Hallihallo,
meine Frau und ich haben zwei Kinder im Alter von 12/13 Jahren. Da wir sie noch einige Zeit, inkl. womöglich Studium, über Wasser halten müssen kam uns die Idee, den Kindern ein zinsloses Darlehen zu geben zwecks eigenem Vermögensaufbau. Anstatt dass wir Abgeltungssteuer zahlen können die Kinder mit dem Darlehen also steuerfrei ihr eigenes Vermögen aufbauen. Von dem somit erwirtschafteten Vermögen sollen sie wesentliche Teile ihrer Ausbildung und Lebensführung bestreiten. Laufzeitende ist das Ende der Berufsausbildung, spätestens die Vollendung ihres 25. Lebensjahres. Zur Regelung etwaiger (hoffentlich nie auftretender) Streitigkeiten: Als Sicherheit wären alle Depots der Kinder vereinbart. Kündigung nur bei wichtigem Grund (z.B. Abhandenkommen des Vertrauensverhältnisses). Darlehensgeber sind die Eltern gemeinschaftlich.
Das wären die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags. Soweit okay oder habe ich was übersehen?
Nun habe ich in meinem Depot schon einige Buchgewinne. Könnte ich die Auszahlung des Darlehens auch über eine "Schenkung der Depotanteile" realisieren, also ohne fiktivem Verkauf und Versteuerung des Gewinns im Zuge des Depotübertrags?
Ich befürchte nicht, bin aber gern auf kreative (legale) Tricks gespannt.
Ich beschäftige mich zudem mit dem Gedanken in eine gewerbliche PV-Anlage zu investieren. Wenn die Vermögensbildung der Kinder nun so aussähe, dass sie mir als PV-Betreiber (das wäre ich allein als Personengesellschaft, meine Frau wäre nicht beteiligt) wieder einen Kredit zurück geben mit marktüblichem Zinssatz, könnte ich die Zinsen dann als Betriebsausgabe bei der PV-Anlage geltend machen?
Wie müsste ein solcher Darlehensvertrag aussehen, damit das nicht zu einem in-sich-Geschäft würde?
Braucht man eigentlich für die o.g. Konstellation eine Zustimmung des Familiengerichts oder einen Ergänzungsbetreuer?
Viele Grüße und vielen Dank schon einmal für eure Ideen und Tipps (oder kritische Hinweise falls nötig),
Lythie