechen.



    Lg
    Razer

  • Hallo liebe Community,


    wie immer bedarf es einer genauen individuellen Prüfung auf Grundlage derer man anschließend eine Empfehlung abgeben kann. Man kann aber schon ein paar allgemein gültige Aussagen treffen und hier posten.


    Zunächst mal lieber Razer, wenn 1,75% als garantierter Zins abgeschlossen wurde bleibt es auch bei diesen 1,75%. Spätere Änderungen betreffen jeweils nur neue Verträge.


    Kosten sind wichtig, lenken aber von wichtigerem ab. Was ist Dir als Kunde am wichtigsten: Dass der LVM-Vertreter möglichst wenig an Dir verdient oder dass Du ein Produkt hast, dass Dir eine auskömmliche Rente bietet? Da hilft der Blick auf das was eingezahlt wird und dem was am Ende als Rente herauskommt. Daraus kann eine Nettorendite berechnet werden.


    Zu den Unterschieden zwischen Banksparplan und klassische Riesterentenversicherung.
    Eines sollte JEDEM bewusst sein: Eine Bank zahlt NIE eine lebenslange Rente aus! Bei allem schlechten, was man über Versicherungen sagen mag, aber es gibt in Deutschland keine anderen Einrichtungen (gesetzliche Rentenversicherung ist auch eine Versicherung) als Versicherungen, die eine lebenslange Rente zahlen dürfen und das aus guten Gründen. Wer ist in der Finanzkrise in die Knie gegangen und musste vom Steuerzahler gerettet werden? Das waren Banken, nicht Versicherungen.
    Wenn also das Ziel "Altersvorsorge" heißt, würde ich mir das sehr gut überlegen, ob es schlau ist einen Banksparplan zu machen, der dann später ohnehin einen großen Teil des angesparten Kapitals einer Versicherung geben muss für die lebenslange Rente. Hier liegt nämlich die vernachlässigte große Nachteil von Banksparplänen und Fondssparplänen für die Altersvorsorge. Ich höre schon wieder die Extraschlauen: "wenn es dann erst soweit ist...", "das passt dann schon"


    Wer eine Altersvorsorge macht - und das ist der eigentliche Sinn von Riester - darf nicht nur bis zum 67. Lebensjahr denken, sondern bis zum Ende.
    Die Umwandlung von Kapital aus einen Banksparplan oder einen Fondssparplan in eine lebenslange Rente wird massive Nachteile mit sich bringen, denn zum Zeitpunkt der Umwandlung arbeitet die Versicherung nicht etwa für lau, sondern will Kohle sehen, was normal ist, denn schließlich gibt es dort auch Menschen, die arbeiten und ihre Familien versorgt sehen wollen.


    Schlimmer aber ist folgendes: die Umwandlung des Kapitals zur Bildung einer lebenslangen Rente erfolgt zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen. Wie werden die wohl sein? Medizinischer Fortschritt? Werden die Menschen 2060 länger leben als heute? Vermutlich schon. Und wie wird eine Versicherung dann kalkulieren?


    ---> Besser oder schlechter als heute aus Deiner Sicht?


    Herzliche Grüße,
    Michael


    Mchael Schreiber
    Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann
    aus Freiburg im Breisgau


  • Kosten sind wichtig, lenken aber von wichtigerem ab.

    haha, der ist gut^^ Wäre es beleidigend wenn man sowas als Augenwischerei bezeichnet? Gerade die Riesterrente muss vorgeschriebenen Kriterien entsprechen um die Lizenz zu erhalten. Daher würde ich das nächste mal ausschließlich nach den Kosten, bzw. der größtmöglichen zugesicherten garantierten Rente schauen! (Abgesehen davon, dass ich wohl kein zweites mal einen derartigen Blödsinn machen würde, einen Riestervertrag oder sonstiges Zeug bei einer Versicherung abschließen würde, abgesehen von Haftpflichtsachen, die sich nach 1 Jahr kündigen oder wechseln lassen).


    Was mich (neben 2,75% Garnatiezinsen bei mir) noch davon abgehalten hat, den Vertrag stillzulegen oder zu kündigen, ist die Tatsache dass man das Kapital in einem klassischen Riestervertrag auch (!) für die Abbezahlung einer eigengenutzten Immobilie verwenden kann (Wohnförderkonto läuft genauso parallel mit). Wenn das mal kein Schnippchen ist, was man der Versicherungsgesellschaft später schlagen kann, wenn da mal zu Rentenbeginn 80k im Topf sind.


    Von daher wäre meine Empfehlung: Den vorhandenen Vertrag behalten. Ausserdem heisst es doch immer "Hin und her macht Taschen leer". Und ich denke, gerade bei Versicherungen zahlt man doch gerade am Anfang den größten Batzen der Kosten, das Geld ist schonmal weg.


