Rentenabzüge

  • Hallo,


    ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage:


    Nehmen wir an, a) die Regelaltersgrenze für die Rente liegt bei 66 Jahren und 8 Monaten.


    b) Mit 64 Jahren und 8 Monaten sind 45 "Beitragsjahre" erreicht.


    Werden die Abzüge bei Rente mit 63 von a) oder von b) gerechnet?


    Ich denke a)?

  • Hallo.


    In der Rentenauskunft stehen die verschiedenen Rentenarten mit dem Zeitpunkt ab wann sie mit/ohne Abschläge beansprucht werden können.


    Bei Altersrente für langjährig Versicherte bzw. für schwerbehinderte Menschen einfach vom Datum für den abschlagsfreien Beginn zurückrechnen. (Für jeden Monat 0,3% Abschlag.)


    Und nicht zwischen den einzelnen Altersrenten hin- und herspringen!

  • Bei dir gibt es für 44 Monate den Abzug, also 13,2%. Also A. Alternative mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei die Rente genießen. Sinnvoll ist trotzdem ein Termin bei der GRV und die Beratung in Anspruch nehmen.

  • Bei Altersrente für langjährig Versicherte bzw. für schwerbehinderte Menschen einfach vom Datum für den abschlagsfreien Beginn zurückrechnen.


    Bei dir gibt es für 44 Monate den Abzug,

    Die beiden Aussagen widersprechen sich. :(
    44 Monate sind von der Regelaltersgrenze 66 Jahren und 8 Monaten zurückgerechnet.

    Janders geht von einer Rückrechnung ab abschlagsfreien Beginn aus, also 64 Jahre und 8 Monate. 🤷‍♀️

  • Wie meinen Sie das?

    Wenn der GdB von 50 vorliegt, dann schaut man in der Rentenauskunft beim Buchstaben G ("Altersrente für schwerbehinderte Menschen") nach, wann dort der frühestmögliche bzw. abschlagsfreie Rentenbeginn ist. Diese Daten sind entscheidend.


    Alternativ schaut man beim Buchstaben H ("Altersrente für langjährig Versicherte") nach, wann dort die Rente wie möglich ist.


    Häufig wird dann aber geschaut, wann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Buchstabe I) möglich ist und dann wird das irgendwie mit der Altersrente für langjährig Versicherte verknüpft. Und an der Stelle sind dann viele Enttäuschungen begründet.


    Die einzelnen Altersrenten sind getrennt zu betrachten und haben nichts miteinander zu tun, selbst wenn sich gewisse Daten wiederholen bzw. bei verschiedenen Renten gleich sind.

  • Die beiden Aussagen widersprechen sich. :(
    44 Monate sind von der Regelaltersgrenze 66 Jahren und 8 Monaten zurückgerechnet.

    Janders geht von einer Rückrechnung ab abschlagsfreien Beginn aus, also 64 Jahre und 8 Monate. 🤷‍♀️

    Die Regelaltersrente ist ausschlaggebend, man kann nicht die Rente für langjährig Versicherte mit der für besonders langjährige kombinieren. Ich gehe mit 63, regulär mit 67, habe diese Zeit ausgeglichen 14,4%, obwohl ich mit 62 meine 45 Jahre voll habe, was in diesem Fall aber, genau wie bei dir, keine Rolle spielt.