Nach dem 18. Geburtstag weiterhin Zugriff auf Konto vom Kind

  • Hallo, für die Tochter wurde seit der Kindheit eine 5stellige Summe von den Eltern angespart. Depot und Festgeld.

    Beides wird bisher als "Kinderkonto auf den Namen der Tochter geführt. Zum 18. Geburtsstag soll die Tochter mit diesem "Sparstrumpf" überrascht werden. Gibt es eine Möglichkeit, damit die Tochter dieses Vermögen nicht unbedacht ausgeben kann? Könnte man der Tochter eine "freiwillige" Vereinbarung unterschreiben lassen? Gut, das Festgeld oder einen grösseren Teil könnte man ja vor dem 18. Geburtstag noch für einen längeren Zeitraum anlegen... Bitte nicht falsch verstehen, das Geld ist für die Tochter, trotzdem wäre uns wohler, wenn wir noch ein paar Jährchen mitbestimmen könnten, wie das Geld verwendet wird. Vielen Dank für alle hilfreichen Meinungen;-)

  • Hallo User29...haben Sie kein Vertrauen in Ihre Tochter? Rein rechtlich gibt es meiner Erfahrung nach wenig Möglichkeiten, Geld, das auf Ihre Tochter läuft, dieser vorzuenthalten oder mit Bedingungen zu belegen...


    Wir haben für unsere Kinder damals das Kindergeld angespart und ihnen zu ihrem 18. Geburtstag übergeben. Sie sind sehr sorgsam damit umgegangen, haben es teilweise in Equipment für die eigene Studentenbude oder die Flugkosten für den Au-Pair-Aufenthalt in Australien angelegt, der größte Teil wurde dann von ihnen in ein ETF-Depot gesteckt.


    Geben Sie Ihrer Tochter eine Chance, sie hat die letzten 18 Jahre bei Ihnen den Umgang mit Geld gelernt, nun wird es Zeit, dies zu praktizieren!

  • Der einzig gute Weg ist es, Eure Tochter so zu bilden/erziehen, dass die Sorge unnötig ist. Wenn das nicht klappt/zu spät ist, bleibt nur ihr eigenes Geld ihrem Zugriff zu entziehen indem ihr es als langes Festgeld anlegt, wie Du ja bereits andeutest.


    Ersteres (Erziehung) hat das Risiko, dass das Geld anders ausgegeben wird als von Euch gewünscht, zweiteres hat das Risiko, dass die Beziehung zu Eurer Tochter sich in eine ungewünschte Richtung ändern könnte.


    Genau dieser Zwiespalt ist es, warum viele Eltern die Anlage für die Kinder lieber auf eigenen Namen machen.

    Aber bei vielen anderen siegen halt die steuerlichen Vorteile wie so oft bei einer Entscheidung die sich nachträglich als suboptimal rausstellt.

  • Hallo zusammen,

    entscheidend ist wie die Finanzbildung bisher gelaufen ist und mit welchem Ergebnis.

    Hilfreich sind die Aristokratien.

    Notariell kann man einiges verfügen.

    Wenn die Finanzbildung noch nicht perfekt abgeschlossen ist gibt es hier und bei Finanztip viele Beiträge die Abhilfe schaffen können.

    Kontrolle ist immer eine Überlegung wert.

    Finanzbildung ist die entscheidende Grundlage.

    (Ggf. zum 18ten eine Hälfte und wenn es gut gelaufen ist zum 21ten den Rest oder zur Ehe).

    LG

  • (Ggf. zum 18ten eine Hälfte und wenn es gut gelaufen ist zum 21ten den Rest oder zur Ehe).

    Das geht aber nicht, wenn das Geld auf den Namen der Tochter angelegt ist.



    um 18. Geburtsstag soll die Tochter mit diesem "Sparstrumpf" überrascht werden.

    Vielleicht wäre es schlauer, sie nicht zu "überraschen", sondern schon vorher mit einzubinden und mit ihr gemeinsam zu besprechen, was ihr euch überlegt hat bzw. was sie für Vorstellungen im Hinblick auf das Geld hat. Das geht auch schon mit 15, 16 oder 17.


    Es ist ja nicht so, als hätte man unter 18 keine Ahnung von Finanzdingen und mit dem 18. Geburtstag plötzlich das Wissen und die Reife, alles selbst zu entscheiden. Rein formal darf man aber (das gilt ja z.B. auch für Abos jeder Art, Handyverträge, Fitnesstudio, Konsumentenkredite usw...). Deshalb sollte man mit der Finanzbildung auch schon deutlich vor dem 18. Geburtstag anfangen.

  • Wenn das nicht klappt/zu spät ist, bleibt nur ihr eigenes Geld ihrem Zugriff zu entziehen indem ihr es als langes Festgeld anlegt, wie Du ja bereits andeutest.