    Bin aber kein Experte, mir ist nur eben das mit dem unschädlichen Verwenden des angesparten Kaptials eingefallen!


    Grüße
    mpollers

  • Daher würde ich das nächste mal ausschließlich nach den Kosten, bzw. der größtmöglichen zugesicherten garantierten Rente schauen!

    Das ist nunmal nicht deckungsgleich. Derjenige mit den niedrigsten Kosten hat nicht automatisch die höchste Rente - allein schon wegen der Rechnungsgrundlagen zu Rentenfaktor.


    Die 100%ige Mittel-Verwendung wohnwirtschaftliche Verwendung (bei min. 10 Jahren Eigennutzung) ist bekannt und keine Besonderheit. Weiß auch nicht warum man damit einer Versicherung ein Schnippchen schlägt. Es gibt und gab doch Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht in anderen Altersvorsorgeformen der Rentenversicherung - da kann schon immer gewählt werden zwischen Einmalauszahlung und Rente. Das ist keine Besonderheit. Und Riesterrentenversicherungen sind ganz ähnlich aufgebaut, nur mit größerer Flexibilität, weil man z.B. auf den eigenen Riestervertrag übertragen darf wenn der Ehepartner stirbt.


    Die Antipathie gegen Versicherungen kann ich zwar verstehen, bringt aber nichts, denn Versicherungen haben ihren Nutzen für den Einzelnen und die Gesellschaft.


    Zusatz:
    Der erste der mir ein Angebot einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (DWS, Union, fairr, Deka) vorlegt in dem es eine lebenslange garantierte Rente von einer solchen Stelle gibt, erhält von mir 50 Euro.
    :)


    Schöne Grüße,
    Michael


    ---
    Michael Schreiber

  • Hallo Vorsorgemanagement,


    SIE HABEN ES ERFASST !! Genau diese Rechnungsgrundlagen sind es nämlich, welche den eigentlichen Betrug ausmachen, weil: sie sind ein Geheimnis der Versicherung !! Ein Beispiel: Auf eine Anfrage bei der Versicherung, wie sich die Rente berechnet, bekam ich die Antwort (per EMail: "Die Versicherung ..... kann Ihnen keine genaue Berechnung der garantierten Rente Ihrer Prämienrente zuschicken, da es sich um interne Berechnungen handelt"
    Was bedeutet das? Die Versicherung darf selbst festlegen, welche Sterbetafeln sie verwendet. Sie macht sich diese Sterbetafeln sogar selbst !! Solange sich die Versicherugen ausrechnen dürfen, was sie wollen, bleibt ausser dem Garantiewert demnach am Ende genau das übrig: NICHTS! Evtl. noch das, wozu sie der Gesetzgeber zwingt.


    Nächster Punkt den Sie abtun als "keine Besonderheit": Sage ich doch gar nicht! Aber wissen sollte man es eben. Und gerade deswegen verteufele ich doch die Riesterrente doch nicht im Allgemeinen. Ganz im Gegenteil: Ich denke, hinter dem Ganzen steckt doch ein guter Kern von Herrn Riester, zumindest der Gedanke hinter allem scheint mir versicherungsnehmerfreundlich, aber: Herr Riester hat sich wohl im Nachhinein betrachtet von den Versicherungsunternehmen über den Tisch ziehen lassen; oder es ist tatsächlich so, was viele denken, aber nicht bewiesen ist: Herr Riester wusste und wollte die Versicherungsbranche puschen (ohne weitere Spekulationen).


    Zuletzt bitte ich Sie zu überlegen, ob Sie mir nicht 50 Euro überweisen wollen. Es ist nämlich so, dass ich meine Riesterrente bei der Sparkasse abgeschlossen habe. Eine BANK! Die Versicherungskammer Bayern gehört zur Sparkassen-Group, weil sie eben aufgekauft wurde, und warum das? Genau, alleine nicht überlebensfähig.


    Antipathie gegenüber Versicherungen ist bei mir (reiner Techniker) nicht gegeben, da schon einmal in einem Versicherungsunternehmen in der IT tätig gewesen, und die Stimmung dort (im Vergleich zu manch anderem Industrieunternehmen) sehr lässig empfand (insbesondere wegen der Mädels ect :) )


    Grüße
    Markus

  • Hallo Markus,


    die sachliche Analyse schätze ich sehr! Danke dafür!


