Liebes Forum,
ich bin umgetrieben von der Sorge, dass der unwahrscheinliche, aber verheerende Fall einer Panne bei meinem Broker eintritt (Brand im Datenzentrum, Hackerangriff, Insolvenz des Broker, etc.), in dessen Folge ich den Zugang zu meinem Aktienportfolio verliere, oder dieses nicht mehr den korrekten Wertpapierbestand anzeigt. (Das ist keine völlige Spinnerei - Brände in Datenzentren passieren wirklich und die BaFin warnt ausdrücklich vor Hackerangriffen.)
Ich sehe mich gegen diesen Fall derzeit sehr schlecht abgesichert. Während Eigentum an Immobilien durch Eintragunt ins Grundbuch zuverlässig dokumentiert wird, ist dies bei der Depotbank gelagerten Aktien nicht annähernd der Fall. Ich frage mich, ob es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll wäre, meine Aktien in Namensaktien zu verwandeln. Dann stünde mein Name im Aktionärsregister der AG und wäre auf diese Weise besser dokumentiert. Mir ist bewusst, dass dies, außer bei deutschen AGs, mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und die kurzfristige Handelbarkeit einschränkt.
Was denkt ihr, wäre das (bei einer buy-and-hold-Strategie) ein sinnvolles Vorgehen?
Ich weiß, dass es für Schweizer Aktien eine reale Möglichkeit dazu gibt. Wisst ihr, ob diese Möglichkeit für deutsche Aktionäre von US-Unternehmen besteht (registered shares)? Wie sieht es in dritten Ländern aus? (Insbes. NL, UK, FR)?
Ich bin gespannt auf ihre Informationen und Gedanken hierzu!