Eintragung ins Aktienregister von US-Firmen / registered shares

  • Liebes Forum,


    ich bin umgetrieben von der Sorge, dass der unwahrscheinliche, aber verheerende Fall einer Panne bei meinem Broker eintritt (Brand im Datenzentrum, Hackerangriff, Insolvenz des Broker, etc.), in dessen Folge ich den Zugang zu meinem Aktienportfolio verliere, oder dieses nicht mehr den korrekten Wertpapierbestand anzeigt. (Das ist keine völlige Spinnerei - Brände in Datenzentren passieren wirklich und die BaFin warnt ausdrücklich vor Hackerangriffen.)


    Ich sehe mich gegen diesen Fall derzeit sehr schlecht abgesichert. Während Eigentum an Immobilien durch Eintragunt ins Grundbuch zuverlässig dokumentiert wird, ist dies bei der Depotbank gelagerten Aktien nicht annähernd der Fall. Ich frage mich, ob es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll wäre, meine Aktien in Namensaktien zu verwandeln. Dann stünde mein Name im Aktionärsregister der AG und wäre auf diese Weise besser dokumentiert. Mir ist bewusst, dass dies, außer bei deutschen AGs, mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und die kurzfristige Handelbarkeit einschränkt.


    Was denkt ihr, wäre das (bei einer buy-and-hold-Strategie) ein sinnvolles Vorgehen?

    Ich weiß, dass es für Schweizer Aktien eine reale Möglichkeit dazu gibt. Wisst ihr, ob diese Möglichkeit für deutsche Aktionäre von US-Unternehmen besteht (registered shares)? Wie sieht es in dritten Ländern aus? (Insbes. NL, UK, FR)?


    Ich bin gespannt auf ihre Informationen und Gedanken hierzu!

  • Worin unterscheidet sich denn das Grundbuch vom Wertpapierzuordnungsbuch (das hat bestimmt in Wirklichkeit einen besseren Namen)?

    Von einem 'Wertpapierzuordnungsbuch' habe ich noch nie gehört. Auch eine Googlesuche bringt keine Aufklärung. Was soll das sein?

  • Während Eigentum an Immobilien durch Eintragunt ins Grundbuch zuverlässig dokumentiert wird, ist dies bei der Depotbank gelagerten Aktien nicht annähernd der Fall

    Von einem 'Wertpapierzuordnungsbuch' habe ich noch nie gehört

    Was itschytoo vermutlich meint:

    Du hast Angst, dass bei einen Brand (o.ä) im Rechenzentrum, die Info verloren geht, dass du der Eigentümer der Aktien bist.

    Wo ist da der Unterschied zu einem Brand im Grundbuchamt? Wenn's dort brennt wüsste niemand mehr, dass du Eigentümer der Immobilie bist.

  • Jedes Institut hat für solche und andere Notfälllagen Ausweichrechenzentren und Realtime-Datenbackups.


    In der "Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)" der BaFIn lautet es

    "Das Institut hat nachzuweisen, dass bei Ausfall eines Rechenzentrums die zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse aus einem ausreichend entfernten Rechenzentrum und für eine angemessene Zeit sowie für die anschließende Wiederherstellung des IT-Normalbetriebs erbracht werden können."


    Das BSI hat hierzu 2019 seine Empfehlung zur Entfernung zwischen den Rechenzentren von 5km auf 200km Luftlinie erhöht. https://www.it-finanzmagazin.d…n-entfernung-bafin-84078/


    Auf europäischer Ebene gibt es diesbezüglich seit Anfang 2023 die Verordnung namens "Digital Operational Resilience Act (DORA)". https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/DORA/DORA_node.html


    Ich bin mir sicher, in den USA hat die SEC bestimmt ähnliche Auflagen erlassen.

  • Ne, bei Namensaktien wird man (in der Regel automatisch) über Adeus eingetragen. Bei Inhaberlapieren passiert das nicht und geht auch nicht. Sofern man bei Clearstream kein eigenes CSD-Depot unterhält, liegen diese Papiere auf Depots der Depotbank und die Depotbank teilt dann "ihren" Gesamtbestand über ihr Buchaltungssystem auf ihre Kundendepots auf.

  • Greift dann der viertel/jährliche Depotauszug oder Kaufabrechnungen als Beweis im Falle des Falles?

    Das wird man so pauschal nicht sagen können. Der Depotauszug beweist erstmal nur, dass ich eine Aktie zum Zeitpunkt X besessen habe. Es ist aber kein Beweis, dass ich die Aktie heute noch besitze.

    Aber soweit ich weiß ist der "Fall der Fälle" von dem du schreibst auch noch nie eingetroffen. Von daher gibt es auch keine Erfahrungswerte, wie in diesem Fall dann vorgegangen wird.

  • Hm, nochmal tiefer im Web gewühlt. Es scheint so zu sein, dass bei Clearstream nur die jeweilige Depotbank hinterlegt ist.


    Interessanterweise kennt aber L´Oreal und Air Liquide meine Mailadresse und schickt mir immer ihren vierteljährlichen Aktionärsbrief. Ich habe aber keine Namensaktien. Scheinbar geben einige Banken ihre Kundendaten an die Konzerne weiter.

  • Hm, nochmal tiefer im Web gewühlt. Es scheint so zu sein, dass bei Clearstream nur die jeweilige Depotbank hinterlegt ist.


    Interessanterweise kennt aber L´Oreal und Air Liquide meine Mailadresse und schickt mir immer ihren vierteljährlichen Aktionärsbrief. Ich habe aber keine Namensaktien. Scheinbar geben einige Banken ihre Kundendaten an die Konzerne weiter.

    Gemäß §67d Aktiengesetz hat die Aktiengesellschaft durch die komplette Intermediärskette hindurch einen Informationsanspruch darüber, wer ihre Aktionäre sind. Neben Namen, Anschrift und weiteren Informationen gehört auch die eMail-Adresse zu den zu übermittelnden Daten.


    Link zum Aktiengesetz § 67d

    § 67d AktG - Einzelnorm


    Link zur Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (Daten-Felder ab Seite 10)

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1212

  • Danke für die Info. :thumbup:

    Die Aktiengesellschaften scheinen das aber sehr unterschiedlich zu handhaben und auch erst kürzlich entdeckt zu haben. Den Aktionärsbrief von L´Oreal bekomme ich nämlich erst seit einem Jahr, die Aktie habe ich seit 1996. Und am Broker kanns auch nicht liegen, da bin ich seit 2018. ^^


    Die restlichen Europäer in meinen Depot halten nichts von Investor Relationship, von den Amis gar nicht erst zu reden.