Maingau Energie versemmelt Versorgerwechsel

  • Hallo,


    ich habe kürzlich einen Stromanbieterwechsel von Goldgas zu Maingau Energie beauftragt.


    Maingau hat daraufhin meinen alten Vertrag zum 10.04. gekündigt und die Belieferung ab 11.04. angekündigt.


    Am 11.04. habe ich eine Mail von Maingau erhalten:


    Code
    Sehr geehrte Damen und Herren  ,
    zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Es entspricht nicht unserem Anspruch, unsere Kunden warten zu lassen. Leider kommt es bei unserem voll automatisierten Wechselprozess in Verbindung mit anderen Marktteilnehmern – wie etwa Ihrem Netzbetreiber – gegebenenfalls zu manuellen Anpassungen. Teilweise müssen diese in aufwendigen Einzelfallklärungen gelöst werden und das kostet Zeit. Sollten Sie in den kommenden Tagen eine Nachricht von Ihrem Grundversorger erhalten, machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir sind an Ihrem Wechsel zur MAINGAU Energie dran und melden uns so schnell wie möglich mit neuen Informationen zu Ihrem Energietarif wieder bei Ihnen.  


    Dann habe ich gewartet, dass Maingau sich meldet. Nichts ist passiert. Also habe ich am 23.04. bei Maingau angerufen. Dann hieß es plötzlich, man würde die Kündigungsbestätigung des Vorversorgers und die Vertragsbestätigung des Grundversocgers benötigen. Also sofort beides per Mail und Fax hingeschickt.


    Jetzt hat mir Maingau als Belieferungsbeginn den 15.05. bestätigt. Ich habe mich beschwert und verlangt, die Belieferung rückwirkend zum 11.04. anzumelden.


    Nun erklärt mir Maingau, Stromnetz Berlin hätte die rückwirkende Anmeldung abgelehnt. Das ist eine Lüge, ich habe mit Stromnetz Berlin telefoniert und dort sagte man mir, eine rückwirkende Anmeldung wäre in der Regel überhaupt kein Problem, Maingau müsse sich einfach dort melden.


    Jetzt erzählt Maingau mir, aufgrund gesetzlicher Fristen wäre eine frühere Anmeldung nicht möglich. Es geht wohl um die Kündigungsfrist beim Grundversorger. Dort habe ich aber nie einen Vertrag abgeschlossen, dieser hat ja nur übernommen, da Maingau es verkackt hat.


    Was kann ich nun tun? Wer kommt für den Schaden auf, der mir bis dahin entsteht? Der Tarif beim Grundversorger kostet fast doppelt so viel, wie ich bisher bezahlt habe.

  • Soweit ich das gerade sehe, sollte ich doch in der Ersatzversorgung und nicht in der Grundversorgung sein? Und da sollte es doch gar keine Kündigungsfristen geben? Was für gesetzliche Fristen meint Maingau hier also?

  • Ich habe heute nochmals bei Stromnetz Berlin angerufen. Dort hat man mir mitgeteilt:


    Maingau hat 14 Tage Zeit gehabt, den Wechsel aus der Grundversorgung zu beauftragen. Das ist die gesetzliche Frist. Diese hat am 03.04. begonnen, denn da hat Maingau die erste Anfrage an Goldgas gestellt.


    Maingau hat sich aber erstmalig am 23.04. an Stromnetz Berlin gewendet. Also 20 Tage später.


    Maingau ist hier also voll verantwortlich für alles, was schiefgelaufen ist.


    Der entstehende Schaden zu meinem Nachteil wird etwa 140€ betragen.


    Einfach den Schadenersatz direkt bei der Schlussrechnung geltend machen und den Betrag abziehen und auf das Mahnverfahren reagieren? Oder gleich auf Schadenersatz klagen? Kann ich das ohne Anwalt machen?

  • Wenn ich mir so die Bewertungen von Maingau im Netz ansehe, gehörst du leider zu denen, wo der Kundendienst taub ist, Leute in die Grundversorgung fallen, auf Rechnungen warten, usw.


    Den Betrag einfach bei der Schlussrechnung abziehen, halte ich für wenig zielführend. Das läuft alles maschinell und für die bist du dann ein säumiger Zahler. Ob man das dann übers Mahnverfahren klären kann, halte ich für fraglich. Ich habe bei einer Bekannten eine haarsträubende Story wegen einer nicht rechtmäßigen Forderung miterlebt, die nur gut ausging, weil sie rechtsschutzversichert war und zwischenzeitlich die Verjährung (!) eingesetzt hat.


    Welche Schwierigkeiten entstehen könnten, wenn du Schadensersatz von einem Unternehmen verlangst, mag ich mir gar nicht vorstellen.

  • Die Marktlokations ID ist Eindeutiger in der Kommunikation der Versorger untereinander.

