Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer?!

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine kurze Verständnisfrage, Google hat mir diesbezüglich zwar schon mehrere Ergebnisse ausgespuckt, aber so richtig verstanden habe ich es noch nicht, vielleicht gibt es hier jemanden, der das Ganze für einen Laien verständlich formulieren kann.


    Es geht darum, dass ich heute meinen Steuerbescheid für das Jahr 2023 bekommen habe. In diesem Steuerbescheid gibt es unter "Sonderausgabe" die Position "hinzu: Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer in Höhe von xxx,00 Euro". Diese Position führt dazu, dass sich mein zu versteuerndes Einkommen erhöht.


    Da ich allerdings seit 3 Jahren nicht mehr in der Kirche bin und auch keine Kirchensteuer mehr zahle, wundere ich mich, warum diese Position auftaucht. Gibt es dafür eine Erklärung?

    In meinem Steuerbescheid aus dem letzten Jahr taucht diese Position (Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer) nicht auf.


    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

  • Genau. Wenn du über eine Steuererklärung Kirchensteuer erstattet bekommst, musst du die in der Erklärung des Folgejahres angeben und sie wird als Einkommen versteuert. Finde ich total gaga, ist aber so.

    Kann es sein, dass du aus irgendwelchen Vorjahren noch Reste hast, die nicht angegeben waren?
    Du kannst dazu das Finanzamt anrufen und fragen, was sie da berechnet haben und für die Kirchensteuer ist im Steuerbescheid noch ein separater Ansprechpartner genannt.

  • Ist eigentlich relativ logisch:


    Tatsächlich gezahlte Kirchensteuer kann man von der Steuer absetzen, d.h. sie wird teilweise erstattet. Wenn man aber in einem Jahr mehr Erstattungen erhält als man Kirchensteuer zahlt (zB nach Austritt), wird nachversteuert.


    Das ist ähnlich wie mit den Krankenversicherungsbeiträgen und Beitragserstattungen. Wenn man (zB wegen Vorauszahlung) mehr erstattet erhält als man bezahlt.

  • Ah okay, danke für eure Infos! :thumbup:


    Vor zwei Jahren war es so, dass ich in der Steuererklärung nur Kirchensteuer in Höhe von 2 Monaten angegeben habe (weil ich in dem Jahr im Februar aus der Kirche ausgetreten bin). Das Finanzamt hat dann fälschlicherweise für die restlichen 10 Monaten die Kirchensteuer einbehalten.


    Nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, habe ich eine Nachzahlung erhalten, ungefähr in der Größenordnung, wie der Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer im aktuellen Steuerbescheid.


    Fliegt diese Position dann in den kommenden Jahren raus oder kommt der Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer in Zukunft immer dazu, weil ich keine Kirchensteuer zahle?