Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Balkonkraftwerk
- RiHe
- Erledigt
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Xenia
Hat das Thema freigeschaltet. -
Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Wie sollte man das begründen?
Ich würde sagen, eher nicht. (Bin Steuerlaie.)
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Nichts ist wichtiger für einen Deutschen
Sehe es wie Referat Janders (ebenfalls Steuerlaie)
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Wenn es eine Firma gegen Rechnung installiert, dann sind die Lohnkosten absetzbar. Sonst nicht.
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Wenn es eine Firma gegen Rechnung installiert, dann sind die Lohnkosten absetzbar. Sonst nicht.
Das wäre ja nicht das Balkonkraftwerk an sich, sondern eine (haushaltsnahe) Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Kraftwerk.
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Von der Steuer am Jahresende nicht.
Die Anlagen sind allerdings von der MwSt bei Kauf befreit.
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Dazu gehören die Solarmodule, der Wechselrichter, die Befestigungselemente, Kabel und ein etwaiger Speicher. Auch die Arbeitsleistung bei der Installation von nem Balkonkraftwerk ist Mehrwertsteuer befreit.
Die Regelung ist noch bis 2026 gültig.
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Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Hast du eine Gewinnerzielungsabsicht? Dann ja.
Wobei das Finanzamt bei einem Balkonkraftwerk ohne Einspeisung sicherlich und zurecht auf Liebhaberei pochen wird.
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Bei mir kam die gleiche Frage auf, allerdings mit einem anderen Hintergrund.
Wenn ich über 95 % Vollzeit im Homeoffice, zu den üblichen Bürozeiten in einem anerkannten, separaten Raum arbeite (Nebentätigkeit nicht berücksichtigt) und der erzeugte Strom wird praktisch aufgrund der angestellten Tätigkeit verbraucht - warum sollte es dann nicht berücksichtigt werden?
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Der produzierte Strom ist für das ganze Haus/die ganze Wohnung, also wäre das BKW auch nur anteilig abzugsfähig.
Beispiel:
AZ = 10 qm
Wohnung = 100 qm
600 Euro BKW / 20 Jahre Nutzungsdauer = 30,00 Euro Abschreibung pro Jahr
30,00 Euro / 100 qm * 10 qm = 3,00 Euro absetzbare Kosten
Natürlich sind auch noch die Stromkosten vom Versorger anteilig abzusetzen.
Kann man machen.
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Natürlich sind auch noch die Stromkosten vom Versorger anteilig abzusetzen.
Ich würde mal behaupten, dass die Stromkosten in der Homeoffice-Pauschale inkludiert sind. Genauso wie der Wasserverbrauch für die "persönlichen Verteilzeiten" (oder auf gut deutsch: Pinkelpausen).
Aber wenn einer Lust dazu hat, kann er ja natürlich gerne mal testen, wie humorvoll der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt ist und sich den Spaß in der nächsten Steuererklärung machen.
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