Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage:
Nehmen wir an, a) die Regelaltersgrenze für die Rente liegt bei 66 Jahren und 8 Monaten.
b) Mit 64 Jahren und 8 Monaten sind 45 "Beitragsjahre" erreicht.
Werden die Abzüge bei Rente mit 63 von a) oder von b) gerechnet?
Ich denke a)?