    Kurz zu den 50 Euro, die ich Ihnen sehr gerne überweise, wenn es denn stimmt, dass die Garantie einer lebenslangen Rente von der Bank kommt. In Ihrem Fall sieht es mir jedoch verdächtig nach Versicherung aus. ;) Warum? Weil der Vermittler (hier: eine Bank/Sparkasse) nicht die Garantie stellt. Ein Versicherungsprodukt bei einer Bank abzuschließen ist schließlich nichts außergewöhnliches und löst (gemäß den oben beschrieben Bedingungen :D ) nicht die Zahlung der 50 Euro aus.
    Die VKB (=Versicherungskammer Bayern) ist selbstverständlich eine Versicherung. Vielleicht haben Sie aber auch einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse gemacht, aber auch da würde es mich sehr wundern, wenn man Ihnen (aus dem Sparplan heraus) eine garantierte lebenslange Rente versprochen hat.


    Was Verbraucherschützer mangels Kenntnis überhaupt nicht auf der Platte haben: Das Problem, welches Sie angesprochen haben, nämlich das die Versicherung Ihre Rechnungsgrundlagen aussucht, ist doch bei Riester-Sparplänen - egal ob Fondssparplan oder Banksparplan - noch viel größer. Warum? Weil Sie dort nicht die heutigen - mutmaßlich besseren Rechnungsgrundlagen (weil geringere Lebenserwartung als in 50 Jahren anzunehmen ist) - verwenden, sondern die zum Renteneintritt und dann nochmal die zum 85. Lebensjahr.


    Was passiert denn, wenn Sie mit 67 in Rente gehen? Es gibt einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr. Was das mit Versicherung zu tun hat? Das Institut, dass die Auszahlplan macht, muss (!) Betrag X zurückhalten um ihn zum 85. Lebensjahr in eine Versicherung einzahlen zu können. Kein Wunschkonzert - das ist Gesetz!


    Nehmen wir nun weiter an, dass ein heute 37-Jähriger mit 67 in Rente gehen will. Er spart inkl. Zulagen 100.000 Euro an. Stand heute bei DWS und co.: rund 28.000 Euro müssen zurückgehalten werden. 72.000 Euro werden für den Auszahlplan verlangt.
    Rechnungsgrundlage: der heute 37-Jährige wird 92 Jahre alt - da kann man jetzt trefflich streiten, ob es Willkür oder ... ist; Aus meiner Sicht ist es höchstwahrscheinlich, dass die/der heute 37-Jährige Altersvorsorgesparer im Durchschnitt deutlich älter wird als die heutige Sterblichkeit laut Bundesamt für Statistik. Das liegt zum einen am fortschreitenden med. Fortschritt und zum anderen daran, dass die die gar nicht 37 geworden sind (demzufolge keine Altersvorsorge betreiben) mit in der Statistik drin sind und zum anderen Menschen mit geringerer Lebenserwartung (z.B. wegen Vorerkrankungen - nicht nur Diabetes, MS, etc.) deutlich weniger in die Altersvorsorge investieren.


    Zurück zu den 92 Jahren. Was glauben Sie, wird man als Lebenserwartung in 30 Jahren annehmen? Mehr oder weniger als 30 Jahre zuvor? Bleiben wir vorsichtig und sagen die angenommene Lebenserwartung steigt um 3 Jahre auf 95. Dann muss der Auszahlungsplan gekürzt werden, weil mehr zurückgelegt werden muss auf Grund des höheren Kapitalbedarfs nach dem 85. Lebensjahr. In dem Fall sind es dann schon 35,7%, also 35.714 Euro von 100.000 Euro.


    Folge: Die "Rente" aus dem Auszahlplan sinkt schon bei geringer Steigerung der angenommenen Lebenserwartung. Hier -11%; Bei einer um 5 Jahren höheren angenommenen Lebenserwartung sind es dann schon -17%; In 30 Jahren kann noch sehr viel mehr passieren. Krebsheilung? Roboter mit menschlichem Antlitz, die uns sehr viel länger ein lebenswertes Leben ermöglichen. Wer weiß...


    Was viele nicht wissen?
    Es gibt bei Versicherungen verschiedene Gewinntöpfe. Je nach Gewinnart, muss (!) die Versicherung der Versichertengemeinschaft min. 75 oder gar 90% dieser Gewinne der Versichertengemeinschaft rückvergüten. Wenn es also sogenannte "Sterblichkeitsgewinne" (nennt sich Risikogewinne) aus zu hoch kalkulierten Lebenserwartungen macht, muss die Versicherung den verbliebenen Versicherten 90 von 100 Euro rückvergüten. Das tut sie z.B. in Form von Rentensteigerungen. Auch das ist Gesetz.
    Das liegt in der guten deutschen Tradition der immer noch weit verbreiteten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und entspricht der ursprünglichen (übrigens auch deutschen Idee) von Versicherungen, in der sich Menschen zum Ausgleich nicht allein zu schulternder Risiken zusammentun und einander helfen.


    Wir dürfen nicht die Augen verschließen vor dem was Versicherungen schlecht machen, es bringt uns aber auch nicht einseitig und in Ermangelung besseren Wissen alles kaputt zu reden.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael


    ---
    Michael Schreiber
    Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann