Günstigerprüfung über ELSTER Formular: KAP

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bin Rentner und nutze seit Jahren erfolgreich ELSTER für meine Steuererklärung.

    Nun hat meine Bank 2023 zum ersten mal Kapitalertragssteuer (25% und Pflegeversicherung) an das Finanzamt abgeführt weil meine Zinseinkünfe über den Freibetrag (2000€ für Verheiratete) lagen.

    Da ich einen Einkommenssteuersatz von 4,49% habe möchte ich dies nun bei meiner Steuererklärung geltend machen.

    Ich bin kein Steuerexperte und das Formular: KAP ist sehr umfangreich.


    Meine Frage:

    Wo und was muss ich im KAP eintragen um eine Günstigerprüfung für die Kapitalertragssteuer geltend zu machen?

    Muss ich das Formular KAP nur für mich oder auch zusätzlich für meine Frau ausfüllen (wir haben Zusammenveranlagung und bekommen beide Rente und das Bankkonto läuft auf Eheleute also auf beide Namen?


    Vielen Dank im Voraus.


    LG HGT

  • In der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2023 auf elster.de steht für die Anlage KAP unter dem Unterpunkt "Gunstigerprüfung" folgendes:

    Zeile 4

    Wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen möchten, haken Sie bitte das Feld in der Zeile 4 an. Bei zusammen veranlagten Personen kann der Antrag nur gemeinsam für beide gestellt werden.

    Für die Günstigerprüfung müssen Sie sämtliche Kapitalerträge angeben. Kapitalerträge, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (zum Beispiel Kreditinstitut) gutgeschrieben werden, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung. Haben Sie auch andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei ausländischen Kreditinstituten) erhalten, tragen Sie diese bitte in die Zeilen 18 bis 26 sowie gegebenenfalls in die Anlage KAP‑BET und/oder in die Anlage KAP‑INV ein. Die entsprechenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in die Zeilen 37 bis 42 und gegebenenfalls in die Anlage KAP‑BET ein. Den Antrag auf Günstigerprüfung für die in der Anlage KAP‑BET und/oder in der KAP‑INV erklärten Erträge stellen Sie bitte in Zeile 4 der Anlage KAP. Sofern Sie für Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung die tarifliche Besteuerung wünschen, beantragen Sie dies bitte in Zeile 31.

    Hoffe, das war hilfreich.

  • Nun hat meine Bank 2023 zum ersten mal Kapitalertragssteuer (25% und Pflegeversicherung)

    Wohl eher Soli .. ;)


    In der Anlage KAP gibt es ein Häkchenfeld für die Günstigerprünfung. Ansonsten musst Du nur die wenigen Positionen aus der Steuerbescheinigung Deiner Bank nach Elster übertragen. Für gewöhnlich steht da die Nummer des Feldes im Elster dabei...

  • ich bin Rentner und nutze seit Jahren erfolgreich ELSTER für meine Steuererklärung.

    Nun hat meine Bank 2023 zum ersten Mal Kapitalertragssteuer (25% und Pflegeversicherung) an das Finanzamt abgeführt, weil meine Zinseinkünfe über den Freibetrag (2000€ für Verheiratete) lagen.


    Da ich einen Einkommenssteuersatz von 4,49% habe, möchte ich dies nun bei meiner Steuererklärung geltend machen.


    Ich bin kein Steuerexperte und das Formular KAP ist sehr umfangreich.

    Eigentlich ist es das Formular nicht besonders umfangreich.

    Wo und was muss ich im KAP eintragen um eine Günstigerprüfung für die Kapitalertragssteuer geltend zu machen?

    Du nimmst Dir die Steuerbescheinigung Deiner Bank(en) zur Hand, dort steht genau drauf, was Du in welches Feld des Steuerformulars eintragen mußt. Wenn Du Erträge von mehreren Banken erhalten hast, mußt Du möglicherweise die Erträge addieren.

    Muss ich das Formular KAP nur für mich oder auch zusätzlich für meine Frau ausfüllen (wir haben Zusammenveranlagung und bekommen beide Rente und das Bankkonto läuft auf Eheleute also auf beide Namen?

    Dann nicht.


    Oben auf dem Formular ist ein Kästchen "Günstigerprüfung", das Du anklicken kannst. Meines Wissens prüft die Finanzverwaltung die Sache aber automatisch, wenn Du Deine Kapitalerträge deklarierst.


    Viel Erfolg dabei!

  • Hallo,

    nein, die Günstigerprüfung ist zumindest bei meinem Finanzamt kein Automatismus.


    Ich hatte hierzu mal Widerspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt und wurde dann aufgeklärt, dass ich keine Günstigerprüfung angegeben hatte.


    Der Finanzbeamte hat das dann freundlicherweise noch nachgeholt und ich bekam dann den neuen besseren Bescheid.


    Also immer schön anklicken.


    Zum Erhalt des Altersfreibetrages könnte es ebenfalls erforderlich sein.


    Grüße