Guten Tag,
ich hatte bei einem bekannten Onlinebroker rechtzeitig vor dem Stichtag 15.12.2023 eine Verlustbescheinigung beantragt. Mir wurde Ende November 2023 auch nachweislich per Mail bestätigt, dass die Verlustbescheinigung im System hinterlegt wurde und in der späteren Steuerbescheinigung dann zu finden sein wird.
Anfang Januar fiel mir auf, dass der Verlusttopf (Verluste aus Aktienverkäufen) nicht auf Null gesetzt worden war. Mein Hinweis darauf und die Frage nach einem möglichen Fehler wurde nie richtig beantwortet (nur Standard-Floskeln).
Im März erhielt ich die Steuerbescheinigung 2023 und wie schon befürchtet (wegen der fehlenden Topf-Nullung) fehlt darin die Verlustausweisung.
Ich weiß, wo sie stehen müsste (Übersehen ausgeschlossen), denn im Jahr zuvor hatte ich auch schon beim gleichen Broker eine Verlustbescheinigung gebraucht und erhalten. Diesmal also nicht.
Ich wollte eine vollständige Verrechnung beim Finanzamt durchführen lassen, denn bei einer anderen Bank hatte ich 2023 aus Aktienverkäufen höhere Gewinne. Die Verrechnung geht nun durch den Broker-Fehler nicht mehr.
Ich kann den jetzt statt dessen weitergeführten Verlusttopf in Zukunft nie mehr nutzen, denn ich habe seit letztem Herbst (fast) keine Aktien mehr.
Und werde auch keine Aktien mehr kaufen (Alter und andere Gründe).
Also habe ich jetzt einen großen Steuerschaden durch den Fehler des Brokers oder dessen Bank.
Meine Beanstandung wurde vom Broker ausgesprochen dumm beantwortet (Standard-Mail).
Meine Fragen:
Denkt Ihr:
1.) über einen Anwalt ist es möglich, den Broker auch jetzt noch zur Ausstellung der Verlustbescheinigung zu zwingen (seit dem 31.12.23 gab es keine Veränderung im Verlusttopf, was die Sache erleichtern könnte); oder
2.) kann man den Broker auf Schadensersatz verklagen? Immerhin war die Ausstellung der Bescheinigung im November 23 Ja zugesagt worden. Der Schaden wäre mein pers. Steuersatz x Höhe des Verlusttopfes?
(wie gesagt, für die Zukunft nützt mir der Verlusttopf gar nichts mehr).
3.) Oder was könnte man sonst tun?
Ich habe im Internet von keinem gleichartigen Fall lesen können.
Viele Grüße