    Ich verstehe nicht, was du von mir willst. Wenn ein Anbieter nach meiner MaLo ID fragt, dann teile ich die mit, ansonsten nicht. Deine Beiträge hier sind völlig überflüssig.



    Den Betrag einfach bei der Schlussrechnung abziehen, halte ich für wenig zielführend. Das läuft alles maschinell und für die bist du dann ein säumiger Zahler. Ob man das dann übers Mahnverfahren klären kann, halte ich für fraglich.


    Vielleicht macht es Sinn, Maingau eine Rechnung und dann eine Mahnung zukommen zu lassen? Dann reagiere ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid von Maingau mit einem eigenen gerichtlichen Mahnbescheid.

  • Ich verstehe nicht, was du von mir willst. Wenn ein Anbieter nach meiner MaLo ID fragt, dann teile ich die mit, ansonsten nicht. Deine Beiträge hier sind völlig überflüssig

    Sag mal wie bist du denn drauf? Der Hinweis auf die Marktlokations-ID bei einem Wechsel ist durchaus vernünftig. Frage ist vielleicht auch, ob du beim Wechsel alles richtig gemacht hast (z.B. Wer hat den Vorvertrag bei Goldgas gekündigt?)


    Nach meinen Erfahrungen ist Maingau ein durvhaus zuverlässiger Anbieter und bisher hatte ich mit dem Kundenservice keine Probleme. Der Wechsel hin zu Mainau hat immer super geklappt (hab aktuell zwei Gasverträge dort) und auch sonst war alles immer bestens. Auf der anderen Seite habe ich z.B. mit Goldgas extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Da müsste sogar schon mal ein Gasverträge mit denen gekündigt werden, weil der Netzbetreiber denen keine Zulassung mehr für ihr Netz gegeben hat. Auch der Kundenservice war katastrophal und pampig. Vielleicht liegt das Problem ja auch bei Goldgas und deren Kommunikation zum Netzbetreiber und Maingau war nicht existent. Dann kann Maingau machen, was sie wollen. Wenn Goldgas den Anschluss nicht für Maingau freigibt, hängen die auch in der Luft.


    Zum Thema Ersatzversorgung und Grundversorgung. Die Ersatzversorgung greift nur für kurze Zeit (ich glaube 2 Wochen), danach wird man automatisch in die Grundversorgung geschoben. Da sind dann 2 Wochen Kündigungsfrist.

  • Hallo bamf,


    ein paar Bemerkungen zur Sortierung:


    Stromnetz Berlin ist in Berlin der Netzbetreiber, der Grundversorger ist Vattenfall.

    Wenn Sie keinen Sondervertrag (mehr) haben, schließen Sie mit der Betätigung des Lichtschalters mit dem Grundversorger einen Vertrag.


    Wenn der Grundversorger Sie versorgt, ist der Vertrag mit Goldgas ordnungsgemäß beendet worden. Der Wechsel hat soweit funktioniert, dass der alte Vertrag beendet wurde, nur der neue wurde nicht begonnen. Die Kündigung des Altvertrages hat in Ihrem Auftrag Maingau vorgenommen, richtig?


    M.E. liegt die Verantwortung für die nicht termingerechte Neubelieferung ab 11.04. allein bei Maingau. Ob da nun der Netzbetreiber irgendwie dazwischengefunkt hat oder nicht, ist nicht Ihr Problem. Falls es tatsächlich ein Problem gegeben haben sollte, hätte Maingau eben nicht zum 10.4. kündigen dürfen.


    Stellen Sie es Maingau frei, rückwirkend die Belieferung zum 11.04. zu bewerkstelligen – hat bei mir einmal bei anderen Firmen geklappt – und kündigen Sie Ihnen alternativ Schadenersatz dem Grunde nach für die Zeit der Grundversorgung an. Dann warten Sie einmal bis zur ersten Abrechnung von Maingau. Wenn die nicht einsichtig sind, ist der kostengünstigste nächste Schritt die Schlichtungsstelle.


    Gruß Pumphut

  • Ich habe kürzlich einen Stromanbieterwechsel von Goldgas zu Maingau Energie beauftragt.

    Maingau hat daraufhin meinen alten Vertrag zum 10.04. gekündigt und die Belieferung ab 11.04. angekündigt.

    Vermutlich lief die Kommunikation per E-Mail. Schau, daß Du die E-Mail sicher aufbewahrst, sie als .pdf zu speichern kann nicht schaden, vielleicht sogar auf toten Baum ausdrucken. Was man hat, hat man. Man kann nie zuviel Beweissicherung treiben.

    Dann habe ich gewartet, dass Maingau sich meldet. Nichts ist passiert. Also habe ich am 23.04. bei Maingau angerufen. Dann hieß es plötzlich, man würde die Kündigungsbestätigung des Vorversorgers und die Vertragsbestätigung des Grundversorgers benötigen. Also sofort beides per Mail und Fax hingeschickt.

