Geschenkte Immobilie verkaufen

  • Guten Abend, liebes Forum!


    zu folgendem Sachverhalt bitte ich um Auskunft, Erläuterung.

    Der Sohn bekommt von seinem Vater die dem Vater gehörende Eigentumswohnung geschenkt, per Notarvertrag.

    Die Wohnung ist vermietet. Der Vater hat die Wohnung 1995 gekauft.

    Der Sohn möchte die Wohnung zeitnah verkaufen.

    Welche steuerlichen Folgen hat der Verkauf ?


    Danke und Grüße

    ikopi

  • War die Wohnung bei der Schenkung mehr Wert als 400T€ oder kommt man in 10 Jahren zusammen mit sonstigen Schenkungen auf eine Summe darüber?


    Gibt es absehbar größere Unterschiede zwischen dem nominalen Wert bei der Schenkung und einem realistischen Verkaufspreis der Wohnung?


    Steht sonstiges späteres Erbe vom Vater an den Sohn im Raum?

  • Schenkungs-/Erbschaftssteuer fällt wie oben beschrieben nur oberhalb des 400T€ Freibetrags an (alle Schenkungen und Erbschaften dieses Erblassers innerhalb von 10 Jahren in Summe). Problematisch kann es bei solchen Schenkungen werden, den sog. Verkehrswert zu ermitteln. Das Finanzamt setzt diesen mitunter höher an als einem lieb ist. Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann es erforderlich sein dazu ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Und dies muss i.d.R. von einem zertifizierten Gutachter erstellt werden. Der macht das leider nicht umsonst.

  • Hallo Forumsfreun ikopi

    Eines verstehe ich bei Deiner Frage nicht:

    Wenn Du Deinen Kindern eine Immobilie schenkst und Du weißt, dass die Kinder diese Immobilie anschließend verkaufen wollen, warum verkaufst Du dann diese Immobilie nicht selbst und schenkst den Kinder gleich das Geld??

    Da sparst Du Dir eine Menge Verträge, Notar, Steuererklärungen und wenn Du die Immobilie selbst schon länger als 10 Jahre besessen hast, ist das alles für Dich steuerfrei.

    Wenn der Betrag pro Kind unter 400.000 Euro liegt, ist diese Geld-Schenkung auch für die Kinder steuerfrei und bei höheren Summe fällt eine überschaubare Steuer für den darüberliegenden Betrag an.

    Es kann sein, Du hast andere Gründe, die Du in Deiner Frage nicht genannt hast.

    Ich hatte vor einigen Jahren auch an meine Kider IMMOBILIEN geschenkt.

    Diese Immobilie waren jedoch zum BEHALTEN und VERMIETEN gedacht und nicht wie bei DIR gleich wieder zum verkaufen.

    Hierzu habe ich folgenden Weg gewählt.

    Ich habe dem 400.000 Euro als BAR-Schenkung geschenkt.

    Das Geld wurde auf ein Sperrkonto zweckgebunden einbezahlt zum Kauf der Immobilie.

    Von diesem geschenkten Geld hat dann das Kind die vorgesehene Immobilie von mir gekauft und das Geld mir wieder zurückbezahlt.

    Somit hatte ich das Geld wieder zurück und das Kind hatten die Immobilie im Endeffekt ebenfalls kostenlos jedoch ohne Immoblien-Schenkung.

    Der Vorteil bei diesem Vorgehen in meinem Fall war:

    1.) Eine Geld-Schenkung ist steuerlich und rechtlich einfacher abzuwickeln als eine Immobilienschenkung.

    2.) Auch ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist einfacher als ein Schenkungsvertrag.

    3.) Sollten die Kinder dennoch mal die Immobilie verkaufen wollen, dann zahlen sie nur dann Steuer wenn sie diese innerhalb von 10 Jahren zu einem Preis verkaufen der HÖHER ist als der Einkaufspreis, in meinem Fall also die 400.000 Euro.

    Hier auch noch eine Zusatzantwort wegen NIeßbrauch

    Wenn man will, kann man durch Eintrag eines Nießbrauchs beim Verkauf der Immobilie den Kaufpreis ganz legal reduzieren. Man kann auch vemeider, dass die Kinder die Immobilie zu Lebzeiten verkaufen können.

    Man schlägt somit dann 2 Fliegen mit einer Klappe.

    Jetzt ist mein Kommentar hier eigentlich zu Ende


    Da ich "meine Pappenheimer" im Forum jedoch schon zu gut kenne, gleich noch vorsoglich eine Antwort auf eine noch nicht gestellte Frage.

    Falls jetzt noch einer der Forumsfreunde denken sollte:

    "OK, der McProfit kann mal schnell einem KInd 400.000 Euro zum Kauf seiner eigenen Immobilie schenken..." ich habe aber das Geld nicht....

