Liebe Community,
wir haben uns im Rahmen einer Finanzierung für eine Wohnung bei verschiedenen Finanzierern ein Angebot eingeholt und unterschiedliche Konditionsangebote bekommen.
Hier haben wir unter anderem eine Zinsindikationsübersicht von Anbieter A zur Unterschrift zugesendet bekommen, in der noch nicht ersichtlich war über welche Bank die Finanzierung laufen wird. Daher haben wir es unterschrieben und angefragt welche Bank die Finanzierung machen würde. Da es sich um die selbe Bank gehandelt hat, wie schon bei einem anderen Anbieter (Anbieter B) und wir mit dem schon tiefer im Gespräch waren bzw. ihm auch schon alle Unterlagen zur Verfügung gestellt hatten, haben wir uns entschieden Anbieter A abzusagen ohne ihm weitere Arbeit zu machen in dem wir ihm noch Unterlagen oder ähnliches zur Verfügung gestellt haben oder ihn bei der Bank haben anfragen lassen.
Auf unsere Absage kam der Hinweis, dass wir eine 1 % Regelung unterschrieben haben und sie jetzt 1 % der Kreditsumme bekommen möchten. Wir haben uns das Dokument dann nochmal genauer angeschaut und haben folgenden Absatz gefunden:
"Auftragserteilung zur Darlehensvermittlung
Der Auftragnehmer verlangt vom Auftraggeber keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte, sondern erhält seine
Vergütung bei erfolgreicher Vermittlung von einem Kreditgeber oder Produktpartner (Siehe vorvertragliche Informationen).
Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch für den Fall der Beauftragung eines Angebotes, dass in Folge der Vermittlung oder des Nachweises der Gelegenheit eines Darlehensabschlusses das
Darlehen von Ihm nicht abgenommen wird an den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1% der mit dem Kreditgeber vereinbarten Kreditsumme zu bezahlen. Diese
Aufwandsentschädigung enthält eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer. Gleiches gilt im Falle des Widerrufes des Darlehensvertrages durch den Auftraggeber. Für den Fall, dass der
Auftragnehmer den fertigen Darlehensantrag bei der Bank eingereicht hat und der Auftraggeber danach vor erfolgter Darlehenszusage vom Finanzierungsantrag zurück tritt oder seinen Widerruf
erklärt verpflichtet sich der Auftraggeber an den Auftragnehmer als Wertersatz für die erhaltene Leistung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1% der beantragten Kreditsumme zu bezahlen."
Wir fragen uns nun allerdings, ob das überhaupt zum Tragen kommt, da wir die Vermittlung nach dem Zinsindikationsangebot, dass ja kostenlos gewesen ist, nicht weiterverfolgt haben und somit auch keine Vermittlung stattgefunden hat oder eine Gelegenheit des Darlehensabschluss da gewesen wäre.
Daher die konkrete Frage: Müssen wir die 1 % zahlen oder greift der Absatz eventuell noch gar nicht?
Vielen lieben Dank euch für eure Einschätzung schon einmal.
Liebe Grüße
Sofie