    Anrufen geht schnell, allerdings bekommt man damit keine beweisbare Auskunft.

    E-Mail und Fax hinterherschicken ist eine gute Idee. Man sollte allerdings wissen, was man schreibt (Ich gehe davon aus, daß Du das weißt).

    Jetzt hat mir Maingau als Belieferungsbeginn den 15.05. bestätigt. Ich habe mich beschwert und verlangt, die Belieferung rückwirkend zum 11.04. anzumelden.

    Nun erklärt mir Maingau, Stromnetz Berlin hätte die rückwirkende Anmeldung abgelehnt. Das ist eine Lüge, ich habe mit Stromnetz Berlin telefoniert und dort sagte man mir, eine rückwirkende Anmeldung wäre in der Regel überhaupt kein Problem, Maingau müsse sich einfach dort melden.


    Jetzt erzählt Maingau mir, aufgrund gesetzlicher Fristen [sei] eine frühere Anmeldung nicht möglich. Es geht wohl um die Kündigungsfrist beim Grundversorger. Dort habe ich aber nie einen Vertrag abgeschlossen, dieser hat ja nur übernommen, da Maingau es verkackt hat.

    All das ist ein Rechenexempel. Die Stromlieferung kann ja auf diese Weise nicht unterbrochen werden, also gehts am Ende nur darum, wer was bezahlt.


    Deinen Zählerstand zum 11.04.2024 hast Du notiert (Handyphoto)? Prima! Wer weiß, wofür man das noch braucht.


    Den Begriff "Lüge" würde ich in offizieller Mission niemals in den Mund oder in die Finger nehmen; er bringt Dir nichts, macht Dich aber unnötig angreifbar. Überhaupt ist alles, was irgendwie zur Seite geht, kontraproduktiv.


    Wie ist das überhaupt gegangen?


    - Du hast einen Vertrag zur Stromlieferung mit Maingau abgeschlossen. Wann war das?


    - Du hast vermutlich Maingau beauftragt, den bisherigen Versorgervertrag zu kündigen. Das hat Maingau auch zum Wunschtermin 11.04. getan, wenn ich Dich richtig verstanden habe.


    - Maingau hat aber die Nachlieferung nicht gebacken bekommen, wodurch Du in die Ersatzversorgung gefallen bist.


    - Maingau will nun zum 15.05. zu liefern anfangen.


    Habe ich Dich da richtig verstanden? War das so?

    Jetzt erzählt Maingau mir, aufgrund gesetzlicher Fristen wäre eine frühere Anmeldung nicht möglich. Es geht wohl um die Kündigungsfrist beim Grundversorger. Dort habe ich aber nie einen Vertrag abgeschlossen, dieser hat ja nur übernommen, da Maingau es verkackt hat.

    Was kann ich nun tun? Wer kommt für den Schaden auf, der mir bis dahin entsteht? Der Tarif beim Grundversorger kostet fast doppelt so viel, wie ich bisher bezahlt habe.

    Kein Schweiß!


    Ich würde das abwarten und die Details protokollieren (Zählerstände!). Wenn der Versorgerwechsel schließlich erledigt sein wird, wirst Du vom Grundversorger eine Rechnung bekommen und bezahlen (Strom für einen Monat kann so teuer nicht sein).

    Es wäre nun schön, wenn Stromnetz Berlin all das, was man Dir am Telefon gesagt hat, in schriftlicher Form nachliefern würde. An sich bringen Telefonate nichts, wenn es nach Streit riecht, weil sie nämlich nicht beweisbar sind.

    Der entstehende Schaden zu meinem Nachteil wird etwa 140€ betragen.

    Einfach den Schadenersatz direkt bei der Schlussrechnung geltend machen und den Betrag abziehen und auf das Mahnverfahren reagieren? Oder gleich auf Schadenersatz klagen? Kann ich das ohne Anwalt machen?

    Ich würde warten, bis der Versorgerwechsel abgeschlossen ist und auch die Rechnung für die Ersatzversorgung auf dem Tisch liegt. Ich nehme an, Dein Stromvertrag läuft ein Jahr (Meine schließe ich immer auf ein Jahr ab). Ich würde in Deinem Fall nicht bis zum Jahresende warten, sondern meinen Schaden irgendwann im Sommer peilen und dann warten, was von der Gegenseite kommt. Eventuell kannst Du in diesem Schreiben durchblicken lassen, daß Du hoffst, daß man sich einvernehmlich einigt, so daß Du Dich nicht an die Schlichtungsstelle bei der BNetzA wenden mußt.


    In die Buchhaltung eingreifen (etwa Rechnung kürzen) bringt es meist nicht so sehr. Besser man läßt den Computer in Ruhe und wendet sich bei ungestörter finanzieller Beziehung an irgendeinen Menschen.


    140 € sind kein Betrag, für den man eine Einstweilige Verfügung braucht. Ich würde da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Gäule scheu machen.