    Liebe Freunde,

    das kann in diesem Fall jeder von Euch machen de eine Immobilie hat aber nicht zusätzlich auch noch soviel Geld für eine Vorab-Geldschenkung.

    In diesem Fall bekommt man sehr leicht von der Bank diese kurze Übergangsfinanzierung.

    Warum?

    Ich lasse mir von der Bank einen Kredit von z.B. 400.000 Euro geben.

    Dieses Kredit bekommt man problemlos weil er nicht ausbezahlt wird.

    Der Kredit bleibt auf einem Sperrkonto oder Treuhandkonto der Bank.

    Er dient als Kaufpreis für die Wohnung.

    Danach erfolgt der Kaufvertag für die Immobilie und das gesperrte Geld wird an mich umgebucht und das Bankdarlehen wieder getilgt.

    somit lediglich für ca. 1 - 2 Wochen Kreditzinsen an.

    Das war jetzt nur der Hinweis für solche Forumsfreunde hier die gleich nach dem berühmten Haken suchen. Viele Grüße McProfit

  • Das ist wirklich ein/e berechtigter Gedanke/Frage.

    Der Vater wollte diese Wohnung so schnell als möglich loswerden, war mit dem verwalten und dem Papierkram nun im Alter ( 86 Jahre) überfordert. Er hat diese Entscheidung die Wohnung dem Sohn zu schenken relativ einsam getroffen und dem Sohn mitgeteilt. So blieb keine Zeit und es gab auch keine Bereitschaft des Vaters die Schenkung zu überdenken oder eben auf die angemerkten Fragen / Umstände einzugehen. So war es einfach.


    In diesem Zusammenhang möchte ich eine weitere Frage loswerden.

    Im Notarvertrag heißt es " Übertragung von Wohnungseigentum".

    Das Wort " Schenkung" taucht nirgendwo auf.

    " Übertragung von Wohnungseigentum" ist die juristische Formulierung für eine Schenkung und alle hier so zahlreich gegebenen steuerlichen Erläuterungen greifen ebenso, wie für die von mir benutzte " Schenkung " ?


    Vielen Dank an alle Wissenden :)

  • Also mir hat Google gesagt, dass die Übertragung oder Überlassung von Wohneigentum an Familienangehörige wie Kinder oder Ehegatten rechtlich als Schenkung behandelt wird.


    In meiner Urkunde war von Überlassung die Rede. Es handelte sich um eine Schenkung mit Auflagen. Vielleicht eine juristische Definition?

  • Hallo ikopi

    Genauso ist es.

    Man kann eine Immobilien nur entweder verkaufen oder verschenken.

    Die Übertragung des Eigentums erfolgt im Grundbuch.

    Ob dieser Eigentumsübertragung ein Kaufvertrag zu Grunde liegt oder eine Schenkung ist völlig egal.

    Eine Schenkung ist eben steuerpflichtig.

    Wobei in den meisten Fällen der Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren ausreicht, so dass keine Schenkungssteuer anfällt

    Das Finanzamt kann jedoch in vielen fällen prüfen, ob der Wert der Immobilie bei einer Schenkung realistisch ist.

    Bei einer Schenkung muss der Wert der Immobilie angegeben werden.

    Schlaue Menschen setzten Wert oft niedriger an.

    Nicht nur wegen der Schenkungssteuer, die ohnehin meist nicht anfällt, sondern wegen den Notargebühren.

    Der Notar berechnet die Gebühr nach dem Wert.

    Je niedriger der Wert, desto niedriger die Gebühr vom Notar.

    Da hat mancher Schenker oder beschenkte schon eine Überraschung erlebt.

    Ich gehöre da selbst auch dazu, weil man ja meist immer erst aus Erfahrungen lernt.

    Das Forum hier gibt es ja noch nicht so lange.

    Wenn man Geld schenkt, gibt es mit dem Finanzamt keine Diskussion.

    Und beim Immobilienkauf und Verkauf ist es auch einfacher, wenn aus steuerlichen Gründen ein klarer Kaufpreis und Verkaufspreis ersichtlich ist.

    Jetzt ist es aber nun mal so wie es ist. Und es ist ja nichts passiert. Viele Grüße McProfit

  • Wenn man Geld schenkt, gibt es mit dem Finanzamt keine Diskussion.

    Und beim Immobilienkauf und Verkauf ist es auch einfacher, wenn aus steuerlichen Gründen ein klarer Kaufpreis und Verkaufspreis ersichtlich ist.

    Ein wertvoller Input, deine Beiträge zum Immobilienverkauf. Werde ich mir merken. Danke.