    Ich weiß nicht, ob man das überhaupt einfach so dürfte als Eltern. Aber selbst wenn: Es ist dann ja dem Zugriff komplett entzogen, auch für diejenigen Dinge, für die es vielleicht gerade gedacht war und die sinnvoll wären (von der überschaubaren Rendite bei Festgeld mal ganz zu schweigen).

  • Bitte nicht falsch verstehen, das Geld ist für die Tochter, trotzdem wäre uns wohler, wenn wir noch ein paar Jährchen mitbestimmen könnten, wie das Geld verwendet wird. Vielen Dank für alle hilfreichen Meinungen;-)

    Es gibt einen guten Grund weshalb es für die Eltern diese harte Altersgrenze gibt wo die Kinder dann frei sind. Sonst würde man nämlich immer noch lieber aus Sicherheit doch mal ein bisschen darauf achten, dass ja nicht zu viel...

  • Je näher meine Kinder der magischen 18 kommen, desto eher sage ich mir: "Es ist deren Geld. Wenn sie es verbraten, dann ist das halt so."


    Wie sollen sie eigene (möglicherweise auch schlechte) Erfahrungen machen, wenn wir Eltern immer schützend vor ihnen stehen?

  • Ich weiß nicht, ob man das überhaupt einfach so dürfte als Eltern. Aber selbst wenn: Es ist dann ja dem Zugriff komplett entzogen, auch für diejenigen Dinge, für die es vielleicht gerade gedacht war und die sinnvoll wären (von der überschaubaren Rendite bei Festgeld mal ganz zu schweigen).

    Rechtlich dürfte das in einigermaßen in Ordnung sein. Für die eigene Finanzerziehung spricht das aber nicht und das Verhältnis zwischen Eltern und Kind dürfte das auch nicht unbedingt verbessern.

    Genau dieser Zwiespalt ist es, warum viele Eltern die Anlage für die Kinder lieber auf eigenen Namen machen.

    Aber bei vielen anderen siegen halt die steuerlichen Vorteile wie so oft bei einer Entscheidung die sich nachträglich als suboptimal rausstellt.

    Ich bin der Meinung, wer Geld für die Kinder anlegt, sollte Nägel mit Köpfen machen. Es ist ja nicht so, dass man irgendeine Garantie hat, dass das Kind mit 21, 25,... plötzlich vernünftiger wird. Und auch ein junger Erwachsener, der vernünftig erscheint, kann schnell mal unvernünftig werden. Mit eigenem Geld genau wie mit dem der Eltern

  • Zum Thema Festgeld: Geschäfte, die Eltern für ihre Kinder mit Laufzeit über deren Volljährigkeit hinaus abschließen, sind schwebend unwirksam. Wenn nach Volljährigkeit das Kind zustimmt, ist alles gut. Wenn das Kind ablehnt, muss das Geschäft rückabgewickelt werden. Macht das Kind gar nichts, bleibt es schwebend unwirksam.


    Das wird bei Versicherungsverträgen manchmal gemacht, bei Festgeld ist mir kein Fall bekannt, weil der administrative Aufwand für die Bearbeitung von solchen Sonderfällen zu groß wäre. Oder hat jemand gegenteilige Erfahrungen gemacht?

  • Vielen Dank für die Reaktionen und Beiträge.

    Die "Finanzbildung" ist sehr gut gelungen, und wir verstehen uns prima.

    Es gibt doch auch den Führerschein mit "begleitendem Fahren" stellen das hier auch einige in Frage:-) ?

    Ich freue mich, falls noch jemand einen Tipp zu meiner eigentlichen Frage hat.

    Vielen Dank im Voraus und Grüße

  • Der Vergleich ist komisch.

    Es gibt eine Möglichkeit, wie Du Deiner Erwachsenen Tochter vorschreiben kannst wo lang sie mit ihren Auto fahren darf und wo nicht?


    Ich glaube die Antwort auf Deine eigentliche Frage war eindeutig "Nein, gibt es nicht".

  • Begleitetes Fahren gibt es aus den selben Gründen nur bis 18, nicht danach.


    Es ist erlaubt, gut gemeinte Tipps zu geben. Die Tipps darf die Tochter aber wie jeder erwachsene Mensch in den Wind schießen, deshalb darf man ihr das Geld nicht weg nehmen. Rechtlich gibt es da zwischen Erwachsenen keinen Unterschied, egal ob man sie selbst auf die Welt gebracht hat oder jemand anderes.

  • Die Tochter ist bereits vor dem 18. Geburtstag alleinige Eigentümerin des Geldes, da das Konto auf ihren Namen geführt wird.


    Daran ändert sich mit 18 nichts mehr und die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet "nein". Die Eltern haben keine Rechte an dem Konto und nie welche gehabt.


    Auch als Vertreter ihrer Tochter bis 18 durften sie allein die Interessen der Eigentümerin wahren, keinesfalls ihre eigenen. Falls sie etwas entnommen haben sollten, müssen sie es im Zweifel zurückgeben und Rechenschaft ablegen.